SDB kontrollieren

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  • Servus,

    wie kontrolliert Ihr die SDB´s Eurer Lieferanten? Nutzt Ihr die Seite sdbcheck oder gibts andere Alternativen im Netz? Oder verlasst Ihr Euch darauf das Euch der Lieferant keins vom Pferd erzählt?

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Gar nicht, da hätte ich viel zu tun.

    Reach-Helpdesk: Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoff-
    Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers auf Fehler und Mängel geprüft werden. Ein Sicherheitsdatenblatt, das offensichtliche Fehler enthält, die zu einer falschen Gefährdungsbeurteilung führen können,darf nicht als Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung genutzt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, den Lieferanten nochmals hinsichtlich der Richtigkeit seines Sicherheitsdatenblattes zu befragen und ihn auf die Mängel aufmerksam zu machen

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Ich prüfe die bei uns. Habe aber auch die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Geschätzt 95% der SDB sind mangelhaft, aber wenn man ein wenig Verstand hat und einigermaßen fachkundig im Chemikalienumgang, kann man daraus trotzdem mit Hilfe externer Quellen einen weitgehend sicheren Umgang gestalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Grundsätzlich habe ich SDB's in erster Linie auf Plausibilität geprüft.

    Ein SDB inhaltlich auf Korrektheit zu prüfen ist in meinen Augen eben nicht Aufgabe des Anwenders...

    ...und hey, dabei handelt es sich um meine Meinung und meine in meiner aktiven Zeit praktizierte Verfahrensweise...

    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Grundsätzlich ist da doch erst mal für einen selbst die Frage zu klären: "Bin ich befähigt dazu?" (siehe awen)

    Wir haben keinen Chemiebetrieb und auch niemanden, der intern SDB erstellt. Ohne die Fachkunde maße ich mir nicht an, da was zu prüfen.

    Als Endnutzer sitzt man da eher am Praxisbezug.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Hafensifa (25. Mai 2023 um 15:09)

  • Wir kontrollieren alle SDB gründlich, da wir aus den Daten dann selber SDB für unsere Produkt-SDB erstellen müssen.

    Und stellen fest, dass da vieles im Argen liegt.

    Selbst wenn die Kennzeichnung / Einstufung stimmt, werden die Falschen CAS-Nummern/EG-Nummern, Registrierungsnummern angegeben, die Bezeichnungen der Inhaltsstoffe stimmen nicht usw. usw.

    Geschweige denn von der Angabe der Wassergefährdungsklasse (nicht nur bei ausländischen SDB).

    Nicht ohne Grund beschäftigt unsere Abteilung eine weitere Person, die mit der Anforderung, Erstprüfung usw. gut beschäftigt ist. Na ja, bei ca. 4000 Rohstoffen, und täglich diversen neuen/überarbeiteten SDB´s.

    Das aufdröseln der Inhaltsstoffe zum eingeben in unsere Datenbank übernehmen dann eine Kollegin und ich. Wir erstellen dann auch unsere SDB.

    Das ist neben der Sifa-Tätigkeit meine Hauptaufgabe hier im Betrieb, Einstufung / Kennzeichnung / SDB.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Einige Dinge erkennt man aber mit etwas Übung schnell, z.B. ob Grenzwerte im Kapitel 8 richtig angegeben sind. Das kann man schnell überprüfen oder ob die WGK stimmt. Auch die physikalischen Daten kann man mit einem Blick in die gestis Datenbank oder in die Chemikaliendatenbank der ECHA recht schnell prüfen.

    Wie ADR-User schreibt, es gibt unglaublich viele schlechte SDB

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Wir sind bestimmt, wegen unserer vielen Nachfragen, bei einigen Rohstoffherstellern schon verschrieen.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Guten Morgen,

    ich habe des öfteren schon gelesen das die SDB nicht immer dem entsprechen wie sie sein sollten. Ich habe an einer Schulung für Gefahrstoffe teilgenommen und auf diesen Einwand haben wir als Antwort bekommen: Als Endanwender kann man davon ausgehen das die Daten, die im SDB stehen, auch stimmen.

    Dementstrechend habe ich auch keine Überprüfungen gemacht. Es sein denn mir ist etwas aufgefallen das auf den ersten Blick nicht passt.

    Wie sollte man sich denn nun verhalten? :/

    VG

    André

  • Als Endanwender kann man davon ausgehen das die Daten, die im SDB stehen, auch stimmen.

    Dementstrechend habe ich auch keine Überprüfungen gemacht. Es sein denn mir ist etwas aufgefallen das auf den ersten Blick nicht passt.

    Wie sollte man sich denn nun verhalten? :/

    Eine Plausibilitätsbetrachtung, wie oben zum Beispiel von awen beschrieben, würde ich immer machen. Es kann ja sein, dass Du dich auf das SDB verlassen kannst, im Sinne der Verantwortlichkeit des Erstellers. Wenn aufgrund von Fehlern im SDB jemand zu Schaden kommt, kann man den schwarzen Peter an den Verfasser weiterreichen, aber der Schaden ist trotzdem da und Du machst Dir Vorwürfe, nicht doch mal nachgesehen zu haben, ob das SDB plausibel ist.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bully82 wie lange ist deine Schulung her?

    In der TRGS 400 steht schon immer (vorher in Abschnitt 4.1, jetzt im Abschnitt 5.1):

    5.1 Informationsquellen

    (2) Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden.

    Die Plausibilitätsprüfung der Sicherheitsdatenblätter gehört schon lange zu den Arbeitgeberpflichten für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

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  • Die Frage ist nur, wie weit für den Normaluser (nicht selber auch SDB-Ersteller) die Plausibilitätsprüfung geht.

    Ich nehme mal an, damit ist nur die Prüfung der Einstufung / Kennzeichnung und der WGK gemeint.

    Bei der Einstufung (auch der Einzelkomponenten) ist es auch wichtig, ob es sich um Legaleinstufungen handelt, on bei Abweichungen Tests durchgeführt wurden, usw.

    Wenn man dann auch noch (wie wir) die CAS-Nummern, Registrierungsnummern, AGW´s usw. prüft, ist das teilweise ganz schön aufwendig.

    Gerade bei der Überprüfung der ECHA-Registrierungsnummer gibt es mit den dazugehörigen CAS- und EG-Nummern teilweise Abweichungen.

    Wen dann noch gezielte Nachfragen (unserer Kunden) nach Californian Proposition 65, ROHS, Eco-Label, PAK, PFAS usw. kommen, ist es manchmal besonders schwierig, weil diese Angaben meist nicht im SDB oder im technischen Merkblatt stehen.

    Da braucht man dann teilweise noch das US-Datenblatt, weil da oftmals deutlich mehr Inhaltsstoffe enthalten sind, als im EU-SDB.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Spätestens wenn man etwas umstellen muss (entweder, weil die Produktion geändert wird, ein neues Produkt kommt oder man aufgrund einer GBU dran muss), habe ich mir das SDB genauer angeschaut und dabei sind dann auch Nachfragen beim Lieferanten entstanden - meistens kam Unverständnis rüber, teilweise war man für Hinweise dankbar... Das hängt auch ganz groß mit dem eigenen Qualitätsanspruch deines Arbeitgebers zusammen - "You get what you pay for". Mein AG hat seine Sachen aus "dubiosen Quellen" bezogen, einen Jahrundert-Vorrat gehalten oder auch so spezielle Produkte bezogen, dass der Lieferant ein Monopol darauf hatte...

    Ich denke, das Prüfen der SDB sollte beim Einkauf bzw. im Qualitätsmanagement angesiedelt sein... entspricht das SDB den grundsätzlichen Vorgaben, stimmen die Kontaktdaten und wird es regelmäßig aktuell gehalten? Dann kann man es auch freigeben zur Verwendung (Betriebsanweisung, eigene SDB erstellen....).

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Und du denkst, die haben dann die fachliche Qualifikation dafür? :/

    Alle vorgegebenen Punkte vorhanden - check, Aktuelle Version - check, Kontaktdaten da - check...

    Es geht nicht um die intensive inhaltliche Prüfung von Grenzwerten... das kann der Endanwender (Chemiker etc.) machen bzw. so wie Bully82 es mitgeteilt worden ist:

    Als Endanwender kann man davon ausgehen das die Daten, die im SDB stehen, auch stimmen.

    Dementstrechend habe ich auch keine Überprüfungen gemacht. Es sein denn mir ist etwas aufgefallen das auf den ersten Blick nicht passt.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Es geht nicht um die intensive inhaltliche Prüfung von Grenzwerten... das kann der Endanwender (Chemiker etc.)

    Der kann dabei auch die zuvor aufgeführten Prüfpunkte überprüfen und gleich dabei einen Blick darauf werfen, ob das gelieferte Produkt mit dem SDB übereinstimmt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Caterpillar: Du hast Recht der Schaden ist trotzdem da. :/

    Bully82 wie lange ist deine Schulung her?

    Die Schulung war Anfang diesen Jahres. Mir ist bekannt das die Forderung besteht auf Plausibilität zu prüfen. Ich habe das ja genau aus diesem Grund bei der BG nachgefragt.

    VG

    André