LEK 1 - mangelnde Schwindefreiheit bei Arbeiten auf Hubarbeitsbühne

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  • Hallo liebes Forum,

    ich bin gerade an der LEK 1 dran und tu mich ein bisschen schwer, wie ich mit der mangelnden Schwindelfreiheit umgehen soll.

    Gefährdung oder Belastung?

    Welches Beurteilungsverfahren?

    Vielleicht könnt mir einen kleinen Schubs in die richtige Richtung geben.

  • Ab zur Eignungsuntersuchung

    G 41 Absturzgefahren

    Die Eignungsuntersuchung nach dem ehemaligen Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung um Gesundheitsstörungen, die zu einer erhöhten Absturzgefahr führen können, zu erkennen; muss aber aufgrund einer Rechtsgrundlage für eine Eignungsuntersuchung durchgeführt werden.

  • Ab zur Eignungsuntersuchung

    G 41 Absturzgefahren

    Die Eignungsuntersuchung nach dem ehemaligen Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung um Gesundheitsstörungen, die zu einer erhöhten Absturzgefahr führen können, zu erkennen; muss aber aufgrund einer Rechtsgrundlage für eine Eignungsuntersuchung durchgeführt werden.

    Woher stammt denn diese Aussage?

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin gerade an der LEK 1 dran und tu mich ein bisschen schwer, wie ich mit der mangelnden Schwindelfreiheit umgehen soll.

    Gefährdung oder Belastung?

    Welches Beurteilungsverfahren?

    Vielleicht könnt mir einen kleinen Schubs in die richtige Richtung geben.

    Das lässt sich mit dem Gesundheit-Schaden-Modell untersuchen.

    Die fehlende Schwindelfreiheit ist eine individuelle Leistungsvoraussetzung und die Arbeit in der Höhe ist dadurch erstmal eine Belastung. Die fehlende Schwindelfreiheit kann aber auch zu einer vorhersehbaren Bedingung werden; daher muss man sich anschauen, was der Mensch tut.

    Unabhängig davon: Der AG muss geeignete Personen auswählen und Arbeitssysteme menschengerecht gestalten. Deswegen hat der Kollege (zumindest regelmäßig) nichts auf der Arbeitsbühne zu suchen.

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin gerade an der LEK 1 dran und tu mich ein bisschen schwer, wie ich mit der mangelnden Schwindelfreiheit umgehen soll.

    Gefährdung oder Belastung?

    Welches Beurteilungsverfahren?

    Vielleicht könnt mir einen kleinen Schubs in die richtige Richtung geben.

    Die nicht vorhandene Schwindelfreiheit ist eine individuelle Leistungsvorrausstzung und habe sie in der Ermittlung unter psychischer Belastung aufgeführt.

    Beurteilen musst du in der LEK1 ja nur die mechanischen und 2 deiner Wahl. Wenn du die psychischen Faktoren beurteilen möchtest, kannst du vielleicht den Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der VBG zur Hand nehmen.

    Ab zur Eignungsuntersuchung

    G 41 Absturzgefahren

    Die Eignungsuntersuchung nach dem ehemaligen Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung um Gesundheitsstörungen, die zu einer erhöhten Absturzgefahr führen können, zu erkennen; muss aber aufgrund einer Rechtsgrundlage für eine Eignungsuntersuchung durchgeführt werden.

    Diese Aussage ist für die LEK1 null hilfreich.

    Organisatorische Maßnahme: Geeignete Person auswählen.

    In der LEK werden noch keine Maßnahmen definiert.