Erstunterweisung AZUB_Bürokaufmann

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  • Hallo
    morgen steht der Antritt einer jungen Dame an.
    Wie baut man in einer Erstunterweisung das Thema Mutterschutz bei einer 17 jährigen ein?

    Keine Erfahrung bisher in das Thema
    Freundliche Grüße

  • Ja, ganz normal angelehnt an das MuSchG. Bei einem 9to5 Bürojobs sollte es nicht zu viele Einschränkungen geben, es sei denn Ihr habt auch Produktions, Lärm Bereiche oder sonstiges gefährliche. Aber das ist ja alles im MuSchG geregelt. Swoweit ich weiß gibt es bei uns für jede Person die potentiell schwanger werden kann ein Informationsblatt wie sich bei einer Schwangerschaft verhalten sollte.

  • Ganz knapp und kurz...

    - Schwangerschaft am besten bei Bekannt-werden dem AG melden (um die Scheu zu nehmen, auch erläutern, warum das nur zum Vorteil sein kann...)

    - kurz erläutern, was in der Regel daraus folgt (GBU, Maßnahmen) und wer beteiligt wird

    - "wir haben da einen Raum, der nebenbei auch im Falle von Kreislaufbeschwerden als Ruheraum genutzt werden kann..."

    Ende... mehr habe ich auch nicht gemacht...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Was E.weline sagt. Im Grunde gehst Du ja nach Deiner GBU inklusive dem MuSchG-Anteil.

    Wenn Du nett bist, verweist Du auch an den DSB, damit der die Datenschutzseite ergänzen kann, und an Betriebsarzt/-ärztin zwecks Vorsorgen.

    als Ruheraum

    Wichtiger Punkt. Den hatte ich auch gesucht und dann in §6 ArbStättV gefunden.
    Das müssen wir auch noch gemeinsam mit dem BA klären, vor allem was "geeignete Bedingungen" sind.
    Gibts da was von der DGUV?

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hallo
    danke für die kleinen Hinweise.
    Gerne ein Beispiel für die Gefährdungsbeurteilung:)
    GBU inklusive dem MuSchG-Anteil.;

    da wir keine Damen bisher hatten, fehlt der Teil bei mir

    Gruß

  • da wir keine Damen bisher hatten, fehlt der Teil bei mir

    Habe ich auch gelernt: Den Teil brauchst Du immer, ggf. auch für Anfragen von Bewerberinnen. ;)

    Danke an unsere Betriebsärztin für den Hinweis. 😊

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Wir haben hierzu eine Aushang am Schwarzen Brett gemacht was man tun sollte/muss wenn man schwanger werden sollte. Also an wen soll man es melden, welche Rechte man als Schwangere hat usw. Auf diesen Aushang verweisen wir immer bei der Erstunterweisung. So können die Damen auch ohne nochmal nachfragen zu müssen immer alles wichtige nachlesen. Manch eine will ja vielleicht aus welchen Gründen auch immer nicht dass die Schwangerschaft eine große Runde macht. Daher diese Lösung. So kann man dezent am schwarzen Brett stehen und es nachlesen :)

  • Es ist alles gesagt!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick


  • Das müssen wir auch noch gemeinsam mit dem BA klären, vor allem was "geeignete Bedingungen" sind.
    Gibts da was von der DGUV?

    Den Ruheruheraum/Bereitschaftsraum kannst du ja multifunktional belegen - wichtig ist halt, dass er kein regulärer "Arbeits-"Raum sein sollte, sondern dafür da ist, dass sich mal jemand kurz hinlegen kann und ungestört dabei ist (wenn es mir spei-übel ist, ich vor mich hin blute oder eine Mutter ihr Kind stillen möchte)... das wäre blöd, wenn drum herum Telefonate geführt werden, Meetings abgehalten oder Kollegen ihre Kaffeepause verbringen oder durchweg Kaffee holen...

    Bei uns war es der Raum, in dem hin und wieder Impfaktionen durchgeführt worden sind und ich den Vorrat an Verbandsmaterial gelagert hatte. Ein Tisch, ein Stuhl und eine abwaschbare Liege... ein Kissen, eine Decke, ein Abfalleimer (auch Gedanken in Bezug auf infektiöse Abfälle machen)... da drin konnte auch der Bereitschaftsdienst mal eine Nacht verbringen...

    Bezogen aufs MuSchG... Mikrowelle, Stillkissen, Wickeltisch oder -auflage, Waschbecken (in der Nähe gut erreichbar) wären auch gut...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • da wir keine Damen bisher hatten, fehlt der Teil bei mir

    Na, §10 MuSchG ist ja nicht so neu.

    Es ist alles gesagt!

    Nicht unbedingt,

    §14 Abs. 2 MuSchG sollte man auch beachten.

    Wenn man eine Hilfe zur Erstellung der GBU Mutterschutz benötigt, gibt es z.B. hier etwas.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Gibts da was von der DGUV?

    Kann mich nicht mehr genau erinnern. Gefordert waren auf jeden Fall: Liegemöglichkeit mit wechselbarem / abwaschbaren Bezug, Tisch und Stuhl, Sichtverbindung nach außen, keine Betriebsstörungen, mind. 6 m2 Fläche und er muss zu jederzeit verfügbar sein (während die Person arbeitet natürlich). Wir haben entsprechende Sani-Liegen gekauft mit den Papierrollern die man vom Doktor kennt.

  • ThiloN

    Konkretisiert werden diese Anforderungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort ist unter Punkt 6 Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter folgendes nachzulesen:


    "(1) Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.

    (2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.

    (3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."

  • Hallo, ich möchte auch meinen Senf dazu geben. In die Erstunterweisung würde ich eine GBU Mutterschutz nicht einbauen. Wir verweisen auf den Zugang zu allen GBU im Intrexx, wo was zu finden und nachzulesen ist. Kein Mensch ist beim Arbeitsstart fähig, mehr aufzunehmen. Viele Grüße Ry

  • Wir verweisen auf den Zugang zu allen GBU im Intrexx, wo was zu finden und nachzulesen ist.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen als erfolgte Unterweisung anzusehen ist.

    Wie wird das eigenständige Lesen dokumentiert? Gibt es eine Verständnisabfrage? Kann man jemanden kontaktieren, wenn es Verständnisprobleme gibt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also, nur mal am Rande,...


    ...ich unterweise keine 17jährige Auszubildende und auch kein anderes Wesen weiblichen Geschlechtes, welches u.U. schwanger werden könnte zum Thema "Mutterschutz".

    Ich unterweise allenfalls eine werdende Mutter zum Thema!!!

    Alle anderen o.g. Personen werden darauf hingewiesen, dass im Falle eines Falles besondere Regeln gelten und wir uns bei Eintritt des Falles noch einmal zusammensetzen müssen.

    Sollte dieses Wesen einen solchen Fall verschweigen - so what!


    Insofern ist der Hinweis aus #15 mehr als ausreichend.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Axel, nach oben ist eine Unterweisungsskala immer offen, zum Zeitpunkt der Einstellung ist sicher eine übersichtliche Unterweisung sehr wichtig. Bis zu welcher Intensität bleibt sie verständlich, ab wann klappen mir die neuen MA vom Hocker. Manches bringen Betriebswechsler schon mit, 17-jährige haben eine andere Auffassungsgabe wie ältere, wichtig ist die Verständlichkeit, was beim neuen MA ankommt und mitgenommen wird. Das weitere Beobachten und Unterstützen machen bei uns die SiB'se in den Bereichen. Aber ich bin auch immer am grübeln- hast du jetzt alles erwischt, warst du verständlich,... , bin auch ein Stück bei deiner Meinung!

    Gruß Ry