Hallo zusammen,
ja, ich wiess diese Frage wurde schon x Mal gestellt. Habe auch mehrmals bereits gelesen, dass ein SiBe aus rechtlichen Gründen nicht alleine durchführen darf. Aber ich finde da keinen Gesetztes Text dazu?
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, Unterweisungen in seinem Betrieb durchzuführen. Er darf diese Verantwortung aber auch delegieren. Was spricht alo dagegen wenn eine Ausbilder gleichzeitig auch SiBe ist, dass dieser dann eine eigenständige Unterweisung macht?
Grund der Fragestellung ist, das unsere Geschäftsführung gerne mehrer SiBe mit den Unterweisungen beauftragen möchte. Da ich aber als zukünftige Sifa das alles rechtssicher aufbauen möchte, würde ich der GL gerne schriftlich vorlegen., das ein SiBe nicht unterweisen darf, zumindest nicht alleine. In der DGVU Vorschrift 100-001 ist das leider nicht expliziet ausgeschlossen. Oder habe ich etwas übesehen?
viele Grüße vom Izelion