Gehörschutz im Bereich der extraauralen Lärmbelastung nach ASR (<80db)

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  • Wie wäre es, über eine Lärmampel nachzudenken? Da können sich die Kinder gegenseitig zur Disziplin rufen und manchmal wird ein richtiger Wettbewerb daraus, möglichst leise zu sein.

    Ich kann ggf. nicht für alle Kitas sprechen, aber sowas gibts auf jeden Fall schon... wie gut das klappt werde ich dieses Jahr sehen, wenn wir extra dafür vor Ort gehen und auch auf techn. Möglichkeiten achten.

    Den Vorschlag von Frank nehm ich auch gerne mit. Vermutlich macht es Sinn, die Beratung in den Bereichen in denen zu hoher Lärm festgestellt (und unsere eigenen "Fachkräfte" keine Lösung haben) dazu zu holen.


    Vielleicht noch eine Frage in die Runde, obwohl ich das Thema schon als erledigt markeirt habe:

    Unter welchen Vorraussetzungen bekommen die MA Otoplastiken? Nur nach Vorlage eines Attestes und sonst die "einfachen" oder soll das grundsätzlich allen bereitgestellt werden?

    Ist natürlich eine Kostenfrage. Unsere Personalvertretung will hier ganz klar, dass dies jedem gestellt wird, die Abteilungen, die das bezahlen müssen, verlangen aber teils Atteste.

    Wie handhabt ihr das?

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  • Moin Kai,


    Otoplastiken werden ja speziell für jede Person gefertigt. Die Otoplastiken müssen auch zu dem Schall passen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen (sh. Beitrag #2). In der Musikschule geht das prima, da ich je nach Unterrichtsfach agieren kann. Eine Trompete bleibt eine Trompete und ein Schlagzeug ein Schlagzeuig.


    Im bereich der Kinderbetreuung varriert das viel stärker, deswegen setzen wir dort in der Regel nur bei den Beschäftigten Otoplastiken ein, die bereits eine Vorschädigung haben. Die Forderung der Personalvertretung ist meines Erachtens vollkommen weltfremd.


    Man kann nicht 500 Otoplatiken von der Stange kaufen und die unters Volk werfen. Die ganze Fragestellung wäre doch ein "wondervolles Thäma för eine Ballade" ;) äääääh ich meine natürlich für eine Wunschvorsorge oder eine generelle arbeitsmedizinische Beratung.


    Die Beschäftigten klagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aus der Tätigkeit herrühren --> Wunschvorsorge.


    Attest halte ich für Unfug. Heutzutage bekommst Du fast alles bescheinigt, wenn Du einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen anderen Stuhl oder was auch immer willst. Wenn bei mir jemand aufschlägt, der Otoplastiken will und aus einem Bereich kommt, wo ich erst mal komisch schaue, schauen wir uns den Arbeitsbereich an, versuchen die Beeinträchtigungen zu ermitteln.


    Dann wird TOP abgearbeitet wenn möglich. Falls "P" notwendig ist, bringe ich die Menschen mit dem Betriebsarzt zusammen. Bislang haben wir damit fast alle glücklich gemacht. Von unseren knapp 500 Beschäftigten tragen noch keine 20 Otoplastiken.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()