ZitatDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.
Quelle und vollständiger Artikel: Sturz mit Inlineskates ist kein Arbeitsunfall | Arbeitsschutz | Haufe