Guten morgen,
ich würde gerne einmal eure Einschätzung hören.
In einem Betrieb hängen ca. 70 Prozent der Feuerlöscher über der maximal als zweckmäßig angesehenen Griffhöhe von 1.20.
In der ASR A2.2 in Punkt 5.2.3 heißt es:
ZitatDer Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:
Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis
1,20 m als zweckmäßig erwiesen.
Im Betrieb hängen die Feuerlöscher teilweise in einer Griffhöhe von 1,80 Meter.
Der Geschäftsführer weiß auch nicht, warum die damals in dieser Höhe angebracht wurden. Es wurde spekuliert um ggf. die Feuerlöscher nicht mit dem Hubwagen umzufahren bzw. zu beschädigen.
Aber andererseits sind auch in Fluren und Räumen, wo kein Verkehr mit dem Hubwagen stattfindet, die Feuerlöscher teilweise ab 1,40 bis 1,80 Meter Griffhöhe angebracht.
Ich wollte euch fragen, kennt Ihr dafür eine Begründung/Ausnahmeregelung? Ich habe auch schon geschaut, aber auch alle DGUV Regeln verweisen auf eine Griffhöhe von 0,80 bis 2,20, meistens mit verweis auf die ASR 2.2.
Anbei noch ein paar Bilder: