Baggerunfall mit Stromleitung

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  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Ist schon verrückt das es immer wieder passiert...🤦🏻‍♂️

    Mir stellt sich die Frage, warum man die Stromleitung nicht freigeschaltet hat. Die Gefahr, dass es zu einem Übertritt kommt, ist doch sehr hoch. Dazu muss der Arm die Leitung gar nicht berühren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ist schon verrückt das es immer wieder passiert...🤦🏻‍♂️

    Ehrlich gesagt: Gemessen an der Art und Anzahl von Diskussionen, die wir mit dem Tiefbau in Umspannwerksbaustellen (!!!) haben, wundert es mich, daß das nicht viel häufiger passiert - egal, ob mit Baggern, Kipplastern oder landwirtschaftlichen Kippern.

    Es kostet viel Energie, denen immer wieder zu erklären, daß die hochgestellte Mulde mehr als nur im Gefahrenbereich ist, und daß die Baustelleneinrichtung so gestaltet sein muß, daß Fahrzeuge auch beim Be- und Entladen nicht in die Schutzabstände gelangen können.


    Wenn ich für jedes "Ach, da ist noch nie was passiert!" einen Euro hätte...

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Das Anfordern von Informationen und die im Nachgang erforderliche Auswertung ist wohl überall lästig.

    Dabei liessen sich so schon viele Vorfälle verhindern.

  • Ehrlich gesagt: Gemessen an der Art und Anzahl von Diskussionen, die wir mit dem Tiefbau in Umspannwerksbaustellen (!!!) haben, wundert es mich, daß das nicht viel häufiger passiert - egal, ob mit Baggern, Kipplastern oder landwirtschaftlichen Kippern.

    Es kostet viel Energie, denen immer wieder zu erklären, daß die hochgestellte Mulde mehr als nur im Gefahrenbereich ist, und daß die Baustelleneinrichtung so gestaltet sein muß, daß Fahrzeuge auch beim Be- und Entladen nicht in die Schutzabstände gelangen können.


    Wenn ich für jedes "Ach, da ist noch nie was passiert!" einen Euro hätte...

    das Problem darf es im Normalfall nicht geben.

    1. Es gibt eine Hubhöhenbegrenzung (wahrscheinlich deaktiviert)

    2. Der Bagger muß eigentlich geerdet sein, damit den Kollegen im Umfeld nichts passiert.

    3. Die Kollegen müssen mindestens 0,5 m Abstand zum Baugerät einhalten.


    Im Bericht steht dann "menschliches Versagen"...🤦🏻‍♂️

  • 1. Es gibt eine Hubhöhenbegrenzung (wahrscheinlich deaktiviert)

    2. Der Bagger muß eigentlich geerdet sein, damit den Kollegen im Umfeld nichts passiert.

    3. Die Kollegen müssen mindestens 0,5 m Abstand zum Baugerät einhalten.

    Gibt es für die Aussagen 2 und 3 eine belastbare Quelle?


    Nur zur Info:
    Höhe der Bahn-Oberleitung an Bahnübergängen (lt. DB Netz) 5,5 m bis 6,0 m, in Tunnelbereichen bzw. je nach Geländeform auch 4,8 m.
    Sicherheitsabstand zu stromführenden Bahn-Freileitungen nach VDE 0132 / DIN VDE 0105-100:
    mindestens 3,0 m (Ausnahme zwingend notwendige Rettungsarbeiten mit bahnseitiger Freigabe: 1,5 m)


    Die in der DIN VDE 0105 Teil 103 genannten Sicherheitsabstände für Arbeiten in der Nähe stromführender Teile gelten auch hier. (30 kV bis 110 kV: 2,0 m)


    Vielleicht hätte möglicherweise ein Blick in die DGUV Vorschrift 78 den Unfall verhindert:

    Zitat

    Arbeiten im Bereich von Fahrleitungen

    § 12. (1) Vor der Durchführung von Arbeiten im Bereich von Fahrleitungen hat sich der Unternehmer mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen mittelbare oder unmittelbare Annäherung an oder Berührung von unter Spannung stehenden Fahrleitungen festlegen zu lassen. Der Unternehmer und die Versicherten haben die festgelegten Sicherungsmaßnahmen zu beachten.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Naja, "Normalfall" ist auch ein Begriff, den ich mir nach und nach abgewöhne.


    Die Höhenbegrenzung ist gut, aber meist theoretisch. Viele Bagger haben die nicht, und in der Vergabe oder Arbeitsvorbereitung ist natürlich der eine Bagger aufgeführt, der eine hat, der aber dann nicht verfügbar ist. In der Praxis ist es dann Ermessensfrage, ob eingestellt wird, eine EFK Aufsicht führt, oder alle die Augen zukneifen.

    Die Tendenz geht zu Arbeiten untersagen, bis freigeschaltet wurde. Oder Handschachtung. (Wieder: Hoch-/Höchstspannung)

    Zur Orientierung: Z. B. die 110kV-Freileitungen rund um (besser wäre: im Luftraum des) UW hängen auf ca. 8m, je nach Umgebungstemperatur und Leitungsauslastung, zugehöriger Schutzabstand für nicht elektrotechnische Arbeiten sind 4m. Da wird es schon mit Fahrzeugverkehr sehr schnell sehr eng. Baggerarbeiten sind da praktisch unmöglich, wenn die Baggerfahrer abends nach Hause wollen.


    Zur Erdung: Das wäre mir für mobile Maschinen neu. Krane ja, aber Bagger? Die Erdung würde mechanisch nicht lange halten. Abgesehen davon dient die eher dem Potentialausgleich, da sich metallische Gegenstände induktiv aufladen können. Für den Fehlerfall (Erdschluß oder Erdkurzschluß) sind die definitiv nicht geeignet, und jenseits der 400V gibt es auch keinen FI mehr.


    Das mit dem Abstand ist auch so eine Sache. Da wäre ich sehr interessiert, ob es da spezifische Vorgaben gibt.

    In der Praxis bin ich schon froh, wenn das begleitende Personal nicht unter dem Bagger schafft. Hatte ich aber auch schon. (Eine Raupe steht über Abbruchkante über, Mitarbeiter mit seiner Schaufel unten drunter. Ist möglicherweise schon ein Suchbild beim SiGeKo oder bei der BG Bau.)


    Vorsicht zu den Schutzabständen: Es gibt in der DGUV V3 (DA zu §7) bzw. der VDE 0105 mehrere Tabellen, die sehr ähnlich aussehen, aber sehr unterschiedliche Angaben machen. Im Zweifel lieber einen Meter mehr Abstand lassen.

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • zu 2: eher umgekehrt: steht der Bagger isoliert passiert dem Kollegen nebendran nix wenn er die Finger vom Bagger lässt und je nach Spannung den richtigen Abstand hat. Ist aber praxisfremd.

  • Ich hab mal ein paar ältere Skizzen (Bildquelle: ABB bzw. Privat) rausgesucht, die für beabsichtigte Bauarbeiten interessant sein könnten:

    abb180elektrischefreileitungenmindestabstnde.jpgAbstand_Freileitung_1kV.png

    Abstand_Freileitung_110kV.png


    Übrigens, (fast) jedes Energieversorgungsunternehmen verbietet das Unterfahren von Freileitungen, wenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Das heisst, Rübenroder, Maishäcksler und Co, aber auch Baumaschinen, brauchen zum Unterfahren eine Erlaubnis des EVU, die in der Regel mit Auflagen verbunden ist. Auf Baustellen z.B. Kennzeichnung, bei Erntearbeiten einen Warnposten.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Bisher wissen wir ja noch gar nicht warum der Bagger im Gleisbereich gearbeitet hat. Ich habe nur mal gelesen, dass die ein Fahrgestell ins Gleis gehoben haben.

    Mit stellt sich hier die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, die Leitung freizuschalten.

    Im Bereich einer spannungsführenden Leitung zu arbeiten halte ich immer für schwer bedenklich.

    Aber wie schon anfangs geschrieben, wissen wir nicht so ganz genau, was die dort gemacht haben.

    Dafür haben wir wieder einmal viel zu wenig Informationen.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • bei Erntearbeiten einen Warnposten.

    :doppelthumbsup::44::Lach: Der war gut! :doppelthumbsup:

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  • Ich weiss ... =O ... aber was willste machen ... und dann stehste mit deinem Notfallrucksack da, schön mit Abstand zum Maishäcksler, auf dem es sich der 20 kV-Mast bequem gemacht hat und wartest auf die Bestätigung der Freischaltung oder das EVU-Notfallteam ...

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • War gerade auf einem Lehrgang und hier habe ich lernen müssen das bei der DB ganz eigene Regeln gelten welche ein Normalsterblicher nicht kennt und versteht.


    Grüße Nils

    Ach? Erzähl mal bitte

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  • War auf einem Seminar zur Brandbekämpfung im Tunnel, hier haben wir erfahren das die DB mehr oder minder tun und lassen kann was Sie möchte muss nur etwas fadenscheinig begründen und dann geht das schon und die Hilforganisationen können auf den Knien kommen und betteln das evtl. etwas besser wird.


    Ein Beispiel hierzu war von einem Teilnehmer die BAhn hat einen Tunnel mit einer Löschwasserleitung (trocken) eingerichtet Wassereinspeisung von beiden Seiten möglich. (Soweit sogut) Beim Befüllen der Leitung von beiden Seiten hat sich dann im bereich in welchem keine Wasserabnahme erfolgte das Luftpolster immer weiter Verdichtet, zu guter letzt ist die Leitung geplatzt.


    Ein weiteres Beispiel von der Vorzeigestrecke der Bahn hier in BaWü bei der Inbetriebnahme einer Löschwasserleitung, durch die FW ist an mehrer stellen Wasser ausgetreten. Fehler Fehlende Dichtungen, fehlende Schrauben, Schrauben nicht angezogen,...


    Diese beiden Themen wurden so von der DB abgenommen und für i.O. freigegeben ohne weiter Prüfung.


    In beiden Fällen wurde dieses Problem bei Übungen durch die FW festgestellt und nicht erst in einem Ernstfall.

  • Hmm, es gibt so etwas wie eine Druckgeräte Richtlinie. Dann kann man Leitungen entsprechend auslegen, wenn man halt mit dem Druckerzeuger spricht. Macht schon Sinn die Kollegen einzubinden.

    ;)

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: