Hallo zusammen,
in unserer Firma wird aktuell eine neue Ausbildungswerkstatt für unsere angehenden Industriemechaniker bzw unsere Maschinenführer in der Grundausbildung errichtet.
Während der Gefährdungsbeurteilung kam das Thema "Zentraler Not-Aus-Schalter" auf und ob so einer Pflicht ist.
Geplant ist die Werkstatt so:
Ausbilder hält sich ganztägig mit dort auf, die Azubis sind also permanent Beaufsichtigt.
Es stehen mehrere Ständerbohrmaschinen, eine CNC-Fräsmaschine, eine konventionelle Drehbank- und Fräsmaschine, Schleifband, etc.. was man halt so braucht.
Meiner Meinung nach macht das schon Sinn, stelle mir das vor wie bei den Zusatzpedalen in einem Fahrschulauto Der Ausbilder kann jederzeit, auch von der Ferne, eingreifen.
Der Bereichsverantwortliche würde dies allerdings nur einrichten, wenn es verpflichtend wäre.
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Viele Grüße
Tim