Arbeitsschutz - Zeltaufbau

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  • Hallo Zusammen,

    ich will mich erstmal vorstellen. Ich heiß Anja und mache seit letztes Jahr die Sifa-Ausbildung 2.0 in Dresden. Müsste eigentlich im Dezember fertig werden wenn alles klappt. :)

    Ich hab heute eine Anfrage von meinem AG bekommen und weiß nicht wie ich damit umgehen soll und was ganz genau von mir erwartet wird.

    Und zwar geht es um den Aufbau von einem Lagerzelt auf eine betonierte Freifläche. Er möchte das ich aus Sicht des Arbeitsschutzes äußere ob es Bedenken dagegen gibt.

    Meine Fragen:

    Was muss ich alles bedenken? DGUV, TRBS?

    Was muss ich alles machen? Ich habe z. B. noch nie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.

    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und nützliche Tipps geben.

    Vielen Dank

    1. Frage deinen AG was er erwartet; offener Dialog und Austausch ist als SiFa wichtig denn..
    2. ..wie sollst du später mal etwas beurteilen, wenn du nicht weißt, um was es genau geht.
    3. Welche Fragen hast du zum dem Zelt, der Umgebung, dem Nutzen, der Örtlichkeit, Anzahl Mitarbeiter, überhaupt Mitarbeiter oder nur Lagerzelt etc....
    4. Weiße darauf hin, dass du noch in Ausbildung bist und somit jegliche Info von dir keinesfalls einen verbindlichen Charakter hat.
    5. Wenn du das als Übung machen willst, dann tue das. Ansonsten lasse die Finger davon
    6. Du machst jeden Tag Gefährdungsbeurteilungen, bist dir dessen nur nicht bewusst
    7. Und wenn du das als Übung machen willst, dann durchstöbere mal so ziemlich alle Regelwerke die es gibt.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo Anja_Sifa,

    ich kann dir keine Lösung aufzeigen, aber zwei Tipps meinerseits:

    -soweit mir bekannt Zählt ein Lagerzelt zum Begriff fliegende Bauten, dazu gibt es je nach Größe Regelungen im Baurecht.

    -es sollte auf jeden Fall die Windlastzone des Aufstellortes und die Zulassung vom Zelt übereinstimmen.

    Viele Grüße

    Nick

    „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“

  • Ein Lagerzelt gehört in der Regel zu den sogenannten fliegenden Bauten. Derartige Einrichtungen müssen in der Regel (es gibt Ausnahmen) beim zuständigen Bauamt angezeigt werden bzw. benötigen eine Baugenehmigung sowie eine Ausführungsgenehmigung bzw. Abnahme.

    Beim Aufstellen durch eigenes Personal braucht's in der Regel geschultes Personal und einen "Aufsichtsführenden" aka "Zeltmeister"; (besser durch Hersteller oder Externen aufstellen lassen)

    Vorgaben zur Sturmsicherung des Teils gibt der Hersteller vor bzw. ist Bestandteil der Ausführungsgenehmigung (Zeltbuch). Dort finden sich auch Angaben zur Schneelast etc.

    Mein Tipp:
    bei der örtlichen Baubehörde nachfragen, wenn bekannt ist, was genau aufgestellt werden soll. Falls das der AG noch nicht gemacht hat.

    Ansonsten gelten im Prinzip die gleichen, etwas angepassten Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für ein Lager in einem Gebäude.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das ist leider keine Übung. Und er weiß auch das ich noch nicht fertig mit der Ausbildung bin :(

    Regelwerke habe ich schon durchgestöbert. Wie die zuständige Bauordnung, DGUV... leider hab ich sonst nichts gefunden was spezifisch dazu passt.

    könnte noch ASR Verkehrswege angeben....

    Es soll nur ein Lagerzelt werden.

    Und wenn ich nur angeben auf was beim Aufbau und der späteren Verwendung geachtet werden muss?

    z. B.: angemessene Verankerung, Beseitigung von Schneelasten, Vorschriften bei Wind, Abstand zu Gas+Elektroleitungen, Baugenehmigung, Austausch von Verschleißteilen,....

  • Achtung: Fliegende Bauten nur dann, wenn sie max. 6 Monate stehen (bin mir mit den 6 Monaten nicht ganz sicher, das ist mit der Baubehörde abzuklären..). Auf jeden Fall die Abstände zu anderen Gebäuden und Grenzen klären

  • Vielleicht kannst du dich Hilfesuchend auch an einen Zeltverleih wenden ? !

    Um so zu erfahren, was den die wichtigsten Regelwerke für den Zeltaufbau sind und was die großen Hürden sind...


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Je nachdem wie groß das Zelt ist (auch ein Lagerzelt) darauf achten, dass es 2 Rettungswege gibt (ist oft Sonderausstattung) und die zulässige Rettungsweglänge nicht überschritten wird; ggf. ist noch das Thema Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung zu bedenken.

  • Neben dem "fliegenden Bau" ist auch eine Nutzung als fester Bau möglich.

    Am einfachsten setzt Du Dich mit dem Lieferanten in Verbindung, triffst Dich mit ihm und versuchst (d) einen Fragenkatalog abzuarbeiten. Die Jungs sind i.d.R. fit und könne Dir alles sagen.

    Die bauen von 20 qm bis zur Bierhalle (aus akzuellem Anlaß!) alles auf!

    Da bist Du besser beraten, als mit gefährlichem Halbwissen und kannst gleich noch eine Menge lernen.

    Und dies ist gleich die erste Lektion, die, insbesonder, für SiFa's gilt: "Wenn es jemanden gibt der sich besser auskennt als Du - frag' ihn!" 😉

    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo

    Baugenehmigung ist kein Arbeitsschutzthema, das würde ich direkt mal durchgeben, damit da keine falschen Erwartungen entstehen (die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird da gerne zu Himbeertoni für alle und alles gemacht).

    Bei Zeltbauten ist das große Arbeitsschutzthema der Absturz, daher ist es zunächst wichtig zu wissen, wer den Aufbau macht (Fachfirma, eigene MA, Erfahrung?, Ausbildung?) und wir die Montage erfolgt (Arbeitsbühne, Kran, Gerüste,..).

    Mir würden dazu erstmal die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" und die DGUV Vorschrift 42 "Zelte und Tragluftbauten" (sofern bei der betroffenen in Kraft) BG einfallen.

    Für den späteren Betrieb ist die ArbStättV mit ihren ASR relevant.

  • Als jemand, der Zelte bauen aus dem ff kennt und viele Baustellen diesbezüglich begleitet hat, kann ich Dir sagen, dass Du damit rechnen musst, die Abgründe des (nicht vorhandenen) Arbeitsschutzes kennenzulernen.

    Es gibt Zeltbauer, besonders die namhaften, die die Arbeiten wie aus dem Lehrbuch durchführen. Der grösste Teil der Zeltbauer hingegen schert sich einen Dreck um Sicherheit. Du kannst oft froh sein, wenn Sicherheitsschuhe getragen werden. Das Tragen von Kopfschutz wird dann schon häufiger ignoriert und die Leitern sind oft ablegereif, wenn es überhaupt welche gibt. Lustig sind auch immer die Konstruktionen bei sehr hohen Zelten, die zum Arbeiten unterhalb der Dachplane verwendet werden. Sollten Rollgerüste eingesetzt werden, wirst Du dann wissen, warum die Rollgerüste heißen...

    Ach ja, bei der reinen Bauausführung traue ich keinem Zeltbauer mehr über den Weg. Oft (sehr oft) werden Zelte nicht so gebaut, wie es das Baubuch vorschreibt.

  • Vielen Dank an Alle für die Antworten und Anregungen.

    Ich würde das jetzt so machen das ich dem GF meine Anmerkungen in kurzen Stichpunkten zum Arbeitsschutz die im Vorfeld des Baus, während des Aufbaus und Vor und Bei Benutzung beachtet werden sollten mitteile.

    Weiterhin würde ich grob anmerken welche gesetzl. Vorschriften und Verordnungen ( ArbStättV, DGUV´s, ASR´s) beachtet werden sollten.

    und den Tipp von PeKe das ich nochmal explizit darauf hinweise, dass ich mich noch in der Ausbildung befinde und somit jegliche Infos/Beratung keinesfalls einen verbindlichen Charakter hat schreibe ich dazu.


    Es soll auch nur ein Zelt aufgebaut werden was 6x12 m groß ist und Firsthöhe 3,70m. Der Aufbau soll auch durch eigene MA durchgeführt werden.

  • Als jemand, der Zelte bauen aus dem ff kennt und viele Baustellen diesbezüglich begleitet hat, kann ich Dir sagen, dass Du damit rechnen musst, die Abgründe des (nicht vorhandenen) Arbeitsschutzes kennenzulernen.

    Es gibt Zeltbauer, besonders die namhaften, die die Arbeiten wie aus dem Lehrbuch durchführen. Der grösste Teil der Zeltbauer hingegen schert sich einen Dreck um Sicherheit. Du kannst oft froh sein, wenn Sicherheitsschuhe getragen werden. Das Tragen von Kopfschutz wird dann schon häufiger ignoriert und die Leitern sind oft ablegereif, wenn es überhaupt welche gibt. Lustig sind auch immer die Konstruktionen bei sehr hohen Zelten, die zum Arbeiten unterhalb der Dachplane verwendet werden. Sollten Rollgerüste eingesetzt werden, wirst Du dann wissen, warum die Rollgerüste heißen...

    Ach ja, bei der reinen Bauausführung traue ich keinem Zeltbauer mehr über den Weg. Oft (sehr oft) werden Zelte nicht so gebaut, wie es das Baubuch vorschreibt.

    Ich habe da sehr ähnliche Erfahrungen (auch wenn nicht so umfangreich) :saint:

  • Es gibt Zeltbauer, besonders die namhaften, die die Arbeiten wie aus dem Lehrbuch durchführen. Der grösste Teil der Zeltbauer hingegen schert sich einen Dreck um Sicherheit. Du kannst oft froh sein, wenn Sicherheitsschuhe getragen werden. Das Tragen von Kopfschutz wird dann schon häufiger ignoriert und die Leitern sind oft ablegereif,

    Naja... ohne dich jetzt schockieren zu wollen... Wenn ich ein Zelt aufbaue, hab ich auch keine Sicherheitsschuhe an, oder nen Helm auf. Ich trag dann eher kurze Hosen, Boots und hab ein Bier in Reichweite... Also meide bitte Z6... Nicht dass du aus deiner Sicherheitswarnweste und den Sicherheitsschuhen rauskippst.

    ;)


    Zurück zum Thema...

    AAAAAAALSO... ich würde mal sowohl in die LBO für "Fliegende Bauten" reinschauen und mit dem entsprechenden Bauamt Kontkat aufnehmen und/oder in die DGUV 42 bzw. in die DGUV 42 DA. Da steht schon einiges drin aus dem man sich ne GB oder auch ne BA basteln kann.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich denke mal es geht bei deiner Gefährdungsbeurteilung hauptsächlich um die Nutzung des Zelts als Lagerbereich, eher weniger um den Aufbau an sich.

    Den Aufbau würde ich der Fachfirma überlassen. Bzgl. Anzeige- oder Genehmigungspflicht hast du dich ja bereits informiert. In der Regel wissen hier auch die Fachfirmen bescheid.

    Wir haben hier auf dem Gelände ebenfalls ein Lagerzelt, mittlerweile seit über 2 Jahren. Dort werden bei uns Metallteile zwischengepuffert. Mir waren bei der GBU damals folgende Punkte (nicht abschließend) wichtig:

    - Wegbreiten und Bewegungsflächen (Staplertransport)

    - Beleuchtung, Notbeleuchtung, Notausgänge

    - Belastbarkeit des Bodens

    - Wind- und Schneelast

    - Abstand zu anderen Gebäuden aufgrund Brandlast

    - Stapelhöhe und Stabilität der eingelagerten Waren

    - etc.

  • Noch eine Anmerkung..


    denk dran WAS da gelabert werden soll.

    Gefahrstoffe auf Knochenpflaster... das könnte interessant werden bei Havarie...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike