Brandschutzbeauftragter - Einsatzzeiten

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  • Hallo,

    meine Frage: Gibt es gesetzliche Vorgaben bezüglich der Einsatzzeiten eines Brandschutzbeauftragten. So wie beim SiFa etc.
    Ich soll Angaben machen wieviel Stunden ein Brandschutzbeauftragter für seine Arbeit in einem großen Industriebetrieb braucht. Ca. 25.000 qm Fläche.

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Roi,
    da hast du wieder ein leidiges Thema angeschnitten.
    Es ist ja die Ausbildung zum BB noch nicht mal Einheitlich geregelt und leider gibt es noch keine verbindliche Regelung über die Einsatzzeiten eines Brandschutzbeauftragten.
    Wie sifa.online schon geschrieben hat, die VBBD (Vereinigung der Brandschutzbeauftragten Deutschland) sind dabei, dahingehend eine Richtlinie zu erwirken. Diese sollte eigentlich demnächst fertig sein. Aber, wie gesagt..es ist dann eben nur eine Richtlinie.

    Es ist ein Problem, wenn z.B. in Bauordnungen oder Industriebaurichtlinien Brandschutzbeauftragte gefordert werden, aber dann keiner weiß, wieviel Zeit diese Tätigkeit in Anspruch nehmen darf..

    gruß, herbert

  • Hallo Herbert,

    ich habe erst mal bei unserer zuständigen Feuerwehr angerufen (aber du bist ja selber Feuerwehrmann) und habe die nach erfahrenswerten gefragt. Leider habe ich nur wieder gehört, dass dem Brandschutzbeauftragten die erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden muß. Das kann man wie ein Gummiband ziehen.
    Wenn man sowas ordentlich machen soll, braucht es auch seine Zeit.

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

  • Hallo Roi,

    ich überlege die ganze Zeit, ob es nicht auch Vorteile bieten könnte, wenn die Zeiten nicht vorgegeben werden.

    Das setzt natürlich voraus, dass man in der Lage ist die benötigte Zeit selber zu kalkulieren und diese dem Auftraggeber / Arbeitgeber plausibel zu machen.

    Gerade beim Thema Brand Prävention müßte es doch möglich sein, sich den benötigten Freiraum zu beschaffen.

    In der freien Wirtschaft gibt es immer einen der billiger ist, dass muß man klar rüber bringen.
    Gute Arbeit braucht halt seine Zeit.

    Gruß Tommy

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  • Ich habe jetzt mal beim Verein der Brandschutzbeauftragten angerufen. Die schicken mir den Auszug der Richtlinie, wo Berechnungsbeispiele drinstehen. War ein sehr nettes Gespräch.
    Diese Richtlinie (Entwurf) wird im Sommer diesen Jahres veröffentlicht werden nachdem auf der Tagung darüber abgestimmt worden ist.

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

  • Hallo,

    bei uns ist grade eine Antwort des BDI/BDA zur VBBD "Richtlinie für Brandschutzbeauftragte". eingegangen. Die stehen der Richtlinie eher ablehnend gegenüber.

    Deren Fazit: Die Richtlinie in der vorliegenden Form erscheint hinsichtlich der Einsatzzeiten wenig hilfreich und sachgerecht, sie wird dahingehend abgelehnt. Zudem liegt eine allgemein verbindliche Vorgabe bereits mit der VFDB Richtlinie "Brandschutzbeauftragter" vor. Die Vorgaben zur Ausbildung sind jedoch zu begrüßen.

    Ich kenne den Entwurf der Richtlinie ja nicht, aber stimmt es, das die Einsatzzeit linear in Abhängigkeit von der Fläche ermittelt werden soll? Also vereinfacht gesagt 1000 m² = 10 h / 10.000 m² = 100 h. Das würde ich in der Tat auch für unsinnig halten.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich habe gerade den entsprechenden Auszug aus der VBBD 2007-01 Teil III vorliegen.

    Die Formel ist: JEZ = BGF x PF x GBF x AT geteilt durch 1000

    JEZ = Jahreseinsatzzeit
    BGF = Brandgefährdungsfaktor
    PF = Personenfaktor
    GBF = Gebäudefläche
    AT = Anlagentechnischer Brandschutz (mit 1 festgelegt)

    Ich komme da bei mir zu einer Berechnung:

    42 x 1 x 12.000 x 1 geteilt durch 1000 = 504 Std.

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

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  • PF = Personenfaktor

    Personen pro 1.000 m² Gebäudefläche

    Faktor PF (festgelegte Werte)

    0 - 5 = 0,6
    6 - 10 = 0,7
    11 - 15 = 0,8
    16 - 20 = 0,9
    21 - 30 = 1,0
    31 - 35 = 1,1
    36 - 40 = 1,2
    41 - 45 = 1,3
    46 - 50 = 1,4
    ab 51 = 1,5

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  • BGF = Brandgefährdungsfaktor

    gering = 36
    mittel = 42
    groß = 46

    Ich würde die PDF Datei zur Verfügung stellen, wenn ich wüsste wie!:D

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

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  • Sorry, ich komme aus einer Verkaufsstätte.
    Ich kann mit dieser Formel überhaupt nichts anfangen. Es ist doch zum größten Teil davon abhängig, was meine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind. Wenn ich da so in die Verkaufsstättenverordnung Saarland reinschaue, sind die Stunden völlig überzogen.
    So ne Allgemeinformel lassen sich die einfallen, die auf dem VDS-Tripp reiten.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas.S (21. Februar 2008 um 20:12)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Roi

    Ich würde die PDF Datei zur Verfügung stellen, wenn ich wüsste wie!:D

    hallo roi,
    jetzt kannst du es nochmal versuchen, nun sollte jetzt funktionieren.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich verstehe nicht, wo das Problem liegt?
    Die VBBD 2007-01 Teil II ist ja nur eine Empfehlung oder ein Anhaltspunkt wenn der BSB nicht wie z.B. in der Verkaufsstättenverordnung explizit gefordert wird.
    Die VBBD 2007-01 Teil II hat mit dem Vds ja gar nichts zu tun...die haben sich Leute "einfallen" lassen, die vom vorbeugenden Brandschutz wirklich Ahnung haben.....

    herbert

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    • Offizieller Beitrag

    hallo Roi,

    könntest du die pdf datei nochmal hochladen, irgendwie hat das nicht funktioniert seit dem server wechsel. X(

  • Hallo Toni,

    bei mir geht es aber wenn ich die Datei aufrufe!

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.