Maschine, hier unvollständig/vollständig

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  • Hi,

    ich habe vor mir eine Dokumentation einer Maschine vorliegen. Die Maschine ist neu und ist ein Rohrkettenförderer. Im Gerätehandbuch (?) zur Installation, Bedienung und Wartung ist auf der zweiten Seite eingefügt "Wir erklären hiermit das unsere Rohrkettenförderanlagen Typ 114 bestehend aus: Antriebstation, Produkteinläufe, Umlenkecken, Steuerung, Rohrleitung, Förderkette und Produktauslauf den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Erklärung ist nicht unterschrieben. Auf dem Steuerschrank der Anlage ist ein Typenschild befestigt, dass Hersteller, Baujahr, Seriennummer, CE Kennzeichen und Telefonnummer benennt. Die Funktion ist wie folgt, das Halbfertigprodukt fällt im freien Fall in den Rohrkettenförderer, wird gefördert und dann fällt es wieder im freien Fall in einen Trichter am Extruder.

    Meine Frage lautet nun: Ist dieser Rohrkettenförderer eine vollständige oder unvollständige Maschine. Hat in diesem Forum jemand mit dieser Ausführung Erfahrungen?


    Grüße und einen unfallfreien Tag

  • Mit der genannten Technik/ Maschine hab ich mich noch nicht beschäftigt, aber mit der Dokumentation etc.

    Laut Maschinenrichtlinie ist das eindeutig geregelt.

    Wenn es ein CE auf dem Typenschild gibt, ist es eine vollständige Maschine. Ebenso muss dort der Aufdruck "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II A" stehen.

    Wenn dort kein CE steht oder "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II B" aufgedruckt ist, dann handelt es sich um eine unvollständige Maschine.

    Oder der Maschinenhersteller ist bei seiner Doku nicht auf dem Stand der Zeit.

    Hilft dir das fürs Erste?

  • Hi ingsafe,

    das über die Ferne zu beurteilen ist immer etwas schwierig. Ich vermute aber, dass dein Rohrkettenförderer eine "vollständige" Maschine ist.
    Unvollständige Maschinen müssen lt. Definition dafür vorgesehen sein, in andere Maschinen eingebaut oder mit anderen unvollständige Maschinen zusammengebaut zu werden.

    Es ist zum ersten eine EG-Konformitätserklärung (in Kopie und unterschrieben) mitzuliefern;
    zum 2. muss in der Anleitung der Inhalt der Konformitätserklärung zusätzlich angegeben werden. Ich vermute, dass das eben lediglich der Inhalt der Erklärung ist.

    Laut Maschinenrichtlinie ist das eindeutig geregelt.

    Wenn es ein CE auf dem Typenschild gibt, ist es eine vollständige Maschine. Ebenso muss dort der Aufdruck "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II A" stehen.

    Wenn dort kein CE steht oder "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II B" aufgedruckt ist, dann handelt es sich um eine unvollständige Maschine.

    Leider ist es, wenn es richtig gemacht ist, durch das CE auf Typenschild nicht ersichtlich, dass es sich um eine vollständige Maschine handelt. Auch unvollständige Maschinen können CE-gekennzeichnet sein, da immer alle zutreffenden EG-/EU-Richtlinien beachtet werden müssen. Auch die EMV- oder RoHS-Richtlinie/Verordnung fordern das Anbringen eines CE-Kennzeichens.

    Das fehlen der unterschriebenen EG-Konformitätserklärung stellt ggf. einen formalen Rechtsmangel dar und kann entsprechend reklamiert werden.

    Was noch interessant ist, ist ob die Gefährdungen an Einfüll- und Ausfallöffnung so gestaltet ist, dass die Quetsch-/Scherstellen entsprechend abgesichert ist.

    Wäre gut, wenn du das Typenschild und die Beschreibung hier posten könntest.

  • Hallo,

    die Frage ist doch ob der Rohrkettenförderer eine fertige Maschine ist, oder ob es nur Komponenten sind die Deine Montagefirma zusammengebaut hat.

    Dann muss nämlich diese dann auch die Konformität erklären.

  • Schon die Konformitätserklärung entspricht nicht dem Anhang II der Maschinenrichtlinie.

    Ich habe die Vermutung, das ist ein kleiner Hersteller, der niemanden hat, der sich da mit der Rechtslage entsprechend auskennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die Fotos.

    Wie vermutet ist das der Auszug aus der Anleitung. Das Typenschild ist sehr dürftig.

    Was auf dem Typenschild stehen muss ist in der Maschinenrichtlinie geregelt. Es müssen aber auch die erforderlichen Angaben zum elektrischen Anschluss angegeben werden. Diese Inhalte sind in der EN 60204-1 beschrieben.

    Also wie schon erwähnt, reklamieren und ein korrektes Typenschild anbringen und die Konformitätserklärung liefern lassen.

  • Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Mechanisch ist der Rohrkettenförderer aufgebaut. Aber die Steuerung und die elektrischen Anschlüsse fehlen noch. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten

    1. Der Maschinenhersteller verdrahtet und nimmt in Betrieb

    2. Der Betreiber schließt elektrisch Steuerung und Mechanik an und nimmt in Betrieb

    Hat jemand damit Erfahrung und wer führt dann das Konformitätsverfahren mit welchen Unterlagen durch.

    Gruß

  • ist denn die Antriebsstation nicht dabei? siehe Beschreibung im Internetauftritt des Herstellers und dein Einganspost.

    Für das Inverkehrbringen ist es unerheblich, wer die Maschine (die als ein Produkt vertrieben wird) zusammenbaut - der Hersteller hat die Konformitätserklärung auszustellen. Wenn die Maschine durch den Betreiber/Käufer zusammengebaut werden muss, ist auch zu beschreiben, wie das Sicher durchgeführt werden kann.

  • hallo

    das ist eine vollständige Maschine nach MRL.

    Sie hat einen Antrieb, eine Steuerung, Rohrleitungen und eine Förderkette. Diese Maschine erfüllt auch eine Anwendung, Transport von Material. Das bescheinigt der Hersteller mit der Konformität und dem CE.

    Der korrekte Aufbau, Inbetriebnahme muss ggf. nach Dokumentation erfolgen. Anschließend muss die Maschine den Herstellerangaben entsprechen. Dann entspricht die Maschine dem CE (Momentaufnahme). Fehlanwendungen z.B für den Aufbau sind durch den Hersteller in der Risikobeurteilung zu bewerten und Massnahmen abzuleiten.

    Hat der Betreiber die Maschine übernommen ist das sichere Betreiben dieser Maschine seine Verantwortung. Gefährdungsbeurteilung (GB) für Maschine und Tätigkeiten an der Maschine erstellen. GB sind jährlich oder aus gegebenem Anlass(z.B. Unfall) zu überprüfen. Massnahmen zum sicheren Betrieb liegen dann beim Betreiber.

    so die Kurzform

    gruss andreas

    mfg
    andreas