Umzäunung Stickstoff-Tank

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  • Tach zusammen.


    Auf unserem Firmengelände steht jetzt ein Tank für tiefkalt verflüssigten Stickstoff.

    Das Firmengelände ist komplett umzäunt. Zugang zum Gelände hat nur das Personal mit Chip bzw. Schlüssel oder Gäste in Begleitung. Nach Feierabend ist alles zu.


    Das bedeutet:

    - Während der Arbeitszeit laufen Kolleginnen und Kollegen am Tank vorbei, die die Gefährdungen nicht kennen und mit dem Tank nichts zu tun haben.

    - Betriebsfremde können nach Dienstschluss nur Zäune überklettern und einbrechen.


    Würdet ihr den Tank trotzdem noch umzäunen, so dass niemand ohne Berechtigung an die Armaturen gelangen kann?

    Haltet ihr eine Unterweisung der Belegschaft für erforderlich, dass man die Finger davonzulassen hat, außer man ist beauftragt, den Stickstoff zu nutzen?


    Ich würde es gern bei der Umzäunung des Geländes belassen und die Kolleginnen und Kollegen per Verbotsschild ASR A1.3/P006 fernhalten, aber genügt das?


    Habt ihr schon mal mit Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbekannten Dritten zu tun gehabt (z. Bsp. Einbrecher, siehe oben)?


    Danke und Grüße.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Habt ihr schon mal mit Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbekannten Dritten zu tun gehabt (z. Bsp. Einbrecher, siehe oben)?

    Moin,


    also, wer ein umzäuntes Gelände wiederrechtlich betritt, sich an den Armaturen widerrechtlich zu schaffen macht und dann gegen mich Schadensersatzansprüche nach §823 BGB geltend machen will...... :rolleyes:


    Die Verkerssicherungspflicht umfasst die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen, um Dritte zu schützen. Darunter fällt für mich das Schild, von mir aus auch noch eine gesonderte Unterweisung. Aber dann war es das auch schon.


    Man kann nicht jedes denkbare Unglück berücksichtigen *IroAN* oder hast Du einen Anfahrschutz vorgeschlagen, falls ein LKW den Zaun durchbricht, weil der Fahrer einen Zuckerschock erlitten hat? Was ist im Falle eines Erdbebens, an alles gedacht? *IroAus*


    Deine Lösung finde ich praktikabel und ausreichend.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Unser Gelände ist ähnlich wie eures eingezäunt und bewacht. Zugang für MA mit Chips bzw. kontrolliert über die Pforte.

    Wir haben mehrere Flüssiggastanks (CO2 und N2). Die sind mit einem Anfahrschutz versehen. Die Betriebsanweisung zum Umgang mit tiefkalten Gasen hängt aus, Schutzausrüstung wird vorgehalten.

    Für alle, die nicht mit diesen tiefkalten Gasen arbeiten, gelten die §15 und §17 der DGUV Vorschrift 1, die bei uns jährlich unterwiesen werden.

  • Also ich sehe es genauso wie Guudsje... Randalierer und Einbrecher... puh. Wäre das bei euch so kritisch (Nähe Fußballstadion, Partymeile)?


    Wir haben hier auf dem Campus mehrere solcher Tanks stehen... Da für die Öffentlichkeit zugängliches Gelände, ist da ein Zaun drum. Und zusätzlich an der einen oder anderen Stelle markanter Anfahrschutz... aber nicht wegen unseren Mitarbeitern, sondern wegen den Externen.


    Sinnvoll: Einen Anfahrschutz für euren Werksverkehr?... so ein Stapler kann da schnell mal anstoßen...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • HI,

    wir haben auch so einen Tank in einem Umzäunten Bereich direkt am Zaun stehen und haben zusätzlich um die restlichen 3 Seiten Anfahrschutz (Pfosten) angebracht, die wir mit Ketten verbunden haben und mit entsprechendem Schild gekennzeichnet sind. Somit ist jedem unwissenden klar, das er dort nix verloren hat.

    Warum haben wir das so gemacht?

    Weil die Menschheit immer dümmer und faul wird! Sorry für die harte Äußerung aber schau doch mal zu wie viele Leute sehr nahe an einen Gabelstapler vorbeigehen, wie viele eine Abkürzung nehmen, wie viele verbotener Weise auf der Landstraße überholen, wenden oder sonst was machen.

    Natürlich ist es nicht unseren Job jeden gegen sein eigenes Schicksal zu sichern aber wir wollen auch nicht den Ärger haben der ein Unfall aus diesen Gründen nach sich zieht.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Also ich sehe es genauso wie Guudsje... Randalierer und Einbrecher... puh. Wäre das bei euch so kritisch (Nähe Fußballstadion, Partymeile)?

    Anfahrschutz ist aufgebaut, in Abstimmung mit dem Lieferanten.


    WIr haben tatsächlich eine Großdisko auf der anderen Straßenseite und klettern Montags morgens über das Leergut.


    Trotzdem bin ich ganz bei euch allen. Danke für die Hinweise und die Bestätigungen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bin gespannt, was da kommt, wenn die ZÜS vorbeischaut.

    Die Projektverantwortlichen wurden vom Tankaufsteller über die anstehende Prüfung aufgeklärt, wissen aber natürlich nicht, ob die ZÜS die Umzäunung des Firmengeländes und den Anfahrschutz akzeptieren wird.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • In der TRGS 509 steht unter Punkt 4.12 "Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, dass nur befugte Personen Zugang zu Anlagen haben. Befugte Personen sind vom Arbeitgeber zu bestimmen."

    Die Bedienarmaturen sind deshalb aus meiner Sicht baulich einzuhausen, um sie vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Fraglich ist, ob die ZÜS den (baulichen Schutz) vor unbefugtem Zugriff überhaupt mit bewertet oder "nur" den technischen Zustand der Anlage ohne die Vorgaben des Arbeitsschutzes.


    Wobei die Vorgaben zum Anfahrschutz in der TRGS 509 auch viel Spielraum lassen: "einen angemessen dimensionierten Anfahrschutz in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in der Nähe der Lagerbehälter, die Art, die Masse, die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung der dort verkehrenden Fahrzeuge".

  • Die Bedienarmaturen sind deshalb aus meiner Sicht baulich einzuhausen, um sie vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

    Unbefugte sind in erster Linie Firmenfremde, dann die nicht unterwiesenen / eingewiesenen Mitarbeiterinnen (m/w/d). Den zweiten Teil kann man noch abarbeiten (unter Umständen). Wenn nicht reicht ein Sperrschild und eine Kette. Das signalisiert ausreichend, dass man den Bereich nicht betreten darf.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Es gibt ein Merkblatt wo das mit dem Anfahrschutz genauer beschrieben ist. Hab das Mal für einen Kunden rausgesucht (bin selber bei einer züs).

    Du meinst das Papier vom IGV? Das hat uns der Aufsteller des Tanks im Vorfeld zugeschickt.

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