Unterschied zwischen einem Explosionsschutzkonzept und einem Explosionsschuzdokument

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  • Moin,

    das Dokument muss erstellt werden, wenn bei deiner Anlage die Gefahr einer Explosion bestehen könnte. Es beschreibt die bestehende Anlage und integriert damit alles, was örtlich ist.

    Das Konzept greift gedanklich schon vor dem Bestehen der Anlage: Aufbau und Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr könnte auch eine gewollte Explosion sein damit Schlimmes verhindert werden könnte.

    Bildlich: Die Kern-Puzzleteile gegen das gesamte Bild des Puzzle.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin, das Ex Dokument machst Du alle drei Jahre und beschreibst den Ist- Zustand und machst vlt. Vorschläge zur Verbesserung. Das darf jeder Sachkundige.

    Das Ex Konzept gibt Maßnahmen vor und begleitet diese. Teilweise explizit von den Behörden zB in Niedersachsen gefordert. Das macht ein amtlich anerkannter Sachverständiger.

  • Mir wurde es mal so erläutert:

    Das Konzept befasst sich mit den Umgang einer bestehenden Gefahr von Explosionen und das Dokument dient der Gefährdungsbeurteilung und der erforderlichen Dokumentation von abgeleiteten Maßnahmen...

    Wenn man einen externen Dienstleister beauftragt, dann können die einem ein Konzept erstellen, aber u.U. noch kein Dokument - das muss mit beauftragt werden... so war es bei uns.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Es ist spannend, wie unterschiedlich die beiden Dokumente betrachtet werden.

    Ich hatte diese Woche eine Vorbesprechung mit einem Experten, der für uns ein ExSchutzDokument erstellen soll.

    Den Kontext hat er mir so beschrieben:

    Das ExSchutzDokument nach §6 Abs. 9 GefStoffV ist ein Baustein der Gefährdungsbeurteilung. Es dient dazu, beim Umgang mit Gefahrstoffen, die unter bestimmten Bedingungen explosionsfähige Gemische ergeben können, eben diese Explosionsgefahr zu bewerten. Dabei wird dann geprüft, ob und unter welchen Umständen eine Explosionsgefahr bestehen kann. Das Ergebnis wird beschrieben und geht in die GBU mit ein. Besteht eine Explosionsgefährdung (also "selten und kurzzeitig" oder höher), dann gehen aus dem ExSchutzDokument die Zoneneinteilung und bereits erforderliche Maßnahmen hervor. Die gehen zurück in GBU und Maßnahmenplanung.

    Parallel wird das dann im ExSchutzKonzept weiter ausgearbeitet.

    Dort wird dann auch ermittelt, ob der Untersuchungsgegenstand überwachungspflichtig ist, also die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) auf den Plan tritt.

    Ich hatte lange nicht mehr mit diesem Prozeß zu tun und bin gespannt, wie das dann in der Praxis abläuft.

    Damals war es noch die 94/9/EG und seitdem hat sich doch vieles verändert.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ist schon irgendwie strange wie die Begrifflichkeiten missbraucht werden siehe Duden:

    1. skizzenhafter, stichwortartiger Entwurf, Rohfassung eines Textes, einer Rede o. Ä.
    2. klar umrissener Plan, Programm für ein Vorhaben
    3. Idee, Ideal; aus der Wahrnehmung abstrahierte Vorstellung

    Für mich wird ein Explosionschutzkonzept immer nur eine grobe Darstellung des Explosionschutzes bleiben, während das aus einer Verordnung geforderte Explosionschutzdokument immer ein Detaildarstellung des Explosionsschutzes haben wird.

    Bei uns wird in Gefährdungsbeurteilungen zum Umgang mit explosionsfähigen Stoffen immer auf das Exschutzdokument verwiesen, quasi als eigenständige GBU die alle 3 Jahre bzw. bei Bedarf revisioniert wird.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • immer auf das Exschutzdokument verwiesen, quasi als eigenständige GBU die alle 3 Jahre bzw. bei Bedarf revisioniert wird.

    Ist bei uns im Prinzip auch so. Das Explosionsschutzdokument ist die spezifische Gefährdungsbeurteilung zur Explosionsgefahr einer Anlage. Als Revisionszyklus haben wir bei uns 1 Jahr festgelegt und innerhalb des Explosionsschutzdokuments noch einige andere Prüf- Überwachungszyklen. Da auch die technische Dokumentation zum Explosionsschutzdokument gehört ist das dann schon eher ein ganzes Handbuch zur Anlage mit Fokus Explosionsschutz.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.