Betreute Personen durch den Betriebsarzt

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  • Hallo in die Runde, ich bin neu im Thema Arbeitsschutz unterwegs, werde im August meine Ausbildung zur SIFA beginnen. Im Moment habe ich ein kleines Problem. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Betrieb soll dem externen Betriebsarzt die die Anzahl der Mitarbeiter melden. Wir sind insgesamt 58 Angestellte, davon sind 10 Mitarbeiter schon in Rente und kommen zum Teil auf 450 Euro Basis. So wie ich das sehe müssten diese Mitarbeiter ja auch durch den Betriebsarzt betreut werden. Mein Chef möchte sie allerdings rausrechnen um Geld zu sparen. Welche Gesetze sind hier anzuwenden.

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  • Moin,


    Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Siehe z.B. hier.

    Geringfügig Beschäftigte sind auch Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, und damit gilt auch für sie die ArbMedVV.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In solchen Konstellationen macht es Sinn, den Vollarbeiterwert als Grundlage zu nehmen. Dazu brauchst Du die Gesamtarbeitsstunden des letzten Jahres und teilst die durch 1.520. Manche BG hat abweichende Werte. Die errechnete Zahl nimmst Du für Deine Berechnung.

  • Danke fur die schnelle Hilfe, jetzt seh ich etwas klarer, auf der BGHM Seite, die auch für unseren Betrieb zuständig ist, ist es auch nochmal recht gut beschrieben.

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