Arbeiten mit Nachunternehmen

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  • Guten Tag zusammen,

    ich bin noch relativ neu im Bereich der Arbeitssicherheit und stehe aktuell vor einer Herausforderung, die in meinen Aufgabenbereich fällt.

    Wir sind eine Baufirma, die Glasfaserkabel verlegt. Das bedeutet konkret: Erdarbeiten, Gräben ausheben, Kabel verlegen und die Erde anschließend wieder verschließen. Während wir einige eigene Mitarbeiter für diese Tätigkeiten einsetzen, wird ein Großteil der Arbeit von Nachunternehmern ausgeführt, oft von kleinen Unternehmen mit 5 bis 10 Mitarbeitern. Diese Nachunternehmer nutzen Arbeitsmittel wie Minibagger, Radlader, Rüttelplatten, Stampfer und Trennschleifer. Manchmal sind auch mehrere Nachunternehmer gleichzeitig auf der Baustelle die einen machen den Tiefbau und die anderen die Pflasterarbeiten.

    Bevor die Nachunternehmer ihre Arbeit aufnehmen, gibt es zwar eine Checkliste, jedoch fehlen darin bislang jegliche Punkte zum Thema Arbeitssicherheit.

    In der Vergangenheit hatten wir bereits Schwierigkeiten, da erforderliche Dokumente wie zum Beispiel Befähigungsnachweise der Maschinenführer nicht vorgelegt werden konnten.

    Nun stehe ich vor der Aufgabe, sicherzustellen, dass in der Checkliste notwendige Arbeitsschutz-Dokumente enthalten sind, die wir zwingend von den Nachunternehmern einfordern müssen, bevor sie bei uns arbeiten dürfen. So wollen wir gewährleisten, dass wir im Falle eines Vorfalls rechtlich abgesichert sind.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Vorschläge, welche Unterlagen und Nachweise wir mindestens im Bereich der Arbeitssicherheit anfordern sollten.

    Beste Grüße
    Andreas

  • In der Vergangenheit hatten wir bereits Schwierigkeiten, da erforderliche Dokumente wie zum Beispiel Befähigungsnachweise der Maschinenführer nicht vorgelegt werden konnten.

    Da hilft dir dann aber auch keine Checkliste.

    Wir handhaben das so, dass bei uns ein Fremdfirmenhandbuch erstellt wurde, mit unseren Anforderungen.
    Das wird mit Vertrag verschickt und die Unternehmer müssen die letzte Seite ausfüllen (Habe gelesen, verstanden, werde einhalten), dann unterschreiben und zurück schicken bzw. dann mitbringen am ersten Tag.
    Ohne Dokument kein Arbeitsbeginn.

    Klärt mal über eure Rechtsabteilung ab, ob ihr einen Passus a la:
    "Sollte die Bestätigung der Einhaltung aller deutschen Arbeitssicherheitsvorschriften nicht vorliegen, bzw. vor Ort festgestellt werden, dass sich Arbeitnehmer nicht sicher verhalten, werden diese der Baustelle verwiesen und der Verzug in Rechnung gestellt." möglich ist.


    So wurde das auch auf S21 gehandhabt, soweit mir bekannt ;)

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • Hallo Andreas,

    ich würde Dir die DGUV Information 215-830 "Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen" empfehlen.

    Gruss Schio

    Dateien

    Die erste schriftliche Sicherheitsregel steht bereits im Alten Testament (5. Mose 22):

    „Wenn du ein Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dach, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.“

  • Das Handbuch gibt die groben Spielregeln vor, das ist natürlich wichtig.

    Als entscheidender empfinde ich aber den "Kümmerer" vor Ort, der die Fremdfirma dementsprechend einweist und auch regelmäßig kontrolliert bzw. bei Abweichungen von den Vorgaben immer wieder in die richtige Richtung lenkt.

  • Hallo Andreas,

    wir fordern bei dieser Größe Firma die folgenden Dokumente im Zuge der Auftragsvergabe von unseren Nachunternehmern ab:

    - Allgemeine Gefährdungsbeurteilung

    - Tätigkeitsrisikoanalyse und Aufgabenbeschreibung

    - Nachweise der schriftlichen Beauftragung für Geräte-/Maschinenbediener

    - Betriebsanweisungen für eingesetzte Arbeits-/Betriebsmittel, Maschinen und Geräte

    - Unterweisungsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter

    - Nachweis für Unternehmermodell KMU (Teilnahmenachweis)

    - Nachweis gültige UVV-Prüfungen der eingesetzten Maschinen

    - Ersthelferbescheinigungen

    Das Ganze hat spätestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme bei uns zu sein, andernfalls werden die Arbeiter nicht auf unseren Baustelle eingewiesen. Oft müssen diese Dokumente ebenfalls bei unseren Auftraggebern eingereicht werden. Wir bieten den kleinen Firmen auch immer mal wieder unsere Unterstützung an, sollte es bei dem ein oder anderen Thema mal haken.


    VG