Hallo,
darf ein Betriebsarzt mit seinen gegenüber einem Augenarzt, recht bescheiden Untersuchungsgeräten, einem Mitarbeiter des Versands die Befähigung zur Bedienung eines Gabelstaplers untersagen? Wer hat hier das letzte Wort?
Der Arbeitgeber sichert sich gegenüber der Berufsgenossenschaft doch mit der Beurteilung des Betriebsarztes ab, ob der Mitarbeiter das Betriebsmittel sicher bedienen kann und keine Gefährdung für Mensch und Maschinen bestehen. Was passiert, wenn der Betriebsarzt eine andere Meinung hat als die behandelnden Augenärzte des Kollegen und ein Gutachten einer renommierten Augenklinik? Gibt es eine Art Amtsarzt der VBG der den Betriebsärzten im Zweifelfall übergeordnet ist?
Gruß Frank