Umgang mit Mitarbeitenden die Medikamente nehmen müssen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen zusammen,

    ich hoffe ich bin in der Richtigen Rubrik.

    Nochmal eine "einfache" Sache zum Wochenende.

    Wie verhaltet bzw. geht Ihr in euren Unternehmen mit der Sachlage um das Mitarbeiter notwendige Medikamente nehmen muss.

    Folgender Sachverhalt: Wir haben in diesem einen Fall die Frage einer Kitaleitung bzgl. einer Erzieherin die nach sehr schwerer Krankheit BtM nehmen muss und nun eine Wiedereingliederung anstrebt.

    Mir ist es nach dem Gespräch mit dem Personalwesen und der Leitung vorgekommen als erwarten die einen "Persilschein" so nach dem Motto "der hat gesagt" nur um sich aus der eigentlich sehr gut Beschriebenen gesetzlichen Regelungen raus zu reden.

    Ich bin da in der Regel relativ entspannt und suche die betreffenden Empfehlungen, Grundlagen raus und gebe diese weiter aber im Moment kommt "jeder" und wälzt bzw. versucht alles was unangenehm zu entscheiden ist ab und das zehrt an meinen Nerven.

    Deshalb wie geht Ihr mit solchen Fragestellungen um.

    Schon vielen Dank für euere Antworten, Kommentare.

    VG

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen,

    definitiv keine Frage die ich beantworten würde. Die Frage muss an den Betriebsarzt gehen so wie es AxelS schon geschrieben hat. Wenn der auch keine Einschätzung vornehmen kann sollte ja der bisher behandelnde Arzt und der Betriebsarzt nach Zustimmung des Mitarbeiters vielleicht etwas raus geben können.

    Viele Grüße

  • Hallo Zusammen,

    für die Wiedereingliederung empfiehlt sich ein "Betriebliches-Eingliederungs-Management" zu etablieren, indem solche Fragen vorab definiert und das Vorgehen mit Mitarbeitern geregelt ist.

    Gibt´s wahrscheinlich nicht. Daher wäre, wie schon erwähnt, der direkte Kontakt Betriebsarzt/Mitarbeiter anstrebenswert. um das auf diesem Wege zu klären.

    Wenn Mitarbeiter Medikamente nehmen, sehe ich die Verantwortung hierfür erst mal beim Mitarbeiter selbst, wobei der Vorgesetzt nie komplett raus sein kann. Sollte z.B. ein Medikament das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen und ich als VG bekomme das mit, darf ich den MA verschiedene Tätigkeiten nicht ausführen lassen. Das beziehe ich aber eher auf den Umgang mit Maschinen als mit (kleinen) Menschen.

    Auf jeden Fall sollte geklärt werden, wie verhindert wird das die Medi´s nicht in unbefugte Hände gelangen (Stichwort Kita).

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • ANZEIGE
  • Moin, ich schließe mich da an. Allerdings würde ich das Gespräch mit dem Betriebsarzt begleiten. Vlt. kann man eine "entschärfte" Wiedereingliederung machen die ich dann in Form einer GBU untermauern würde.

    Soll heißen die Tätigkeit auf einfache Aufgaben ohne großes Gefahrenpotential (für sich selbst und für andere)

    In der Kita gibt es bestimmt etwas organisatorisches / Verwaltungsaufgaben....

  • Moin. Beipackzettel der Medikamente lesen, verstehen und ggfs umsetzen sehe ich beim Arzt und Apotheker unter Mitwirkung vom Patienten. Also wie schon geschrieben in der medizinischen Abteilung.

  • Moin,

    der Vorgesetzt nie komplett raus sein kann. Sollte z.B. ein Medikament das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen und ich als VG bekomme das mit, darf ich den MA verschiedene Tätigkeiten nicht ausführen lassen. Das beziehe ich aber eher auf den Umgang mit Maschinen als mit (kleinen) Menschen.

    der VG muss ja nichtmal Kenntnis von der Medikamentennahme haben bzw. weiß er ja nicht was das macht und welche Nebenwirkungen. Es ist ausschließlich eine Sache zwischen MA und BA ... nach langer Krankheit ist in der Regel sowieso die Vorstellung beim BA erforderlich.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Aufsichtspflicht gegenüber Kita-Kindern muss erfüllt werden unter Einwirkung von Betäubungsmitteln... spannend - vor allem auch haftungsrechtlich. Was geht und was geht nicht...

    Aber auch die SiFa wird dabei sein müssen (Medikamente müssen im Dienst eingenommen werden - ggf. Gefahrstofflagerung, Belastbarkeit der Erzieherin ist ja nun eine ganz andere...)

    Unbedingt mit dem BA die Nebenwirkungen abklären und eine Risikoeinschätzung vornehmen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ANZEIGE