Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    gerade in einem Newsletter gelesen - ist aber schon ein länger zurückliegendes Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 (Az. 10 Sa 506/09))

    Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers

    Fazit: Die Kündigung des E. war also weder aus personenbedingten Gründen wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit noch aus verhaltensbedingten Gründen wegen Gefährdung der betrieblichen Sicherheit gerechtfertigt.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    gerade in einem Newsletter gelesen - ist aber schon ein länger zurückliegendes Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 (Az. 10 Sa 506/09))

    Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers

    Fazit: Die Kündigung des E. war also weder aus personenbedingten Gründen wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit noch aus verhaltensbedingten Gründen wegen Gefährdung der betrieblichen Sicherheit gerechtfertigt.


    Wie schon erwähnt.. lange "zurückliegend", das Urteil ist von 2009.

    Liest man die Begründung wird relativ schnell klar, dass bei diesem Urteil primär die Formfehler des Arbeitgebers auschlaggebend waren: z.B. Nichteinbeziehung des Betriebsrates, keine betrieblichen Regelungen, keine wiederkehrende medizinische Unterstützung.

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon 1995 klar gemacht, dass grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Alkohol möglich ist, sofern gewisse rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. wenn der Betriebsrat einem grundsätzlichen Alkoholverbot zustimmt) ausgeschöpft sind. AM LG Berlin-Brandenburg ist das z.B. auch 2019 akzeptiert worden.

    Ich kenne bisher keine Firma mehr (mit Ausnahme Glasbläsereien), welche nicht irgendwo eine grundsätzliche Arbeitsanweisung oder Firmenregelung zum Thema Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz hat.