Leistungen des Betriebsarztes nach der ArbMedVV - Umsatzsteuer

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  • Moin,


    Leistungen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV sind/waren von der Umsatzsteuer befreit. Hat sich daran irgend etwas geändert, was meine Hirnrinde nicht mitbekommen hat? Kann mir jemand erläutern, wo mittlerweile/immer noch geregelt ist, dass die Leistungen nach der ArbMedVV von der Umsatzsteuer befreit sind?


    Den §3 ASiG in Verbindung mit §4 Nr. 14 UStG habe ich mir durchgelesen. Hier habe ich auch gelesen. Kann mich mal jemand erhellen?


    Danke - Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Hallo Frank,


    Untersuchungen nach der ArbMedVV sind von der USt befreit. Bei allen anderen Tätigkeiten, z.B. Einstellungs-, Eignungsuntersuchungen, ist eine USt. erforderlich.


    Hier kannst du nachsehen, ungefähr im unteren Drittel der Seite

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex


    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Moin Alex,


    das ist zwar genau die gleiche Seite, die ich verlinkt habe, aber trotzdem danke. Dann stütze ich mich weiter auf den §4 Nr.14 UStG, auch wenn dort die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht explizeit erwähnt wird.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Im Zweifelsfalle gibt es ja Experten für solche Fragestellungen, diese nennen sich Steuerberater. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.