Berechnung Tageslärmexposition in SOL4.2

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  • Moin AMS,

    eigentlich brauchst du keine Berechnung im eigentlichen Sinne. Soweit sich an der Aufgabenstellung nix geändert hat, kannst du die Gefährdung von Lärm durch die Heckenschere entspannt ermitteln. In der Bedienungsanleitung steht die Anzahl der dB, was die Heckenschere hergibt. Die nimmst du als Wert um entsprechende Maßnahmen im Sinne der Lärm und Vibrationsverordnung zu entwickeln. So hast du die Belastung (in dB), die Normative um Richtwerte zu ermitteln und daraus kommen dann die Maßnahmen. Das reicht schon um die Lernbegleiter glücklich zu machen. Zumindest war das bei uns so.


    Du kannst es gerne noch kommentieren, das eine realistische Belastung durch Lärm nur vor Ort durch Messungen am Arbeitsplatz ermittelt werden können. :)

  • Moin AMS,

    eigentlich brauchst du keine Berechnung im eigentlichen Sinne. Soweit sich an der Aufgabenstellung nix geändert hat, kannst du die Gefährdung von Lärm durch die Heckenschere entspannt ermitteln. In der Bedienungsanleitung steht die Anzahl der dB, was die Heckenschere hergibt. Die nimmst du als Wert um entsprechende Maßnahmen im Sinne der Lärm und Vibrationsverordnung zu entwickeln. So hast du die Belastung (in dB), die Normative um Richtwerte zu ermitteln und daraus kommen dann die Maßnahmen. Das reicht schon um die Lernbegleiter glücklich zu machen. Zumindest war das bei uns so.


    Du kannst es gerne noch kommentieren, das eine realistische Belastung durch Lärm nur vor Ort durch Messungen am Arbeitsplatz ermittelt werden können. :)

    Hi Ciddi,

    darauf wollte ich mit meiner Frage hinaus. Es geht nur um das Hecke schneiden...

  • Berechnung des äquivalenten Lärmpegel Lpaeq

    Um den äquivalenten Schallpegel Lpaeq zu berechnen, wenn zwei verschiedene Geräuschquellen gleichzeitig aktiv sind, wird die logarithmische Addition der Schalldruckpegel verwendet. Dies geschieht durch die folgende Formel:

    Formel:

    Lpaeq = 10 × log10(10^(L1/10) + 10^(L2/10))
    Dabei sind:
    L1 = Schalldruckpegel der ersten Quelle (in dB)
    L2 = Schalldruckpegel der zweiten Quelle (in dB)

    Beispiel

    Angenommen, die beiden Geräuschquellen haben folgende Schalldruckpegel:
    L1 = 85 dB (Aufsitzrasenmäher)
    L2 = 80 dB (Rasentrimmer)

    Berechnung:

    1. Umwandlung der Pegel in lineare Werte:
    10^(85/10) = 316227.77
    10^(80/10) = 100000

    2. Addition der linearen Werte:
    316227.77 + 100000 = 416227.77

    3. Rückumrechnung in dB:
    Lpaeq = 10 × log10(416227.77) ≈ 86.2 dB

    Der kombinierte äquivalente Schallpegel beträgt daher etwa 86.2 dB.

    Hinweis zur Betriebszeit

    Falls die Betriebszeiten der beiden Maschinen unterschiedlich sind, muss dies berücksichtigt werden. Die Formel für den äquivalenten Dauerschallpegel lautet dann:

    Lpaeq = 10 × log10((t1/T) × 10^(L1/10) + (t2/T) × 10^(L2/10))

    Dabei sind:
    t1 = Betriebszeit der ersten Quelle
    t2 = Betriebszeit der zweiten Quelle
    T = Gesamtzeit

  • Hallo zusammen,
    wenn ich die Aufgabenstellung in der SOL 4.2 anschaue kann in diesem speziellen Fall auch die zweite Maschine vernachlässigt werden, da vor Ort nur die Azubine und der Geselle sind.
    Die Azubine reicht die Maschine an und der Geselle schneidet.

    VG
    Tom

  • Hallo zusammen,
    wenn ich die Aufgabenstellung in der SOL 4.2 anschaue kann in diesem speziellen Fall auch die zweite Maschine vernachlässigt werden, da vor Ort nur die Azubine und der Geselle sind.
    Die Azubine reicht die Maschine an und der Geselle schneidet.

    VG
    Tom

    Hey Tom,

    welche Maschine meinst du? In der Aufgabensituation gibt es einige Lärmquellen.

    Nur sind viele nicht weiter spezifiziert und auch für die Aufgabenstellung absolut nicht relevant. Soll heißen es ist ohnehin nur möglich den Heckenschere separat zu betrachten.


    Gruß Thomas

  • Hey Tom,

    welche Maschine meinst du? In der Aufgabensituation gibt es einige Lärmquellen.

    Nur sind viele nicht weiter spezifiziert und auch für die Aufgabenstellung absolut nicht relevant. Soll heißen es ist ohnehin nur möglich den Heckenschere separat zu betrachten.


    Gruß Thomas

    Hallo Namensvetter,
    da hast Du recht, ich hätte eine evtl. zweite Maschine (Aufsitzrasenmäher, Kehrmaschine, Motorsense etc.) , die definitiv mit zum Arbeitssystem gehören, nennen können.
    Aber beim Ermitteln der Gefährungen in der SOL 4.2 sind sie aufgrund der o.g. vorgegebenen Situation nicht relevant.


    VG

    Tom

  • Magst du einmal teilen wo genau das gefordert ist?

    Nun ja, die eigentlich zu betrachtende Tätigkeit ist ja das Heckeschneiden. Nur ist die Lärmeinwirkung durch die Heckenschere während der Schicht nicht ausschließlich separat zu betrachten, sondern in Kombination mit den weiteren Tätigkeiten in dieser Schicht, wie z.B. das Rasentrimmen und die Wegereinigung mit der Kehrmaschine. Auch wenn diese Tätigkeiten durch die Azubine ausgeführt werden, haben die Lärmemissionen Einfluss auf den Beschäftigten und müssen daher zwingend mit betrachtet werden.
    Für die Bearbeitung dieses Themas haben wir einen dicken Daumen hoch von unserer Lernbegleitung erhalten.

  • Nun ja, die eigentlich zu betrachtende Tätigkeit ist ja das Heckeschneiden. Nur ist die Lärmeinwirkung durch die Heckenschere während der Schicht nicht ausschließlich separat zu betrachten, sondern in Kombination mit den weiteren Tätigkeiten in dieser Schicht, wie z.B. das Rasentrimmen und die Wegereinigung mit der Kehrmaschine. Auch wenn diese Tätigkeiten durch die Azubine ausgeführt werden, haben die Lärmemissionen Einfluss auf den Beschäftigten und müssen daher zwingend mit betrachtet werden.
    Für die Bearbeitung dieses Themas haben wir einen dicken Daumen hoch von unserer Lernbegleitung erhalten.

    Joar nett von deinen Lernbegleitern aber im Grunde schlicht falsch. Spiegelt allerdings wieder was hier schon oft genannt wurde. Die wissen selber nicht wie es gemacht werden soll und gehen deshalb nach Nasenfaktor vor. Unstrittig ist, dass es eine Wechselwirkung zu deinem zu betrachtenden Arbeitssystem ist - ABER, die Aufgabenbeschreibung ist das Hecke schneiden und explizit sehr eng gefasst.

    Die Tageslärmexposition kannst du überhaupt nicht bewerten. Dazu fehlen die entsprechenden Angaben. Bspw. zum Verkehrslärm im öffentlichen Raum oder den Lärm auf dem Betriebsgelände (Verkehr, Produktion, usw.).

    In der Zusammenfassung: es entspricht nicht der Aufgabenstellung, es kann nicht bestimmt werden und basiert auf irgendwelchen Annahmen anstatt auf Fakten.

    Demnach hätte es eigentlich negativ im Feedbackbogen auftauchen müssen.

    Ist keine Kritik an dich, dein Feedback hast du ja schon.

    Aber Nachfolgenden soll es sagen, dass es je nach Lernbegleiter auch entsprechend negativ ausgelegt werden kann.

  • Bei unserer SOL4.2 letztes Jahr war die Aufgabenstellung das Arbeitssystem "Grünpflege", wir haben alles betrachtet (teilweise auch mit Annahmen und dementsprechend gekennzeichnet).

    Gab ein positives Feedback...

    Die Meinung zur Sifa3.0 teile ich aber trotzdem!

  • Wir haben bei uns die Richtwerte für Verkehrslärm in Industriegebieten aufgezeigt und dafür auch gutes Feedback erhalten. So sehen sie es wohl alle anders

    Nicht Verwechseln oder falsch verstehen. Hier gibt es Kollegen, die Aussagen zur TAGESLÄRMexposition treffen wollen. Das ist schlicht "falsch" und müsste im Feedback entsprechend Kommentiert werden.

    Wir haben auch den Lärm betrachtet. Allerdings auf die Aufgabenstellung bezogen und mit dem Verweis, es sich nur um einen Teil der Tageslärmexposition handelt. Genauso sieht es bei den körperlichen Belastungen aus die man zu betrachten hat - immer der Verweis, dass nur eine Teilbelastung betrachtet wird.

    Alles Andere ist eine Ausschweifung der eigenen Fantasie, hat aber mit einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht viel zutun.