Hallo zusammen
Kann mir jemand sagen wie es um die Stellfläche um einen Wandhydrant Type F ausieht ?
Wieviel platzt brauche ich um den Wandhydranten ich habe bis jetzt noch keine Infos dazu gefunden
Gruß aus Kassel
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen
Kann mir jemand sagen wie es um die Stellfläche um einen Wandhydrant Type F ausieht ?
Wieviel platzt brauche ich um den Wandhydranten ich habe bis jetzt noch keine Infos dazu gefunden
Gruß aus Kassel
Aus einer Anleitung:
Es ist darauf zu achten, dass die Türen der Wandhydranten sowie die enthaltene Schlauchhaspel um mind. 180° geöffnet bzw. ausschwenkt werden können.
Sonst habe ich da auch nicht mehr Infos.
Danke Dir
Sowas habe ich auch gefunden dann wird es wohl keine Vorgaben geben wie es mit der Stelle Fläche um den Wandhydranten aussieht Tür geht auf Haspel kommt raus alles was drum Rum liegt kannan drüber steigen
Nein ich finde leider auch keine genauen Angaben
Danke für deine Antwort
Hallo,
in der Norm -habe sie nur überflogen- habe ich jetzt keinen festen Wert gefunden.
alles was drum Rum liegt kannan drüber steigen
Naja, wir haben ja immernoch die ASR A2.2 ... gut sichtbar, leicht zugänglich, ...
Da Wandhydranten in der Regel auf Fluren zu finden sind, erübrigt sich die Frage doch!
Brandlastfrei und Hindernisfrei - Fertig!
Hi,
Praxistipp: führt am Wandhydranten praktische Übungen (z.B. im Zuge der fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer) durch. Lässt sich der Wandhydrant problemlos verwenden, dann ist alles in Ordnung. Lässt er sich nicht problemlos für Löschversuche im vorgesehenen Wirkbereich des Wandhydranten einsetzen, dann besteht Handlungsbedarf. Die Übung kann auch als Trockenübung (ohne Wasser am Schlauch) durchgeführt werden, um zu testen, ob der Schlauch problemlos entnommen und verlegt werden kann.
Für mich einer dieser Fälle, bei denen der GMV gefragt ist anstelle einer detailreichen Vorgabe in irgendeinem Regelwerk. Des Weiteren sind die Herstellervorgaben (siehe z.B. Betriebsanleitung) für die bestimmungsgemäße Verwendung zu beachten.
schöne Grüße
Was sagt oder besser schreibt denn der Sachverständige, der die Wandhydranten i. d. R. jährlich für den Betreiber prüft? Wäre dieser nicht der Erste der Alarm schlagen müsste, sollte jemand den zur Bedienung notwendigen Raum eingeengt haben? Wenn er sich schon zur Prüfung schwer tut, was ist dann erst bei Feuerwehrlern in voller Montur zu erwarten?
Canislupus: Vielleicht haben wir ja eine Ausnahme von der Regel?
Ich verstehe Deine Frage so, dass Du die "Funktionsfläche" suchst (vergl. ASR-A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungflächen).
Soweit keine anderen Vorgaben vorliegen, sehe ich es wie Safety-Officer .
Anmerken möchte ich, dass Du aufgrund der örtlichen Situation die Funktionsfläche um zusätzliche "Lagerverbotsflächen" erweitern kannst/darfst, um z.B. die Zugänglichkeit, Sichtbarkeit, Handhabbarkeit zu erleichtern.
MVStättV
§19
"gut sichtbar und leicht zugänglich
Das lässt sich mit Sicherheit auch auf Sonderbauten übertragen.