Moin,
Leistungen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV sind/waren von der Umsatzsteuer befreit. Hat sich daran irgend etwas geändert, was meine Hirnrinde nicht mitbekommen hat? Kann mir jemand erläutern, wo mittlerweile/immer noch geregelt ist, dass die Leistungen nach der ArbMedVV von der Umsatzsteuer befreit sind?
Den §3 ASiG in Verbindung mit §4 Nr. 14 UStG habe ich mir durchgelesen. Hier habe ich auch gelesen. Kann mich mal jemand erhellen?
Danke - Gruß Frank