Überlastungsanzeige

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  • Es sollten alle Beteiligten informiert und einbezogen werden, also auch ein Betriebsrat, wenn es ihn gibt.

    An sich ist die Überlastungsanzeige niicht konkret gesetzlich geregelt. Aber aus dem ArbSchg etc. leitet sich die Sorgfaltspflicht des AG ab.

    Wenn der AG allein eine geeignete Lösung findet, kann er sie auch allein umsetzen. Ist nicht schön, aber ich wüsste nicht, was formell dagegen spricht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bei uns wird in der Regel sowohl der Personalrat, als auch die Arbeitssicherheit informiert. Die Arbeitssicherheit wird in der Regel jedoch nur auf Aufforderung des Vorgesetzten aktiv, aber wir führen eine Statistik über die Überlastungsanzeigen und können somit Mängel in der Betriebsorganisation in einzelnen Bereichen feststellen und angehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.