Hallo zusammen,
unsere Geschäftsführung möchte sich gerne einen Gasgrill anschaffen und diesen den Beschäftigten nach Arbeitsende für private zusammenkünfte zur Verfügung stellen.
Muss hier aus Sicht des Arbeitsschutzes etwas unternommen werden?
Gasgrill steht auf Firmengelände. Benutzung ausschließlich für private zusammenkünfte der Beschäftigten.
Vielen Dank für Eure Mithilfe 😊
Mit freundlichen Grüßen
Martin Maasz