Hallo zusammen,
ich steh gerade auf dem Schlauch und vielleicht kann mir da Jemand mal runter helfen: Im heutigen Beitrag bei KomNet 4855 geht es um die Frage, ob und wie ich als Arbeitgeber das Aufstellen von brennenden Kerzen in der Adventszeit unterbinden kann.
Jetzt zermartere ich mir das Hirn mit der Frage, warum in alles in der Welt der Arbeitgeber hierzu eine Rechtfertigung für ein Verbot von Kerzen braucht, wenn er mit "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" dies doch schon per Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A ganzjährig ausschließt.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A ist ja quasi seine Hausordnung und die haben alle einzuhalten - denke ich zumindest
Welchen Stellenwert hat denn dann meine überall aushängende Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A?