Stellenwert Brandschutzordnung A

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  • Hallo zusammen,

    ich steh gerade auf dem Schlauch und vielleicht kann mir da Jemand mal runter helfen: Im heutigen Beitrag bei KomNet 4855 geht es um die Frage, ob und wie ich als Arbeitgeber das Aufstellen von brennenden Kerzen in der Adventszeit unterbinden kann.

    Jetzt zermartere ich mir das Hirn mit der Frage, warum in alles in der Welt der Arbeitgeber hierzu eine Rechtfertigung für ein Verbot von Kerzen braucht, wenn er mit "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" dies doch schon per Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A ganzjährig ausschließt.

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    Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A ist ja quasi seine Hausordnung und die haben alle einzuhalten - denke ich zumindest :kr:

    Welchen Stellenwert hat denn dann meine überall aushängende Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A?

    Einmal editiert, zuletzt von schmiddi11 (28. November 2024 um 16:15) aus folgendem Grund: Korrekt: Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A Danke Micha

  • Ich oute mich jetzt mal als doof: Was soll eine BO Teil 1 sein?

    Ich kenne nur die DIN 14096 Teil 1"Brandschutzordnung - Teil 1: Allgemeines und Teil A (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen", in der auch wieder von A, B (DIN 14096 Teil 2), und C (DIN 14096 Teil 3) die Rede ist...

    Habe ich was verpasst?

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Guten Morgen!


    Die DIN 14096:2014-05 ist überschrieben mit „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen“.

    Die Norm besteht aktuell aus einem Vorwort, acht Kapiteln und dem Anhang A.
    Die Kapitel 6-8 beschäftigen sich mit den Brandschutzordnungen Teil A bis C und sind auch entsprechend bezeichnet.


    Die Normteile

    DIN 14096-1:2000-01
    DIN 14096-2:2000-01
    DIN 14096-3:2000-01

    wurden in der aktuellen Fassung zusammengelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von AlessJo (27. November 2024 um 08:21)

  • Ich lese in dem komnet-Beitrag nichts von Rechtfertigung. Es geht um die Rechtsgrundlage für ein solches Verbot (Rechtsstaatprinzipien: Kein Handeln ohne Gesetz. Kein Handeln gegen das Gesetz ;) Und hier zeigt komnet auch gleich eine mögliche Lösung mit auf: das Direktions- bzw. Hausrecht.

    Der Hinweis auf die Brandversicherung ist aus meiner Sicht wichtig. Hier gibt es Versicherer, die im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen offenes Feuer inkl. Kerzen in Gebäuden generell verbieten. Und die Vorgaben des Sachversicherers sind im Gebäude entsprechend umzusetzen, um großen Ärger im Schadensfall vorzubeugen.

    Aus dem komnet-Beitrag geht auch nicht hervor, ob im Betrieb des Fragestellers bereits eine Brandschutzordnung mit entsprechenden Vorgaben existiert. Ich vermute "nein", sonst würde sich seine Anfrage bei komnet meiner Meinung nach erübrigen. Mit dem generellen Verbot in der Brandschutzordnung sind auch Kerzen mit echter Flamme in der Weihnachtszeit explizit nicht erlaubt.

  • Warum braucht es dafür wieder ein Gesetz?

    Der Menschenverstand (zusammen mit persönlicher Erfahrung, dass so ein Tannengesteckt verd.... trocken wird) und ein gutes Video eines brennenden Wohnzimmers sollten da für sich sprechen.

    Außerdem würde ich das organisatorisch lösen - derjenige, der unbedingt das Kerzchen brennen sehen will, soll ein vollumfängliches Konzept vorlegen (Feuerfeste Unterlage, Gesteck so aufstellen, dass es selbst löschend ist, Löschmittel bereitstellen und schriftlich die Verantwortung übernehmen, dass er sich um die Aufsicht kümmern wird) - da wird er sich ganz schnell für die dekorativen batteriebetriebenen Kerzen entscheiden...

    Die Diskussion hatte ich auch immer... können wir nicht, ach und die Stimmung, Teelicht, etc.

    By the way: die Anfrage bei Komnet ist aber auch bissig geschrieben ;) Da steckt schon viel Emotion drin...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ja... da hätte ich auch gerne den esoterisch anmutenden Stecker aus dem China-Online Laden zur Reinigung der elektromagnetischen Luft verbannt... wurde ausgehebelt... das Ding war dann weiterhin im Büro.

    :300:

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Der Sachverhalt wird komplett vom Direktionsrecht des AG erfasst. Im Übrigen findet das auch nicht im rechtfreien Raum Anwendung, denn selbiges ist u. a. im BGB und der GwO geregelt (Thema: Kein Handelns ohne und gegen ein Gesetz; ist im Übrigen nur auf die Exekutive beschränkt - sog. gebundene Verwaltung. Zivilrechtlich greift die Privatautonomie).

    Beste Grüße

  • Hat der eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

    Das war ja der Grund des Anstoßes... der Stecker ist bei der Prüfung gefunden worden und da gingen dann die Meinungen auseinander: Privat angeschafft - Prüfer hat gesagt: eigentlich müsste der mit geprüft werden - Chef hat gesagt... ist aber nicht Beruflich, zahle ich nicht... MA hat aber gesagt: den brauche ich, weil ja mein Computer böse ist und dann kam es zur Arbeitssicherheit: Gesundheitlich notwendig ja oder nein, sinnvoll? Humbug?...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • dann kam es zur Arbeitssicherheit: Gesundheitlich notwendig ja oder nein, sinnvoll? Humbug?...

    Als SiFa entscheide ich nicht, ob etwas notwendig ist oder nicht. Privates Gerät im Betrieb eingesetzt ist prüfpflichtig. Da vom AG nicht gestellt ist die Prüfung Sache der Privatperson, die meint, dass man das einsetzen muss. Kosten der Prüfung somit auch Privatsache oder eben nicht einsetzen, schon ist das Problem beseitigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank für die Unterstützung. Da ich nur Gebäude mit eben der aushängenden Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A kenne, war ich in meiner Blase gefangen und bin überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass der Fragesteller bei KomNet dies bei sich eben nicht hat und dann natürlich eine vernünftige Regelung braucht.

    Bin ich froh, dass es so ein agiles Forum gibt. :15:

  • Ja... da hätte ich auch gerne den esoterisch anmutenden Stecker aus dem China-Online Laden zur Reinigung der elektromagnetischen Luft verbannt... wurde ausgehebelt... das Ding war dann weiterhin im Büro.

    :300:

    Ist der Stecker aus dem COL ein zugelassenes Elektrogerät? Wir haben dem AG eine Liste zugelassener E-Geräte gemacht. Diese ist gültig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Privates Gerät im Betrieb eingesetzt ist prüfpflichtig. Da vom AG nicht gestellt ist die Prüfung Sache der Privatperson, die meint, dass man das einsetzen muss. Kosten der Prüfung somit auch Privatsache oder eben nicht einsetzen, schon ist das Problem beseitigt.

    Bei uns läuft es so, dass private Elektrogeräte vereinfacht inventarisiert werden müssen und dann auf Kosten des DH/AG zu prüfen sind. Andernfalls sind sie zu entfernen.

  • Ja... da hätte ich auch gerne den esoterisch anmutenden Stecker aus dem China-Online Laden zur Reinigung der elektromagnetischen Luft verbannt... wurde ausgehebelt... das Ding war dann weiterhin im Büro.

    :300:

    Hat denn niemand die Substitution angeboten?

    <iframe src="https://giphy.com/embed/SSsgYpXZYchYQ"

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

  • Hat denn niemand die Substitution angeboten?

    <iframe src="https://giphy.com/embed/SSsgYpXZYchYQ"

    Wir alle aus der Abteilung haben uns das so gedacht... alleine der Mitarbeiterin das so mitzuteilen haben wir und und vor allem der Chef sich nicht getraut... ich sage es mal so: da waren schon viele verhaltensoriginelle Menschen unterwegs...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • diese Anfragen bekommen wir ja auch immer. Da gibt es einen Raumluftreiniger von Weltbild für €20,- Der macht die Räume keimfrei oder so.

    Haben wir erfolgreich abgewehrt. Von irgendsoeiner Reinigungsmittelfirma gibt es auch einen Luftfilter auf Wasserbasis. Wirkt wahre Wunder. Dagegen ist jede 6wöchige REHA an der Ostsee ein Sch...dreck.

    Wird alles abgelehnt. GsD spielt da unser Direktorium nicht mit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Jetzt habe ich beim Lesen glatt den Faden verloren. Ging es nicht ursprünglich um brennende Kerzen und das generelle Verbot offener Flammen, das in BSO Teil A gerne ausformuliert wird?

    Vorschlag zur Substitution: LED-Kerzen mit Batteriebetrieb. Wenn die Diskussion im Betrieb noch nicht festgefahren ist, würde ich das ins Spiel bringen. Kostet wenig, macht keinen Ärger mit dem Brandschutz und sooo viel unromantischer als echte Kerzen sind die auch nicht (wobei IMHO Weihnachten eh überschätzt wird, aber das ist nicht Gegenstand der Debatte ;)).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (2. Dezember 2024 um 12:17)