Tach zusammen.
Auf unserem Firmengelände steht jetzt ein Tank für tiefkalt verflüssigten Stickstoff.
Das Firmengelände ist komplett umzäunt. Zugang zum Gelände hat nur das Personal mit Chip bzw. Schlüssel oder Gäste in Begleitung. Nach Feierabend ist alles zu.
Das bedeutet:
- Während der Arbeitszeit laufen Kolleginnen und Kollegen am Tank vorbei, die die Gefährdungen nicht kennen und mit dem Tank nichts zu tun haben.
- Betriebsfremde können nach Dienstschluss nur Zäune überklettern und einbrechen.
Würdet ihr den Tank trotzdem noch umzäunen, so dass niemand ohne Berechtigung an die Armaturen gelangen kann?
Haltet ihr eine Unterweisung der Belegschaft für erforderlich, dass man die Finger davonzulassen hat, außer man ist beauftragt, den Stickstoff zu nutzen?
Ich würde es gern bei der Umzäunung des Geländes belassen und die Kolleginnen und Kollegen per Verbotsschild ASR A1.3/P006 fernhalten, aber genügt das?
Habt ihr schon mal mit Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbekannten Dritten zu tun gehabt (z. Bsp. Einbrecher, siehe oben)?
Danke und Grüße.