Kennzeichnung Arbeitspodest,

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  • Hallo,

    ich habe da ein kleines Problem.

    Wir haben hier Schleifanlagen, hier müssen ab und zu Arbeiten gemacht werden, da die Mitarbeiter hier über Maschinenteilen die Anlage betreten, besteht hier eine Absturzgefahr.

    Das Arbeitspodest ist selber gebaut und von der Anlage entkoppelt.

    Es besitzt Geländer und Gitterroste.

    Jetzt muss ich dies ja normal Kennzeichnen welche Last dieses Podest tragen kann/darf, hierzu müsste eine Statik-Berechnung vorhanden sein?

    Was benötige ich noch?

    Oder wie kann ich hier vorgehen?

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  • Hi,

    kauf dir eine neues von der Stange, da hast du alle Doku´s die du brauchst.

    Wir leben (leider/zum Glück?) in Deutschland. Da kannst du nicht wie in einem Japanischen Hinterhof dir einfach einen Roboter zusammenbasteln und das geil finden. Gilt auch für Leitern/Tritte/Podeste.

    Wer eigene Arbeitsmittel herstellt, hat heutzutage verdammt viele Anforderungen zu erfüllen.

    Hier mal nur ein Auszug:

    (3) Bereitstellung auf dem Markt

    Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (§ 2 Nummer 4 Produktsicherheitsgesetz – ProdSG).

    Wird zu viel das alles aufzuzählen.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Was früher einmal alles im Eigenbau ging, bringt dir heute nur Ärger ein. Keine Daten, keine CE und auch keine Rückversicherung, wenn mal was passieren sollte.

    Wer will da seinen Kopf für hinhalten?

    Und die Kosten, die für eine amtlichwerdung eines solchen Hilfsmittels anfallen, lassen die Neubeschaffung eines Arbeitsmittels mit allem sehr viel erstrebenswerter erstrahlen.

    Hatten wir mal mit einem lang eingelagerten Regal. Keine Daten mehr vorhanden, keine Bauanleitung, kiene Lastangaben. Allein schon die Statik waren ein paar Hundert Ocken und dann ging es plus... plus... plus.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo,

    vielleicht hätte ich es noch genauer beschreiben sollen.

    Die Höhe beträgt hier ca.1000mm., Breite ca. 2000mm.

    Das Podest wird benötigt um eine Standfläche zu schaffen, da der Mitarbeiter sonst auf denn Klemmbretten der Motoren stehen würde und auch macht.

    Daher wurde ein Podest gebaut um einen sicheren Stand zu gewährleisten, ein Podest von der Stange gibt es hier nicht!

    In anderen Fällen war es so das der BG eine Risikobeurteilung und Berechnung des Stahlbaues ausreichend war, muss aber nicht überall so sein.

    Daher meine Frage was ich benötige, das dies alles passt.

  • Ich würde da auch den pragmatischen Ansatz wählen: Wichtig ist dass es hält.

    Bei Gitterrosten weß man, was die halten, ein Bauschlosser, der seinen Beruf gelernt hat weiß wie man die Unterkonstruktion und die Geländer konstruieren und montieren muss.

    Dann kann man das noch in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und wenn man die BG auch noch einbeziehen will, kann man das ganze dann mit der TAP durchsprechen....

    Wenn bei einem Gebäude eine Rampe aus Gitterrosten für Rollies nachgerüstet wird ist die CE-Konformitätserklärung ja auch nicht Prio1. Hauptsache sie erfüllt die Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht.

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  • Daher wurde ein Podest gebaut um einen sicheren Stand zu gewährleisten, ein Podest von der Stange gibt es hier nicht!

    Wenn es von der Stange nichts gibt gibt es mindestens einen Hersteller mit "Z" der so etwas auch für wenig Aufpreis maßschneidert und alle Zertifikate liefert. Die Firma hat auch eine Konfigurations-App oder auf der Hompage den Konfigurator.

    Wir haben auch den Gebietsverkaufsleiter öfter an Standort um Situationen zu betrachten und die optimale Lösung ausarbeiten zu lassen ;)

    Krieg ist Verbrechen!