VdS/CFPA geprüfte Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser

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  • An alle Fachleute zum Thema organisatorischer Brandschutz,

    möge die Fragestellung vermutlich merkwürdig anmuten, so ist diese es gar nicht.

    Und zwar:

    Kann ein im Unternehmen bestellter VdS/CFPA geprüfter Brandschutzbeauftragter für ein Krankenhaus, auch für die anderen Gesundheitseinrichtungen seines Unternehmens tätig werden, welche in anderen Bundesländer stehen?????

    In der DGUV steht nur der BSB kann auch für mehrere Objekte tätig sein (ist etwas schwammig)

    Danke schon jetzt an Euch. |?

    Beste Grüße

    Thomas

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  • Moin,

    theoretisch kommt es darauf an. Wo kommt die Forderung nach einem BSB her? Zum Bsp. kann in einer Baugenehmigung eine Forderung nach einem BSB stehen, die für jedes Objekt konkret einen eigenen fordert. Dies habe ich aber nur einmal bei einer Objektgruppe, JVAs gesehen.

    In der Regel bestehen keine Probleme mehrere Objekte, egal wo, zu betreuen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Gemäß Kursbeschreibung der VdS passt die Ausbildung zu Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen. Wenn die Gesundheitseinrichtungen unter diese Definition fallen spricht nichts dagegen. Der VdS bietet ja keine bundeslandspezifische, sondern eine einrichtungsbezogene Ausbildung an.

    Fallen die Einrichtungen nicht unter diese Definition, dann ist zu prüfen, wer den Brandschutzbeauftragten (BSB) fordert (z.B. im Rahmen der Baugenehmigung oder als Forderung des Sachversicherers) und mit dieser Stelle ist dann abzuklären, ob dieser BSB anerkannt wird oder eine andere Ausbildung des BSB erforderlich ist.

  • Hallo,

    ich kann die Antworten nicht ganz nachvollziehen.

    Im Bauordnungsrecht, hier speziell Sonderbauverordnungen

    wie Industriebaurichtlinie etc. ist die Rede vom Brandschutz-

    beauftragen. Wie dieser ausgebildet sein soll, zum Beispiel

    nach welcher Richtlinie, Empfehlung etc. ist nicht genannt.

    Es ist daher in der Sache unerheblich, ob jetzt ein BSB

    beispielsweise für ein Krankenhaus auch speziell diesbezüglich

    ausgebildet ist. Fachlich kann man das ohne jeden Zweifel

    begrüßen, doch rechtlich ist das vollkommen unerheblich.

    Da spielt es auch keine Rolle, wer den Brandschutzbeauftragten

    fordert oder ob dieses im Brandschutzkonzept steht.

    Generell ist die Brandschutzbeauftragten-Ausbildung in Deutschland

    gesetzlich oder in anderer Weise, verbindlich nicht geregelt. Gleiches

    gilt auch für die Tätigkeit an sich. Es basiert alles auf Richtlinien,

    Empfehlungen bzw. einer Information. Dementsprechend gibt es auch

    in Deutschland keinen anerkannten Ausbildungskurs/ Abschluss etc.

    Letztlich muss man immer individuell mit Versicherung/ Behörden

    prüfen, ob es anerkannt wird oder nicht. Gleiches gilt auch beim Fort-

    bildungsthema. Wenngleich das eigentlich alles Unsinn ist, in Ermangelung

    einer rechtlichen Grundlage. Doch mit solchen Fragen hat sich noch kein

    Gericht beschäftigen müssen. Wenngleich man das Ergebnis erahnen kann...

    Nicht viel anders sieht es aus, wenn es um die Anzahl der Unternehmen

    geht. Es gibt keine rechtlich existierende Limitierung. Mir sind externe

    BSB bekannt, die betreuen gut 50 Unternehmen gleichzeitig. Ist das

    Schwachsinn? Ja, ohne jeden Zweifel. Da man dieses, zumindest meiner

    Meinung nach, kaum fachlich wirklich leisten kann.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010