EX-Schutz bei der Gerätebetankung aus Kanistern

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  • Moin zusammen.

    Der Fall:
    Bei Katastrophenschutzorganisationen werden im Einsatz Stromaggregate und andere Motorgeräte mit Ottokraftstoff aus 20 l-Kanistern betankt. Die Aktion findet grundsätzlich im Freien statt, natürlich unter Beachtung der Umweltschutzaspekte und mit der Weisung des Rauchverbots in 5 m Umkreis sowie der Weisung, das Gerät nach Herstellervorschrift vorher abkühlen zu lassen. Ach so, die 20 l - Kanister werden aus Vereinfachungsgründen (vgl. § 31 Abs. 2 AwSV) verwendet.

    Jetzetle kommts ... Aussage einer "Fachkraft" aus dem ÖD:

    Zitat

    Nach der letzten Änderung der EX-RL ist das Betanken mit Ottokraftstoff aus Kanistern im freien Auslauf verboten. Siehe EX-RL Vergleichtabelle Punkt 2.4

    Tja, HÄÄÄ? ... Ich hab' nachgelesen, auch in der TRGS 721 bzw. TRGS 751 ... ich finde nirgendwo ein tatsächliches Verbot und auch keine speziellen technischen Forderungen für die Befüllung / Abfüllung aus Behältern im Freien.

    Es ist klar, dass unmittelbar um den Einfüllstutzen des Gerätes herum eine EX-Atmosphäre entsteht und entsprechende Vorsicht ist natürlich angebracht.

    Potentialausgleich ... Blechkanister, Metall-Einfüllrohr, Tank aus Metall mit blankem Deckelverschluss. Sind zwar keine definierten Übergangswiderstände, sollte aber nach menschlichem Ermessen kein Problem sein.

    Ich könnte den Kollegen nächste Woche bei der EU-Übung auch alle zwei Stunden zum Nachtanken antreten lassen ... wäre dann aber wahrscheinlich mein letzter Einsatz - Restlebenslang ...

    Jetzt meine Frage an die EX-Schutz-Experten hier:
    Wie würde (beispielhaft) eine EX-Schutz-Beurteilung für diesen Fall aussehen?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Tja, HÄÄÄ? ... Ich hab' nachgelesen, auch in der TRGS 721 bzw. TRGS 751 ... ich finde nirgendwo ein tatsächliches Verbot und auch keine speziellen technischen Forderungen für die Befüllung / Abfüllung aus Behältern im Freien.

    Wieso sollte sich ein grds. Verbot ergeben? Aus 2.4 der Vergleichstabelle ist es nicht erkennbar - ganz im Gegenteil, denn dort werden doch Zonen festgelegt!

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • So habe ich das eigentlich auch verstanden. Ich habe allerdings ein Verständnisproblem.

    Zitat

    Für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen sind das Befüllen wie auch das Entleeren gleichermaßen zu betrachten.

    Heisst das jetzt, ich muss den Entleervorgang des Kanisters (2.4) und das Befüllen des Gerätetanks (2.3) getrennt betrachten? Im Moment für mich absolut nicht logisch und auch nicht nachvollziehbar.

  • So habe ich das eigentlich auch verstanden. Ich habe allerdings ein Verständnisproblem.

    Heisst das jetzt, ich muss den Entleervorgang des Kanisters (2.4) und das Befüllen des Gerätetanks (2.3) getrennt betrachten? Im Moment für mich absolut nicht logisch und auch nicht nachvollziehbar.

    MMn aufgrund des Sachzusammenhangs zw. Befüllen und Entleeren im konkret vorliegendem Fall nicht. Denn ich kann ja nur so den Tank befüllen, wie ich gleichermaßen den Kanister entleere - und beide stehen unmittelbar nebeneinander.

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • .. also von meinem Verständnis ist der Kanister doch genau zu diesem Zwecke existent... 🤔🤔🤔

    Zweitens, und ich mache hier mal eine Annäherung an das Gefahrgutrecht, ist das Aggregat kein "ortsbeweglicher Behälter" sondern eine Maschine.

    Drittens...gibt es sogar ein sog."Hot fueling" bei dwm selbstfahrende Arbeitsmaschinen während des laufenden Betriebs, also bei laufendem Motor, betankt werden (ok, allerdings nicht aus Kanistern)

    Anyway, mir ist hier auch nichts bekannt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Der Unterschied ist:

    Umfüllen ist eine aktive Aktion von einem in einen anderen Behälter.

    Betanken ist in diesem Fall einmalig in einen Treibstofftank eines Gerätes oder Fahrzeuges.

    Deine "Fachkraft" aus dem ÖD sollte mal PRAXISTRAINING kriegen, (Staffellauf mit 20l Kanistern - Feldbetankung hies das früher, dann wird der sohnen Quatsch auch nicht mehr von sich geben. Er verwechselt das!

    Womit wird denn dann in Zukunft die Tragkraftpumpe im Einsatz betankt? Bybassleitung zur 2. Pumpe um diese auf geeigneten Platz zur Betankung zu tragen?

    Bei einer Wasserförderung über lange Wegstrecken undenkbar!

    "Wenn die alte TS8 Durst bekommt fängt se an zu saufen und läuft und läuft und läuft!" 20 Liter die Stunde ist durchaus drin. ca. 25 L hat der Tank. Das ist Realität!

  • Moin,

    sehe ich genauso, wie meine Vorredner.

    Klugscheisserisch: Blechkanister? Dann vielleicht ein Potentialausgleich machen mittels Kabelklemme an Kanister und Maschine. Fließgeschwindigkeit laaaaangsam. Hier wäre die Möglichkeit, durch die Reibung könnte eine statische Aufladung aufkommen (=Zündquelle).

    Letztlich haben wir doch unser Dreieck: Eine zündfähige Masse (Gasgemisch) könnte entstehen, Sauerstoff ist natürlich da, eine Zündquelle dürfte sicherlich nicht Hitze, Feuer, o.ä. sein, höchstens Statik durch Reibung.

    Alles Theorie. Wir reden nicht von einer stundenlangen Betankung mittels 20.000 Liter Tank. Vielleicht hat euer "Experte" ja eine Einschätzung der Zonen und kann ein wenig von seinem Wissen weitergeben?

    Ich sehe die Gefahren für die Umwelt und das Wasser als größer an.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Sehe ich auch so. Kanister und Tülle sind i.O. dann kann die bestimmungsgemäße Verwendung stattfinden. Oder fordert er an den Tankstellen auch funkenverhindernde Beschichtungen an den Zapfpistolen?

    Im Autotransport muss auch mal bei einem liegengebliebenen Fahrzeug ein "Schluck" nachgetankt werden. Da wird nicht der Tank aufgefüllt.

    Und aus der natogrünen Zeit kenne ich es bei den Generatoren im Feld auch in der Form. Da war wichtiger, die mit dem weißen Schüttverschluss in der Nacht unterscheiden zu können, weil sonst Wasser in den Tank kam.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • wenn ich bei der BGRCI suche

    Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 - BG RCI

    finde ich in der Anlage 4 (Beispielsammlung) eine Vergleichtstabelle mit Punkt 2.4 und zusätzlich ein Dokument unter Punkt 2 "Brennbare Flüssigkeiten" mit einem Abschnitt 2.4 "Entleeren ortsbeweglicher Behälter in Räumen und im Freien". Dort steht die Zoneneinteilung mit Größe und die Schutzmaßnahmen (keine). Ein Verbot kann ich nicht finden. Ganz im Gegenteil, dort steht das von Fachkräften (ohne Anführungsstriche) anerkannte Verfahren.

  • Zitat

    Zitat vom Safety officer bzw. Aufsichtsperson

    Nach der letzten Änderung der EX-RL ist das Betanken mit Ottokraftstoff aus Kanistern im freien Auslauf verboten. Siehe EX-RL Vergleichtabelle Punkt 2.4

    Folgende Sachen finde ich in der Beschreibung komisch:

    1.Was bedeutet "freier Auslauf" das kenne ich nur aus dem Trinkwasserbereich. (oder Hundehaltung:Lach:) -> ist damit die Befüllung aus dem Kanister ohne Einfüllstutzen gemeint?

    Dann würde ein solches Verbot im Rahmen des Ex-Schutzes natürlich Sinn machen, ist aber auf das geschilderte Beispiel nicht anwendbar.

    2. Bei der Betankung aus Metallkanistern mittels Einfüllstutzen, ist darauf zu achten das der Einfüllstutzen aus Metall ist, Verbindung zum Kanister und zum Tankeinfüllstutzen der Maschine hat, dann benötigt man auch keinen Potentialausgleich.

    Also wenn das beachtet ist gibt es vom Ex- Schutz her keine Handhabe.

  • Freier Auslauf ... also mit Einfüllstutzen.

    Das Gegenteil wäre die "Fallspeisung", also Schlauchverbindung zwischen erhöht stehendem Kanister und einem speziellen Tankdeckel fürs Gerät (Stromaggregat) - hab ich aber schon lange (einige Jahrzehnte) nicht mehr gesehen.

    Üblich ist heute in vielen Fällen ein Kanisterbetrieb über 3-Wege-Hahn, wenn das Stromaggregat, Heizaggregat oder die Pumpe eine Kraftstoffpumpe hat.
    Da wird dann der Kanisterwechsel EX-technisch spannend, weil's da doch etwas größere Tropfmengen gibt - muss ich auch noch bearbeiten ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)