Liebe Sifa-Gemeinde,
ich habe ein recht spezielles Thema, bei dem ich mich gefragt habe, ob hier schon jemand Erfahrungen hat: Wir werden eine Dame einstellen, die ursprünglich ein Mann war und sich nun als weiblich identifiziert. Das hat intern viele Fragen aufgeworfen, unter anderem die Nutzung der Umkleideräume (Arbeitskleidung ist bei der Position der Dame vorgeschrieben). Die ArbStättV sagt dazu in Kapitel 4 (3) lediglich:
(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
Mir ist bewusst, dass gesellschaftliche Veränderungen nur langsam Einzug in den deutschen Arbeitsschutz halten. Nun sind aber bei uns Themen wie gemeinschaftlich genutzte Sanitär- und Umkleideräume (z.B. Unisex mit deckenhohen und bodentiefen Umkleideboxen wie im Schwimmbad) heiß diskutiert. Hat jemand von euch schon Berührung mit solchen Themen gehabt und möchte seine Erfahrungen teilen? Ich denke, dass das Thema für viele Betriebe interessant werden wird. Vor allem weil die Vorgaben (ArbStättV, ASR etc.) nur männlich und weiblich kennen. Vielleicht weiß auch jemand, ob beispielsweise die BAUA oder der Ausschuss für Arbeitsstätten bereits an neuen Richtlinien arbeitet?
Ich freue mich auf den Austausch!
Beste Grüße
Jasper