Kühlschrank im Pförtnerhaus Brandschutz

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  • Moin zusammen,

    2018 ist durch einen technischen Defekt (kein Kühlschrank) ein Feuer bei uns entstanden und hatte 700000Euro Schaden verursacht.

    8 Jahre später gesteht man Mitarbeitern einer Abteilung einen Getränkekühlschrank zu. Damit denen die Kaltgetränke im Sommer nicht auf mysteriöse Weise verschwinden, stellen die diesen Kühlschrank in einen Schrank ohne ausreichende Belüftung und sperren diesen zu. Nur durch den Hinweis unseres Hausmeisters haben wir davon Kenntnis erhalten, da sich die MA bei ihm beschwert hatten, das dieser nicht "richtig" kühlt. Er hat versucht ihnen zu erklären, dass der Kühlschrank so nicht kühlen kann und sollte darauf hin den Schrank entsprechend "modifizieren", was er ablehnte und uns als SiFa/BSB hinzuzog. Jetzt steht der Kühlschrank frei und hat ein Schloss und alles ist gut. Anders wäre dieser sicher zeitnah "abgeraucht".

    Fehlerquelle Mensch


    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Hallo,

    immer aufpassen mit Statistiken, wir haben in Deutschland keine offizielle Brandstatistik. Die vom IFS e.V. veröffentlichten Statistiken resultieren lediglich aus deren Auftragslage. Ob man das daher so übertragen kann oder nicht, muss man vorsichtig sein.

    Generell sehe ich bei einem Pförtnerhaus mit 24/7-Besetzung jetzt nicht, was man da nennenswert an Brandschutzmaßnahmen ergreifen sollte. Wenn die Besetzung tatsächlich so zutrifft, habe ich alleine durch die Besetzung schon eine wirksame Brandschutzmaßnahme im Sinne einer frühzeitigen Brandentdeckung und der Möglichkeit von einem Löschversuch.

    Gruß Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,

    ich würde den Kühlschrank aufstellen, regelmäßig prüfen (BGV A3,TRBS 1201 etc.) und wäre mit dem Thema durch. Thema Brandgefährdung in den GBU für den Pförtner betrachten und gegebenfalls Maßnahmen daraus umsetzen.

    Gruß ASM10

  • Huhu,

    willkommen Erde. Es kann doch jetzt nicht ernst gemeint sein, das wir uns unterhalten müssen ob ein Kühlschrank eine erhöhte Brandgefahr ist.

    Ich nehme an, dieses Thema ist dem Sommerloch geschuldet.

    Wenn ich als SiFa mir gedanken machen muss, ob ich ein Kühlschrank genehmigen kann, könnte ich nachts nicht mehr schlafen, bei all den anderen offenen Fragen.

  • Wenn ein Sommerloch dazu dient, Blicke auch mal über den Tellerrand hinaus zu lenken, dann wünsche ich mir deutlich mehr solche Löcher.

    Bei diesen Thema ging es doch nie um eine erhöhte Brandgefahr von Kühlschränken , sondern lediglich um die Tatsache, das diese unscheinbaren Gesellen doch Auffälligkeiten zeigen können, welche weit über das Ärgernis eines nur unzureichend heruntergekühlten Bier zum Feierabend hinausgehen.

  • Ich denke als SIFA darf man gerne überall mal eine Finger in die Wunde drücken - als original gelernter Elektriker und später DIpl Ing Energie sträuben sich bei mir gerade alle Nackenhaae, wenn ich so eine Situation sehe:

    Genau diese kleine Fehler in der Verhaltensweise eines Mitarbeiters sind die Ursachen für großen ungewollten Folgeschäden - viele neigen immer dazu sich auf die Hauptgefährdungen zu konzentrieren (z.B. die Fertigungsanlagen, die Werkstatt... ), aber das Büro oder die Pförtnerloge wird dann "vom Tisch gewischt", weil es dort "ja kaum Gefährdungen gibt"....

    Ich finde es ist ein schönes Beispiel die eigenen Scheuklappen mal wieder zu öffnen

  • Das Thema mit Kühlschrank im Schrank ist mir bei einem Hotel während der SiFa Ausbildung auch aufgefallen. Der Schrank schon komplett heiß (auch von außen fühlbar) weil jemand den Kühlschrank ohne ausreichende Belüftung in den Schrank eingebaut hat....

  • Der Kühlschrank muss auf alle Fälle eine Prüfplakette haben, für elektro Geräte und jährlich von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

    Weder die Prüfplakette ist rechtlich festgelegt, noch das Prüfintervall von 1 Jahr.

    Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 ist gefordert, mit entsprechender Dokumentation und zusätzlich kann am Gerät eine entsprechende Plakette angebracht werden. Prüfintervall ist über die GBU festzulegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Kühlschrank muss auf alle Fälle eine Prüfplakette haben, für elektro Geräte und jährlich von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

    Bitte lies Dir mal die DGUV Vorschrift 3, bzw. 4 durch. Dort den § 5 über Prüfungen und dort die Tabelle 1B...