Überarbeitung der GefStoffV wurde verabschiedet

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  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das BMAS geht aber mit keiner Silbe auf folgendes ein:

    - der Referentenentwurf liegt seit Anfang 2022 vor, wurde aber immer wieder "entschärft", bis er dann ca. 2,5 Jahre später angenommen wurde

    - dieser "Meilenstein für den Arbeitsschutz" bedurfte eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens als Geburtshilfe

    - der Umsetzungsgrad europäischer Verordnungen ist diskussionswürdig

    Unabhängig von diesen Anmerkungen beinhaltet die Verordnung tatsächlich noch immer einige Verbesserungen gegenüber der aktuell gültigen. Positiv ist insbesondere, dass Asbest eine noch prominentere Stellung erhält und die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (leider nur) etwas konkreter gefasst werden.

    Nachtrag: Besonders gut finde ich, dass die Pflicht, ein Expositionsverzeichnis zu führen, nun deutlicher zutage tritt. Vorher war das so "gut versteckt", dass es in der Praxis weitestgehend unbekannt war.

    Ich bin mal gespannt, wann die Verordnung in Kraft tritt und wie die Umsetzung in die Praxis erfolgt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Regelwerk (18. November 2024 um 08:13)

  • Ich lese das so, dass der Auftraggeber eigentlich wenig bis gar keine Angaben mehr machen muss. Letztendlich muss der Auftragnehmer sich ganz allein um die Herkunft, Materialzusammensetzung kümmern.

    Das war vielleicht (inoffiziell) nie anders? Woher sollte der der Auftraggeber auch Angaben hernehmen?

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich lese das so, dass der Auftraggeber eigentlich wenig bis gar keine Angaben mehr machen muss. Letztendlich muss der Auftragnehmer sich ganz allein um die Herkunft, Materialzusammensetzung kümmern.

    Das war vielleicht (inoffiziell) nie anders? Woher sollte der der Auftraggeber auch Angaben hernehmen?

    So wie der Auftragnehmer das dann auch machen müsste. Entweder selbst Leute haben, die das bewerten können, oder Gutachter beauftragen.

    In einem früheren Leben war das mein Job: Die meist sehr spärlichen Pläne und Unterlagen zu Gebäuden ansehen, Gebäude begehen, Proben nehmen und dann Gutachten dazu schreiben. Manchmal auch schon direkt Rückbau- oder Sanierungskonzepte auf dieser Grundlage. Kunden waren da vor allem der öffentliche Bereich (Kommunen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, etc.), die Bahn und Immobilienentwickler. Da möchte man halt wissen, welche Kosten auf einen zukommen, sowie Bauverzögerungen und Nachträge vermeiden. Die Bauunternehmen sind da ja sehr findig. Von daher würde ich vermuten, dass es in diesen Bereichen schon vorher ganz gut lief.

    Unternehmen, die an ihren Gebäuden Arbeiten durchführen lassen wollten und Gutachten angefragt haben, kamen eigentlich immer aus dem Konzernbereich. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen haben uns fast nie angefragt.

  • So wie der Auftragnehmer das dann auch machen müsste. Entweder selbst Leute haben, die das bewerten können, oder Gutachter beauftragen.

    In einem früheren Leben war das mein Job: Die meist sehr spärlichen Pläne und Unterlagen zu Gebäuden ansehen, Gebäude begehen, Proben nehmen und dann Gutachten dazu schreiben. Manchmal auch schon direkt Rückbau- oder Sanierungskonzepte auf dieser Grundlage. Kunden waren da vor allem der öffentliche Bereich (Kommunen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, etc.), die Bahn und Immobilienentwickler. Da möchte man halt wissen, welche Kosten auf einen zukommen, sowie Bauverzögerungen und Nachträge vermeiden. Die Bauunternehmen sind da ja sehr findig. Von daher würde ich vermuten, dass es in diesen Bereichen schon vorher ganz gut lief.

    Unternehmen, die an ihren Gebäuden Arbeiten durchführen lassen wollten und Gutachten angefragt haben, kamen eigentlich immer aus dem Konzernbereich. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen haben uns fast nie angefragt.

    Danke für die Horizonterweiterung. Ich war mal wieder auf einer anderen Ebene.

    Ich gehe immer davon aus, dass der Auftraggeber im Vorfeld Proben nehmen lässt, oder vielleicht sogar weiß, was verbaut wurde. Irgendwie hatte ich nicht fertiggedacht......Wieder zu kurz gedacht.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • [...] weiß, was verbaut wurde. [...]

    Der war gut :D

    Durch Building Information Modeling (BIM) könnte sowas so langsam in Zukunft kommen. Zumindest bei den o.g. Akteuren, die sich um die Untersuchungen kümmern und BIM nutzen. Meine Erfahrung bis vor 5 Jahren war eher, dass keiner weiß, was verbaut wurde. Oft konnte man froh sein, einen halbwegs aktuellen Plan zu bekommen, den man zur Massenabschätzung nutzen konnte.

  • dass der Auftraggeber im Vorfeld Proben nehmen lässt, oder vielleicht sogar weiß, was verbaut wurde.

    Das ist ja das große Problem, dass der Auftraggeber dies in der Regel nicht kennt. Bis zum Jahr 1993 war in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern möglicherweise Asbest enthalten. Jede Fläche, die vor 1993 somit bearbeitet wurde ist eine potentielle Quelle. Eine schöne Suchaufgabe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • war in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern möglicherweise Asbest enthalten. Jede Fläche, die vor 1993 somit bearbeitet wurde ist eine potentielle Quelle. Eine schöne Suchaufgabe.

    Das ist häufig in unseren Gebäuden der Fall, dass Lineoleum Böden mit Asbesthaltigen Klebern fixiert wurden und das Dehnungsfugen mit Asbest abgedichtet wurden. z.B Estrich zum Mauerwerk und auch Übergänge.

    Bei uns hat man sich auch immer unwissend hingestellt. Beim Ausbau dann die Überraschung.............8|

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  • Ich gehe immer davon aus, dass der Auftraggeber im Vorfeld Proben nehmen lässt, oder vielleicht sogar weiß, was verbaut wurde.

    Ja, die Annahme kenne ich.

    Aus eigener Erfahrung: Teilweise kennen die AG das Problem und lassen deswegen nicht beproben. Zudem wurde in der Vergangenheit das dann auch so geregelt, daß eigene MA oder EInzelunternehmer Arbeiten am Bestand ausführen, damit die Meldepflicht nach BaustellV nicht zieht. Das wurde mit der Novelle der BaustellV adressiert, zieht aber nicht bei kleinen (Instandhaltungs-)Tätigkeiten.
    Teilweise kümmern sich die AG auch einfach nicht darum, was da so an Gefahrstoffen unterwegs sein könnte.
    Und die Kontraktoren erst recht nicht. Es könnte ja aufgrund ihrer Aufmerksamkeit teurer werden. Dann bekommen sie den Auftrag nicht.

    Gut ist, wenn z. B. die für eine Baugenehmigung zuständige Behörde die Befundung und anschließende Bearbeitung nach z. B. TRGS 519 explizit als Auflage mitgibt.
    Zusätzlich wird das dann noch von den guten SiGeKo oder Projektsteuerern in der Vorbereitung der Maßnahme schriftlich (!) dokumentiert und damit auf die Agenda gesetzt.

    Das von PeKe angesprochene BIM halte ich noch nicht für eine Lösung. Zumindest in den Ausprägungen, die ich kenne, ist das wenig mehr als ein 3D-Modell, das während der Bearbeitung mitgeführt wird. Vielleicht hat da jemand bessere Einsicht, die wir in einem separaten Thread aufarbeiten könnten.

    Ich hoffe, daß ich da nur die schlechten Projekte mitbekommen habe, und das so nicht repräsentativ ist...

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Wenn denn dann bei uns Gefahrstoffe gefunden werden, dann werden diese auch entsprechend behandelt. Bei unserem Hochhaus ist man da mittlerweile sensibilisiert.

    An anderen Stellen wieder weniger. Unsere Altbauten sind aus den 50igern bis 70igern.

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    Gruß Mick

  • Die Produktnamen wird man allerdings kaum auf der Wand oder im Boden ablesen können und wem ist schon bekannt, was da vor Jahrzehnten verbaut wurde?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Leider bringt das wenig. Trotz Hersteller und Sicherheitsdatenblatt (Lebensmittelqualität) war das damals in Ordnung oder Stand der Technik.

    Heute kannst Du alles erstmal in Zweifel ziehen und untersuchen lassen (zumindest das was vor 1993 verbaut wurde...)

  • Der war gut :D

    Durch Building Information Modeling (BIM) könnte sowas so langsam in Zukunft kommen. Zumindest bei den o.g. Akteuren, die sich um die Untersuchungen kümmern und BIM nutzen. Meine Erfahrung bis vor 5 Jahren war eher, dass keiner weiß, was verbaut wurde. Oft konnte man froh sein, einen halbwegs aktuellen Plan zu bekommen, den man zur Massenabschätzung nutzen konnte.

    So ist es! Wurde Asbest nicht "säckeweise" als Schüttgut sogar überall hinein gemischt? Dh. wir finden heute immer noch genug davon, wenn eben danach gesucht wird.

  • Leider bringt das wenig. Trotz Hersteller und Sicherheitsdatenblatt (Lebensmittelqualität) war das damals in Ordnung oder Stand der Technik.

    Heute kannst Du alles erstmal in Zweifel ziehen und untersuchen lassen (zumindest das was vor 1993 verbaut wurde...)

    Nur weil es damals in Ordnung war, müssen wir heute dich nicht die Mitarbeiter gefährden die bei Abriss oder Sanierung tätig werden

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016