Lagerung Brennbare Materialien an der Aussenwand

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  • Moin.

    Ich brauch mal eure Einschätzung. Ich steh gerade aufm Schlauch...

    Ich hab nen Kunden, die ein Wellnesshotel im Schwarzwald betreiben. Das Ganze hat sich aus einem alten "Gutshof" mit Wald und Feldern entwickelt. Dieser Teil wird noch privatwirtschaftlich betrieben; also fahren dort Waldmaschinen, Baumaschinen etc. durch die Gegend und die Erzeugnisse werden teils am Hotel direkt gelagert.... sprich.. bei der Begehung letzte Woche lagerten dort in ca. 3m Abstand zur Hotelwand (Betriebshof) mit mehreren Öffnungen (Fenster, Türen, Tore) ca. 10-20 Ster ungeschnittenes Brennholz... teils auch unter dem Vordach vom Hotel.

    Wie seht ihr das?

    Vom Gefühl her sag ich, das sollte da DRINGEND weg...

    Ist die Industriebaurichtlinie bei Hotels anwendbar? Wo würdet ihr ansetzen?


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Sind es dieselben Besitzer? Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dies schon immer so gemacht. Wenn es in einer Hand ist (Verantwortung) sollte der Inhaber einsichtig sein und das Holz nicht mehr dort lagern. Da brauche ich eigentlich keine Vorschrift, es sollte sich jeder denken können, was bei einem Brand dort passieren kann. Anders betrachtet sieht man dies häufiger in ländlichen Gegenden.

    Gibt es denn ein Brandschutzkonzept?

    Ich würde es mal mit Kontakt zur örtlichen Feuerwehr versuchen Stichwort "Angriffswege für die Feuerwehr".

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • "Besitzer" des Gutshofs ist die ALTE GF, die an die jüngere Generation abgegeben hat, die allerdings auch schon an die jüngere Generation überträgt... Sprich... Opa hat den Wald und macht das schon immer so... und wenn du dem was von Arbeitsschutz erzählst, dann bringt das ähnlich viel wie wenn du nem Ochs ins Horn pfezt...

    Brandschutzkonzept gibt es. Dann sollen die

    Das mit der Feuerwehr ist ein Ansatz...

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    Mike

  • Hallo,

    naja, natürlich ist es verbreitet, dass das Brennholz direkt am Gebäude gelagert ist. Da habe ich ja grundsätzlich kein Problem, wenn es sich um ein eigengenutztes Wohngebäude handelt. Da ist jeder für sich selbst verantwortlich.

    Wenn ich allerdings in ein Hotel bzw. gewerblichen Berich gehe, habe ich damit ein Thema. Hier gefährdet man ja schlichtweg auch andere Personen (gerade im Hotel sind die Gäste mit der Umgebung und dem Gebäude ggf. nicht wirklich vertraut).

    Ich würde klar eine Empfehlung aussprechen, dass die Holzlagerung min. 5m von der Gebäudewand stattfindet. Dies entspricht den "normalen baulichen Abstandsregelungen".

    Gruß

    dwein112

  • Für den Fall, das kein anderer Lagerplatz vorhanden/nutzbar wäre, ist ein denkbare Alternative einen Flammmelder der auf die Lagerstelle gerichtet und bestenfalls an eine BMA angeschlossen ist, zu montieren. Zu beachten ist aber das diese Dinger manchmal auf Rundumleuchten an Fahrzeugen reagieren. Sollte man aber technisch in den Griff bekommen.

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    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich würde es mal mit Kontakt zur örtlichen Feuerwehr versuchen Stichwort "Angriffswege für die Feuerwehr".

    ... ich würde die Karte "Versicherer" ziehen... wenn so ein Hotel in Flammen aufgeht, ist es nicht unbedingt mit 1,50 € erledigt.

    ... oder aber auch die Karte "Gewerbeaufsicht"... die hat auch einige Eisen in Bezug auf baulicher Brandschutz im Feuer.

    Wenn was passiert, hat die junge Generation ein großes Problem, aber auch Opa hat dann erst recht kein Holz mehr vor der Hütte...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ... ich würde die Karte "Versicherer" ziehen... wenn so ein Hotel in Flammen aufgeht, ist es nicht unbedingt mit 1,50 € erledigt.

    ... oder aber auch die Karte "Gewerbeaufsicht"... die hat auch einige Eisen in Bezug auf baulicher Brandschutz im Feuer.

    Wenn was passiert, hat die junge Generation ein großes Problem, aber auch Opa hat dann erst recht kein Holz mehr vor der Hütte...

    Die Gewerbeaufsicht und der Versicherer benötigen auch eine Rechtsgrundlage....

  • Ich würde auch erstmal mit der örtlichen Feuerwehr sprechen.

    Je nach deren Aussage, kann man sich dann noch mit dem Versicherer kurzschließen.

    Im Endeffekt, sollte es im Eigeninteresse des Besitzers sein, dass sein Hotel nicht abbrennt.

    Änderungen sind aber natürlich schwierig, wenn es schon immer so gemacht wurde.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Bericht ist weg... mit dem Hinweis auf Abstände aus der Industriebaurichtlinie und dem klaren Verweis auf die Nebenbedingungen des Sachversicherers und das bestehende Brandschutzkozept...


    Danke für die Ideen.

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    Mike

  • Ich bin da auch ganz klar beim Brandschutz und da beim Thema Vandalismus. Teilweise fordern die Sachversicherer bis zu 5 Meter Abstand zum Gebäude.

    Ich habe das Thema oft bei "Leerpalletten".

  • Ich erkenne da jetzt kein grunds. Problem. Es liegt dort zwar Holz rum, aber warum sollte es dort nicht sein? BauO-rechtlich ist das legetim - es gibt ja auch bauliche Anlagen aus Holz, sprich brennbarem Material. Bestenfalls ließe sich über die GBU etwas feststellen.

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • Hallo,

    Ich würde auch erstmal mit der örtlichen Feuerwehr sprechen.

    Die dann was machen soll? Zudem wäre ich bei Feuerwehr und VB-Themen immer etwas vorsichtig. Über was reden wir? Im Kern sehe ich hier vor allem die Problematik von einem mangelnden Abstand. 5m wäre mal eine Maßnahme, die man vorschlagen sollte, ebenso vielleicht einen anderen Lagerort. Eine Lagerung unmittelbar unter einem Vordach oder bei nahen Öffnungen (Fenster, Türen) ist mit Gefahren verbunden. Das der Lagerort so gewählt wurde, kann ich nachvollziehen. Daher wird vielleicht der Vorschlag "neuer Lagerort" gar nicht so einfach. Ungeachtet vom Abstand, muss man aber auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit etwas aufpassen. Wenn ich gleich mit Feuerwehr, Behörde X usw. aufschlage, wird die Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis zu erzielen, tendenziell eher gering sein.

    Sind die Zimmer ein wirkliches Thema? Im Kern handelt es sich ja nicht um eine private Wohnnutzung, sondern um einen Beherbergungbetrieb, der ggfs. auch unter eine Beherbergungsstättenverordnung (kann je nach Bundesland anders heißen oder ist gar nicht eingeführt, dann empfiehlt sich eine Orientierung an der Muster BStättV) fallen. Da empfiehlt sich mal ein Blick rein. Ungeachtet von dieser Verordnung und dem Anwendungsbereich, kann auch die im Bundesland vorhandene Rauchwarnmelderpflicht ein Thema sein. Im Regelfall wird man zumindest eine Ausstattung mit Rauchwarnmeldern unterstellen können, was mich eine frühzeitige Warnung vermuten lassen würde. Letztlich muss man aber den Sachverhalt insgesamt bewerten und nicht ausschließlich nur den Holzstapel. Erst in der Gesamtheit wird man sehen können, ob und welche Maßnahmen sich empfehlen.

    Und wenn man zum Ergebnis einer hohen Gefahr kommt und der Betreiber immer noch kein Einsehen hat, kann man immer noch die "Keule" mit Behörden schwingen.... Es kann durchaus Fälle geben, da geht es leider nicht anders. Ich habe selbst erst am Freitag aufgrund erheblicher Brandgefahren, ein Gastrobetrieb per sofortiger Nutzungsuntersagung geschlossen....ist nicht schönX/

    Gruß Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010