Erdung von Dieselgeneratoren auf Baustellen

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  • Hallo zusammen,

    Ich habe kürzlich eine Baustelle besichtigt, auf der ein Dieselgenerator im Einsatz war. Ich frage mich nun, ob dieser Generator nach gesetzlichen Vorschriften geerdet sein muss. Könnte mir jemand die entsprechenden Rechtsnormen nennen?

    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.

    Beste Grüße.

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  • Ist in der DGUV-Information 203-032 beschrieben.

    Unter Punkt 4.1 bis 4.3 Erdungsanschluss oder Schutzpotentialausgleich beschrieben.

    Hoffe die Information ist hilfreich.

    Gruß Ulrich

  • Ich denke seit 5min drüber nach ob ich das posten soll...

    ACHWAS... ICH MACHS....

    So bitte nicht Erden... (sorry.. ich konnte nicht anders)

    Lustige Bilder, Videos, Witze. Achtung: Kommentare werden gelöscht

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • So bitte nicht Erden... (sorry.. ich konnte nicht anders)

    Das triffts für die Praxis tatsächlich aber recht gut.

    Mein Klassiker bei Begehungen ist immer ein sanfter Tritt gegen Erdspieße. Die meisten fallen um. Insofern sind die dann auch nicht besser als der Eimer.

    Ich frage mich nun, ob dieser Generator nach gesetzlichen Vorschriften geerdet sein muss. Könnte mir jemand die entsprechenden Rechtsnormen nennen?

    Aus Sicht einer EFK und Baukontrolle: Kommt darauf an.

    Zunächst mal rechtlich: Da wir hier aus der Arbeitsschutzperspektive kommen, würde ich bei der DGUV Vorschrift 3 (oder 4) anfangen, zusammen mit den Durchführungsanweisungen Deiner BG. (wobei ich nicht denke, daß die sich nennenswert unterscheiden)
    Für mich ist die Version der VBG relevant. Die wiederum verweist in den DA auf VDE 0100 und VDE 0105-100.

    Parallel kommen ProdSG und die 1. ProdSV dazu, soweit Niederspannungsgeräte betroffen sind.

    Soweit zur Verbindlichkeitskette. Die definiert, wie erforderliche Maßnahmen für den Personenschutz hergeleitet und umgesetzt werden.

    Konkret betrifft das hier Schutz gegen direktes und indirektes Berühren sowie die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzorgane für Personen- und/oder Anlagenschutz.

    Meiner Einschätzung nach tatsächlich relevant ist der vom Hersteller des Generators definierte bestimmungsgemäße Gebrauch. Hierzu siehe Betriebsanweisung bzw. Doku des Herstellers.

    Es mag sein, daß es Generatoren gibt, die isoliert laufen dürfen, also ohne PE (Schutzleiter) oder PA (Potentialausgleich). Die sind in meiner Erfahrung aber selten.

    Maschinen auf Baustellen haben in der Regel eine recht solide Erdung und brauchen dann eine von der EFK zu bemessende Erdungsverbindung.

    Die kann entweder als Potentialausgleich gedacht sein, leitet also nur Ladung ab, die ansonsten durch die Bediener abfließt.

    Oder sie ist für einen Fehlerstrom (bis hin zum Kurzschluß) gedacht, um Sicherungen sicher auszulösen. Dann ist sie mit entsprechend hohem Querschnitt auszulegen.

    Wird über einen Erdspieß geerdet, muß der natürlich auch wirksam mit dem Erdreich verbunden sein. Je nach Boden kann es sein, daß man auch mehrere Erdspieße tief (6-12 m) einschlagen muß. Das sieht man dann bei der Erdungsmessung. Der Blick in die Baugrunderkundung bzw. die Baugrundgutachten lohnt da auch mal.

    Ist das mühsam bzw. viel Arbeit? Definitiv. Deswegen wird es in der Praxis auch gerne mal ignoriert. ("Wir brauchen da nur mal eben ein bißchen Strom!")

    Wie gravierend das ist, hängt auch vom eingesetzten Generator ab. Bei den kleinen Aggregaten, die in der Schubkarre herumgefahren und mit schutzisolierten Arbeitsmitteln verwendet werden, ist das sicher weniger kritisch als bei den halbstationären Netzersatzanlagen im MW-Bereich, die bei uns so unterwegs sind.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hallo zusammen,

    Vielen Dank an alle für Ihre hilfreichen Antworten. Sie haben mir enorm weiter geholfen. Ihre Informationen waren für mich sehr nützlich.

    Danke:thumbup::thumbup::thumbup:

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