Hallo Miteinander,
ersetzt eine Evakuierung im Ernstfall die gesetzlich vorgeschriebene Evakuierungsübung?
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß Dennis
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Miteinander,
ersetzt eine Evakuierung im Ernstfall die gesetzlich vorgeschriebene Evakuierungsübung?
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß Dennis
Meine Ansicht, ohne Rechtsgrundlage:
Einerseits: Da man im Grunde vorher nicht weiß, ob es eine Übung, Fehlalarm oder ein Ernstfall ist, sind die Ausgangsvorausetzungen die gleichen. Somit kann man das durchaus auch als Übungscheck betrachten, wenn sich hinterher heraus stellt, dass es ein Fehlalarm war.
Andererseits: Nach einem Ernstfall ist eher eine Wirkungskontrolle der Maßnahmen und durchgeführten Aktionen sinnvoll. Also eine Analyse wie gut alles geklappt hat > daraus wiederum ergibt sich eigentlich der Anlass für eine neue Übung (mit evnetuellen verbesserten Abläufen)
Meine Tendenz wäre also in diesem konkreten Fall eher: Nein, es ersetzt nicht die Übung, sondern resultiert in Analyse, Maßnahmen und einer neuen Übung.
in welchem Gesetz ist eine Evakuierungsübung denn vorgeschrieben?
zur Frage: habt ihr was draus gelernt? Also bspw. Nachbesserungsbedarf, Auffälligkeiten oder sowas Dokumentiert? Wenn der "Lerneffekt" vergleichbar war, kann man das schon so sehen.
Laut ASR A2.3 gilt: "Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen." Die rechtliche Grundlage ist aber in der Fragestellung meines Erachtens nicht zentral.
Die Frage, inwieweit eine "echte" Evakuierung nach einem "echten" Alarm eine Übung ersetzt, habe ich noch nirgendwo gesehen. Vielleicht gibt es Urteile dazu. Prof. Wilrich kennt da vielleicht was.
Entscheidend ist doch aber, dass es hier offenbar einen Unternehmer gibt, der ein Alarmsystem eingerichtet hat und scheinbar auch die Evakuierung üben lässt. Es liegt im Interesse des Unternehmers, aus der "echten" Evakuierung zu lernen, denn nur dann verhalten sich die Beschäftigen wirklich authentisch und machen die wirklich interessanten Fehler. Im Sinne der allgemeinen Verpflichtung des Arbeitgebers, alles für die Sicherheit der Beschäftigten zu tun, bietet sich eine Übung nach Auswertung des Realereignisses geradezu an. Es muss nicht immer über das Gesetz gehen.
okay, letzte kleine Goldwaage ... ASR A2.3 ungleich Gesetz
sehe ich aber auch so, eine echte Evakuierung ist authentischer als alles andere. Nur die "Beobachter" und "Dokumentare" stehen halt nicht prompt parat.
Wichtig wäre die "Wirkungskontrolle" nach der echten Evakuierung.
Verhielten sich alle so wie in der Unterweisung?
Standen ggf. noch Fenster bzw. Türen von Büros offen oder waren Klimaanlagen nicht ausgeschaltet?
Sind alle am Sammelplatz zusammen gekommen? Wenn nicht, wie seid ihr vorgegangen mit der Suche?
etc.
Und alles schon dokumentieren!
DBod von mir aus ganz klar ja. Siehe dazu DGUV Information 205-033 Punkt 3.2.1:
Für mich entscheidend wäre die Aufbereitung nach der Evakuierung. Wenn als Ergebnis feststeht, es gibt keinen Verbesserungsbedarf (der mit allen Mitarbeitern geübt werden muss) ist das Thema erledigt.
Hier eine Zusammenfassung der BGHW aus 2023:
BGHW_Wissen_Betrieblicher_Brandschutz_2023.02.01.pdf - Umfang und Zeitintervalle bei Evakuierungsübungen Seite 2 oben links.
in welchem Gesetz ist eine Evakuierungsübung denn vorgeschrieben?
Ich finde den Dialog bei KomNet ganz gut. Gibt aber weitere Informationen, die immer auf ähnliche Ergebnisse kommen.
okay, letzte kleine Goldwaage ... ASR A2.3 ungleich Gesetz
Steht auch in der ArbStättV. Wobei man den Begriff "Übung" ja sehr weit dehnen kann. In manchen Betrieben wird man somit kaum praxisnah üben können.
Hi,
wenn der Ernstfall so nachbereitet wird wie die Übung, dann ersetzt der echte Alarm meiner Meinung nach die Evakuierungsübung.
Entscheidend ist, dass kontrolliert und entsprechend dokumentiert wird, ob alles glatt lief oder wo es ggf. Verbesserungsbedarf gibt.
schöne Grüße
Also wir machen das seit geraumer schon so. Immer in Absprache mit angerückten Rettungskräften. Leider haben wir unterjährig mehrfach durch Sensoren ausgelöste "Fehlalarme". Die Vorhandene Querempfindlichkeit läßt sich leider nicht kompensieren. Manchmal ist es auch nur ein LKW der zu Nahe an einem Lager mit Rauchmelder und laufenden Diesel zu lange steht. Wir erstellen nach dem Alarm die Doku und schildern dort den Ablauf. Hin und wieder gab es Verbesserungspotential welches wir dann bei der nächsten Übung kontrolliert haben.
Sofern alles wie gewünscht läuft, weshalb denn nicht so machen. Nur damit ein kleiner Personenkreis davor schon bescheid weiß?
Wir hatten ein Sozialaudit wo die regelmäßige Evakuierungsübung abgefragt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir öfter mal einen Fehlalarm der Brandmeldezentrale. Trotz vorhandener Protokolle wollte der Auditor die Fehlalarme nicht als Übung gelten lassen.
Wir hatten ein Sozialaudit wo die regelmäßige Evakuierungsübung abgefragt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir öfter mal einen Fehlalarm der Brandmeldezentrale. Trotz vorhandener Protokolle wollte der Auditor die Fehlalarme nicht als Übung gelten lassen.
Das Schutzziel ist die Überprüfung, ob die Evakuierung wie geplant erfolgreich ablaufen kann. Das lässt sich mit einem "scharfen" Alarm i.d.R. sogar besser überprüfen als mit einer Übung. Insofern würde ich an eurer Stelle über einen anderen Auditor nachdenken (außer ihr könnt mit diesem Pseudo-Mangel gut leben und seid mit der restlichen Performance des Auditors zufrieden .
Das Schutzziel ist die Überprüfung, ob die Evakuierung wie geplant erfolgreich ablaufen kann. Das lässt sich mit einem "scharfen" Alarm i.d.R. sogar besser überprüfen als mit einer Übung.
Da geb ich dir recht. Wir konnten durch die Fehlalarme die Evakuierung entscheidend verbessern und jetzt läuft es auch einigermaßen rund.
Die Auditoren wechseln regelmäßig und dieser kommt voraussichtlich nicht mehr. Nächstes Jahr im März haben wir dann ein "unangekündigtes" Sozialaudit. Da sehen wir dann weiter, aber wir üben die Evakuierung auch regelmäßig, da wir es geschafft haben die Fehlalarme zu reduzieren
Bei einem Unternehmen, welches ist betreue werden scharfe Alarme mit der Anwesenheit der Feuerwehr als Übung einkategorisiert. Alle Verantwortlichen sind diesbezüglich entspannt. Wenn eine Halle durch den Produktionsablauf stark verraucht ist, kommt die Feuerwehr und belüftet die Halle. So werden aktiv die Kontakte zwischen Feuerwehr und den Mitarbeitern aktiv gepflegt (auch wenn es ein relativ kostenintensiver Einsatz werden kann).