Hallo zusammen,
der im Zeichnungsausschnitt der Sanitärräume als "H-Dusche / shower men" gezeichnete Raum bereitet mir Magenschmerzen.
Er wird als Umkleide genutzt, in der Zeichnung sind sogar die 5 Spinde eingezeichnet.
Grundfläche: 2,06 m x 2,36 m = 4,62 m²
Die ASR A4.1 „Sanitärräume“ besagt unter Nummer 3.14: "Bewegungsfläche im Sinne dieser ASR ist die zusammenhängende unverstellte Bodenfläche in Sanitärräumen, die zur uneingeschränkten Nutzung durch den Beschäftigten zur Verfügung steht."
Dementsprechend ziehe ich die durch Bank und Spinde zugestellten Flächen ab. Es bleiben 3,63 m².
Jetzt kickt die ASR A1.8 „Verkehrswege“ mit Tabelle 2 Nr. 1 (Lichte Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr) rein, wonach 90 cm Verkehrsweg berücksichtigt werden müssen. Wenn ich diese 2,12 m² ebenfalls abziehe, verbleiben 1,51 m² Bewegungsfläche.
Die ASR A4.1 „Sanitärräume“ gibt unter Nummer 7.3 “Abmessung“ eine Bewegungsfläche von 0,5 m/Person vor.
In der Summe also 2,5 m², womit eine rund 40 %ige Unterdeckung vorliegt.
Abzuziehende Funktionsflächen (Schwenkbereich der Spindtüren) habe ich dabei noch nicht einmal berücksichtigt...
Bin ich zu kleinlich?
Das man, um in die Umkleide zu kommen, den Toilettenvorraum und den Urinalbereich passieren muß, finde ich auch nicht wirklich erfrischend. - Ist das so zulässig? Dazu finde ich irgendwie nichts...
In dem geschwärzten Bereich befindet sich die Damendusche/-Umkleide mit ähnlicher Problematik.
Ich habe diesen der Übersichtlichkeit wegen geschwärzt. - Die Damentoiletten befinden sich woanders.
Ich bin auf Euren Input, für den ich mich jetzt schon bedanke, gespannt.