Nutzung von KI im Unternehmen: Gefährdungsbeurteilung

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  • Guten Morgen Gemeinde,

    hat schon jemand eine GefBu für den Einsatz von KI im Unternehmen erstellt?

    Ich habe bisher zumindest den BR schon mal in die Richtung geschubst, dass die eine BV dazu machen, ich selbst will eine GefBu erstellen. Mehr als psychische Belastung (Angst vor Jobverlust etc.) will nicht in meinem Hirn aufploppen.

    Hat jemand von euch für mich Input?


    DANKE und lieben Gruß,

    Dagmar

    Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest: steig ab!

  • Hallo,


    die Frage ist: Was macht die KI?

    - Wird was gesteuert? (z.B. Lichtsteuerung in Erwartung von Personenströmen; Zutrittssteuerung)

    - Wird was alarmiert? (z.B: Auffälligkeitsmuster bei Kameraüberwachung und der Wachdienst wird automatisch alarmiert)

    .....


    Gruß

    dwein112

  • Falsche Entscheidungen / Handlungen basierend auf fehlerhaften Antworten der KI

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • **Achtung Ironie: Frag doch mal die KI!** ;)

    Schwierig die Gefährdung zu erkennen. Wenn die Gefährdung nicht bekannt ist, kann man schlecht eine Beurteilung derer durchführen.

    Wenn eine Entscheidung/Vorschlag der KI da ist, muss man dafür eine GBU machen... Dies würde ich auch so anmerken:

    "Vor dem Umsetzen von KI generierten Vorschlägen ist im Einzellfall eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen".

    So wäre mein Ansatz...


    Gruß

    dwein112

  • Klingt gut. Sowas wie eine individuelle Plausibilitätsüberprüfung.

    Beispiel dafür: Angeblich landen gelegentlich Autos im Fluss, weil die Autofahrer lieber aufs Navi hören, das meint dort sei eine Brücke, als ihren gesunden Menschenverstand zu nutzen.

    Und da sind wir noch nicht mal bei KI...

  • **Achtung Ironie: Frag doch mal die KI!**

    Soviel Ironie steckt da gar nicht drin.

    Ich hab unsere KI gefragt und zum Teil verblüffende Antworten erhalten:

    Beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) gibt es mehrere potenzielle Gefahren, die berücksichtigt werden sollten. Es ist wichtig zu verstehen, dass KI-Systeme auf Daten und Algorithmen basieren und daher von den Informationen beeinflusst werden, mit denen sie trainiert wurden. Hier sind einige Gefahren, die beachtet werden sollten:

    1. Voreingenommenheit und Diskriminierung: KI-Systeme können unbeabsichtigt bestehende Vorurteile und Diskriminierung verstärken, wenn sie auf Daten trainiert werden, die voreingenommen sind. Dies kann zu ungerechten Entscheidungen führen, insbesondere in den Bereichen wie Einstellung, Kreditvergabe oder Strafjustiz.
    2. Datenschutz und Privatsphäre: KI-Systeme können große Mengen persönlicher Daten verarbeiten und analysieren. Es besteht die Gefahr, dass diese Daten missbraucht oder unsicher gespeichert werden, was zu Datenschutzverletzungen und Verletzungen der Privatsphäre führen kann.
    3. Arbeitsplatzverlust: KI und Automatisierung könnten zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen, insbesondere in Bereichen, in denen repetitive Aufgaben von Maschinen übernommen werden können. Dies kann zu sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten führen.
    4. Autonome Waffen: Die Entwicklung von KI-basierten autonomen Waffensystemen birgt die Gefahr, dass sie außer Kontrolle geraten und unvorhersehbare Schäden verursachen können.
    5. Ethik und Verantwortung: Es ist wichtig sicherzustellen, dass KI-Systeme ethischen Grundsätzen folgen und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Fragen der Verantwortlichkeit und des Rechts sind noch nicht vollständig geklärt.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • hat schon jemand eine GefBu für den Einsatz von KI im Unternehmen erstellt?

    Hast Du eine GBU zum Einsatz von Wasser im Unternehmen erstellt?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, dann könntest Du das ja als Grundlage verwenden. ;)


    Eine pauschale GBU zur Verwendung von KI halte ich für nicht zielführend, solange nicht bekannt ist, für was diese eingesetzt wird. Nur wenn der konkrete Einsatz bekannt ist, kann man vielleicht eine GBU dazu erstellen, wobei viele KI Systeme sind im Prinzip eine Black Box, deren Funktionalität nirgendwo eindeutig definiert ist.

    Auch muss man sich zunächst fragen, ob überhaupt eine KI zum Einsatz kommt, oder der Anbieter der Anlage / Software usw. hier nur das Buzzword verwendet als Marketinginstrument.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • zumindest als Prüfpunkt kann man berücksichtigen:

    * Bildrechte von dem was die KI ausgibt (wenn Inhalte und Aussehen nicht selbst bestimmt worden sind)

    * die Eingabemöglichkeiten für die Mitarbeiter (Promten) schulen und ggf. im Interesse der Firma vorgeben und wie DW schreibt:

    "Vor dem Umsetzen von KI generierten Vorschlägen ist im Einzellfall eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen".

    Eine besondere Herausforderung stellen Verzerrungen, Vorurteile und Stereotype dar, die sich aus den Daten ergeben, mit denen die KI trainiert wurde. Diese systemimmanenten Verzerrungen, bekannt als Bias, können in der Folge zu gesellschaftlichen Problemen, wie die Verstärkung von Diskriminierung, sozialen Ungleichheiten, Vorurteile, Sexismus und Rassismus führen.

    Also viel Spaß bei der GBU

  • Eine besondere Herausforderung stellen Verzerrungen, Vorurteile und Stereotype dar, die sich aus den Daten ergeben, mit denen die KI trainiert wurde.

    Servus in die Runde. Geht es bei einer GBU für den Einsatz von KI im Unternehmen wirklich um Arbeitsschutz? Ich bin ja "nur" Beobachter der SiFa-Szene... aber mit dem Level an Abstraktheit im Argument im Zitat, könnte ich auch eine GBU für gemeinsame Kantinenbesuche fordern. Ich dachte Gefahren müssen benannt werden können und vor allem auch bewertet werden können in Eintritt / Wirkung. Lieg ich da falsch?

    Softwerker bei 4ty

  • Servus in die Runde. Geht es bei einer GBU für den Einsatz von KI im Unternehmen wirklich um Arbeitsschutz?

    In der neuen Maschinenrichtlinie gibt es auch einen Punkt der sich mit KI beschäftigt. Bei immer moderneren und komplexeren Anlagen könnte auch KI zur Steuerung dieser eingesetzt werden. Hierbei muss auch bewertet werden, ob KI eventuell Gefährdungen für Mitarbeiter darstellen kann, z.B. wenn diese Sicherheitsvorkehrungen abschaltet.
    Es gibt bestimmt noch viel mehr Möglichkeiten um KI einzusetzen, aber dafür habe ich mich viel zu wenig mit der Materie beschäftigt.

    Deswegen sollte man auch klar prüfen, für was die KI im Unternehmen eingesetzt werden soll und daraufhin muss entschieden werden, ob eine GBU hierfür notwendig ist.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Deswegen sollte man auch klar prüfen, für was die KI im Unternehmen eingesetzt werden soll und daraufhin muss entschieden werden, ob eine GBU hierfür notwendig ist.

    Ganz genau. Da diese "Überprüfung" ja auch Teil der GBU ist, sollte immer eine GBU gemacht werden. Selbst wenn die Antwort auf diese Ausgangsfrage "Nein, die KI kann nichts steuern, was zu Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit führt" lautet.

    Dann hat man zumindest schon mal dokumentiert, dass man sich damit beschäftigt hat.

    Falls die KI aber Entscheidungen treffen kann, die verschiedene Gefährdungsfaktoren ermöglichen (zB. einziehen, quetschen etc.), dann müssen diese wie bisher auch betrachtet werden.

  • Ja dann...

    ...müsst ihr ja auch eine GB "Vorarbeiter" oder "Meister" machen, der ja Entscheidungen trifft die sicherheitsrelevant sein können.

    Ebenso sollten Gerhards Software, SAP oder Windows beurteilt werden.

    Ich glaube hier geht's wieder etwas am Thema vorbei - aber eine gut trainierte KI ist vielleicht ein Partner bei der Erstellung sonstiger GB en...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei mir als SIFA ist das Thema nicht aufgekommen - da quält mich eher die neue TRGS für Cybersicherheit, wo wir nicht wirklich ne saubere Lösung hinbekommen.

    Bezgl. KI:
    Unser Unternehmen hat aber die Nutzung von KI zunächst untersagt, da es unserer Anwälten Meinung nach eventuell datenschutzrechliche Konsequenzen haben könnte: z.B. ist nicht eindeutig feststellbar, ob ein KI generiertes Phyton Skript oder eine generiertes Word Dokument eventuell unter den Urheberrechtschutz irgendeines anderen Softwareentwickler oder Autoren fällt - es gibt ja keine Quellenverweise, und keine Angaben auf welcher Basis die KI dieses Wissen generiert hat - es ist aber eine berechtigte Frage, woher die KI dieses Wissens hat, irgendwo muss es ja eine Basis dafür geben.

    Damit entsteht eventuell ein Risiko eines DSGVO Vergehens oder ein Urheberechtsverfahrens, mit entsprechenden finanziellen Schaden. Ergo folgte erstmal eine Untersagung seitens des Unternehmers.

  • Ich glaube viele von euch verstehen unter KI die ChatGPTs dieser Welt ...

    Das ist in meinen Posts allerdings nicht gemeint. Hier sprechen wir von KI im Sinne der Maschinenrichtlinie.

    Auf was sich der Ersteller in seinem Post bezieht, das kann ich leider nicht beurteilen.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Ebenso sollten Gerhards Software, SAP oder Windows beurteilt werden.

    Gerhards Software kenne ich noch nicht, kann sie somit nicht einschätzen.

    SAP dürfte ja schon bei der Bildschirmergonomie durchfallen, zumindest das, was ich bisher davon gesehen habe und Windows schießt sich ja ab und zu selbst ab. ;)


    Wie bereits erwähnt ist eine pauschale GBU zur KI nicht zielführend und somit auch nicht sinnvoll. Mal sehen, ob man ihn ein paar Jahren noch über KI spricht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gerhards Software kenne ich noch nicht

    Axel: Das ist natürlich unendschuldbar.

    Zur KI in den Maschinenrichtlinien. KI wird dem Kapitel Steuerung zugeschlagen. (sehe ich kritisch, dazu später). Es werden jetzt aber auch die E-Fahrzeuge (-Roller, -Bike, -Auto) den Maschinen zugeordnet. (Gut das man mit 4TY auch UVV Prüfungen dokumentieren kann).

    Die Zuordnung von KI zur Steuerung (Geschwindigkeit,...) repräsentiert nur einen Teilaspekt. So könnte eine Maschine in der Konfiguration wesentlich offener gestaltet werden und seine finale Funktionsausstattung über Software-Apps je nach Einsatzfall erhalten. Beispiel: Kalandermaschine erzeugt "normal" zwei Rollen vom Tambour Papier. Entsprechende Vorrichtungen zur Rollenverpackung und Abtransport sind montiert. Theoretisch könnte ich der Maschine die Optimierung von Rollenbreiten entlang dem Abrufvolumen des Kunden erlauben und entsprechend der Anzahl parallel gefahrener Rollen und die Konfiguration der Nachbearbeitungsanlagen selbst überlassen. Sie ordert einfach noch ein FTS (fahrerlos) zum Abtransport.

    (Spannend in dem Umfeld nach meiner Erfahrung: Wer schreibt eigentlich GBUs für die Instandhalter....die erleben eine Anlage doch meist in deutlich mehr Betriebszuständen, als ein Werker.)

    Softwerker bei 4ty