Sammelplatz-Schild auf möglichem Privatgelände für eigene Mitarbeiter?

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  • Hallo und guten Tag,

    bin leider nicht vom Fach, aber dürfte ich Euch trotzdem um Eure Hilfe bitten? (finde im Netz bisher irgendwie so gar keine Hinweise…)


    Das Gebäude, in dem sich unser Unternehmen befindet, steht auf einem recht kleinen Grundstück, was die Ausweisung eines Sammelplatzes schwierig macht, da der Trümmerschatten quasi das komplette Areal einnimmt. Auf dem Gelände gegenüber mit einem sehr großen, kürzlich erst fertiggestellten Gebäudekomplex existiert jedoch ein solches Schild, welches nach Abschluss der Baumaßnahme dort dauerhaft installiert wurde. Es steht auf einem Grünstreifen, der eindeutig dem Gelände dieser Firma zuzuordnen ist, allerdings von der Straße her frei zugänglich (der Rest des Gebäudekomplexes ist umzäunt). Zählt dieser Sammelplatz nun generell zum öffentlichen Raum oder gibt es auch Sammelplätze, die Großunternehmen nur für eigene Mitarbeiter ausweisen dürfen? Gibt es da irgendeine Regelung?

    Im voraus schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe :) und habt bitte Nachsicht, falls dies nun möglicherweise eine blöde Frage gewesen sein sollte oder ich im falschen Thread gelandet bin…


    Liebe Grüße, Yvonne :winki:

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  • Naja, Ich würde einfach bei der Firma gegenüber fragen, ob man deren Sammmelplatz mit nutzen darf.


    Dann ist's egal, ob die Allgemeinheit das Recht hat, sich dort aus welchem Anlass auch immer aufzuhalten


    Für eventuelle Bedenkenträger könnte man vielleicht eine Vereinbarung zum Haftungsausschluss bei eventuellen Sturzunfällen abschließen.


    Aber wenn's der Sammelpunkt der Nachbarfirma ist, muss die eh dafür sorgen, dass man sich nicht in Kaninchenbauten oder so die Beine bricht...

  • Vielen Dank für die schnelle Nachricht. Das ist eine gute Idee, ich werde mich gleich mal mit denen in Verbindung setzen.

    Danke für Deine Hilfe :)

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  • Wir konnten uns mit dem Nachbar nicht einigen. Es könnte ja sein, dass er zeitgleich auch eine Räumung durchführen muss.

    Naja so stehen wir halt weiterhin auf einer Wendeplatte rum.

  • Hallo,


    der Sammelplatz befindet sich laut Ihrer Darstellung auf

    einem Privatgrundstück, dementsprechend brauchen

    Sie die Genehmigung vom Eigentümer. Da gibt es keinen

    öffentlichen Anspruch oder dergleichen.


    Ist die Nutzung empfehlenswert? Nein. Neben dem Platz

    der nicht ausreichend sein kann, ist es auch die Ordnung etc.

    Und das eine gleichzeitige Nutzung mal notwendig sein kann,

    kann man auch nicht ausschließen. Ein oder mehrere

    Sammelplätze müssen nicht direkt am Untenehmen sein, gibt

    es nicht etwas passendes (Wiese, Park etc.) in der nahen

    Umgebung? Wenn da der Untergrund, Platz, Erreichbarkeit etc

    halbwegs stimmt, würde ich das bevorzugen.


    Um was für einen Unternehmensbereich handelt es sich, wenn

    man einen Trümmerschatten hat?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise, nun ist die Sache schon um einiges klarer.

    Dann schauen wir uns doch nach einer anderen Option um.

    Nochmals vielen Dank für die Mithilfe 👋🙂

  • Um was für einen Unternehmensbereich handelt es sich, wenn

    man einen Trümmerschatten hat?

    Hallo SimonSchmeisser,


    ich gehe ja größtenteils konform mit dem Beitrag. Diese Frage verstehe ich jedoch nicht. Wenn ich mich richtig* erinnere, muss der Trümmerschatten doch bei jedem Brandereignis beachtet werden. Da dürfte doch der Tätigkeitsbereich des Unternehmens zweitrangig sein.


    Beste Grüße

    Michael


    *an meine GF-/ZF-Ausbildung

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  • Hallo,


    ich sehe das nicht aus einer Feuerwehrbrille heraus. Da sich für mich

    schon die Frage stellt, was da konkret produziert wird. Ist eine BMA

    vorhanden oder auch nach ASR A2.2 habe ich eine Branderkennung

    und Alarmierung der Mitarbeiter. Dementsprechend habe ich eine

    frühzeitige Räumung und auch keine volle Brandentwicklung. Ist daher

    mit einem Versagen der Baukonstruktion so schnell zu rechnen? Sofern

    es sich nicht um irgendwelche F0-Hallenkonstruktionen handelt oder

    dort Stoffe mit einer Explosionsgefahr etc. verarbeitet werden, sehe ich

    diese Gefahr einfach nicht.


    Bevor ich daher jetzt in der Umgebung nach geeigneten Sammelplätzen

    suche, würde ich dieser Frage schon nachgehen. Und mir nicht

    unnötig das VB-Leben schwer machen. Zudem darf man einen Aspekt auch

    nicht ganz vergessen. Je weiter der Sammelplatz weg ist, verzögert sich

    am Sammelplatz auch die Kontrolle auf Vollständigkeit. Das können

    dann schon die Minuten sein, die am Ende fehlen können. Letztlich muss

    man das aber alles vor Ort prüfen. Ich könnte mir beispielsweise auch gut

    vorstellen: Sammelplatz direkt auf Firmengelände, nach Räumung und

    Feststellung der Vollständigkeit geht es weiter auf einen gesonderten

    Sammelplatz. Wo ich dann auch jede Gefahr von Trümmerschatten, Rauch,

    Behinderung der Löscharbeiten etc. ausschließen kann.


    Und betrachte ich das jetzt mit der Feuerwehrbrille, dann:

    Diese Trümmerschatten-Diskussion hat für mich immer den selben

    Gehalt, wie ab Verteiler beginnt der Gefahrenbereich:rolleyes:

    Beides kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Bei welchem Brand-

    ereignis stellt sich konkret die Gefahr von einem Einsturz etc? Das habe

    ich bei Hallen- und Dachstuhlbränden. Und bei Dachstuhlbränden

    geht vor allem die Gefahr vom Schornstein aus und von den Giebel-

    wänden. Die klassische Dachkonstruktion an sich ist es im Regelfall

    nicht. In meiner Wahrnehmung setzen heute viele Fwen auf den

    Schnellangriffsverteiler. Sprich, eine B-Länge vom Fahrzeug und

    dann steht das Teil....der Rest interessiert da nicht wirklich. Was natürlich

    auch...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010