Frage: Wie formuliere ich richtige SM(AR)T-Ziele?

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  • Hallo zusammen,

    wieder eine Frage an den Sifa-Schwarm. ;)

    Nach halbwegs erfolgreicher LEK1 bin ich an der Nachbereitung bzw. Korrektur für PRA2 und LEK3 und stolpere immer wieder über die Arbeitsschutzziele und die Frage, wie man die richtig formulieren soll.

    Gemäß der Instruktion unserer LB ("Da müssen Sie halt recherchieren!") habe ich fleißig recherchiert, bin aber immer noch nicht schlauer, vor allem, weil ich bisher nur Dokumentation gefunden habe, die von den Einwirkungen direkt zur Maßnahmengestaltung springt. Der Zwischenschritt der Ziele kommt in der Literatur kaum vor, wohl auch, weil in der Praxis der BdA-Prozeß nicht nach den Arbeitsschutzzielen angehalten, sondern direkt mit der Maßnahmengestaltung fortgesetzt wird.

    Also: Für Einwirkungen, für die spezifische Verfahren zur Beurteilung vorliegen, finde ich das relativ leicht. Bei Stäuben kann man zum Beispiel die TRGS 900 heranziehen und festhalten, daß der Staubgehalt in der Luft bis zu einem Datum unter die dort genannten Grenzwerte gebracht werden muß. Das ist meßbar, terminiert und wohl auch spezifisch genug.

    Lärm funktioniert genauso, indem ich mit geeigneten Maßnahmen akut unter LEX,8h = 85 dB(A) und mittelfristig (terminiert) unter LEX,8h = 80 dB(A) reduziere. So steht es auch in meinem Feedback als Vorschlag.

    Für einige Einwirkungen mit qualitativen Verfahren gilt dasselbe analog, etwa bei Verkehrswegen, die eine bestimmte Breite haben und hindernisfrei gehalten werden müssen. Da kann man schön die Werte aus der ASR A1.8 ziehen und diese bis zu einem Datum herstellen lassen.

    Schwierig wird es für mich zum Beispiel bei natürlicher UV-Strahlung:

    Angenommen, ich habe für mein Arbeitssystem festgestellt, daß in dem Zeitraum, in dem Arbeiten stattfinden, ein UV-Index größer 5 zu erwarten ist. Damit befinde ich mich gemäß BAuA (vereinfachter Stufenkalender) im Gefahrenbereich.

    Wie formuliere ich hier ein sinnvolles SMT-Ziel?

    Auf den UV-Index habe ich keinen Einfluß, kann also nur an den Auswirkungen der UV-Strahlung ansetzen. Was ist dann das meßbare Ziel und wie formuliere ich das, ohne gleich Maßnahmen mit zu verwursten?

    Habt Ihr da ein Rezept, wie man solche Ziele herleitet und sauber formuliert?

    Oder ziehe ich mich auf ein Muster wie "Bis zum xx.xx.xxxx sind für die Mitarbeiter Schutzmaßnahmen gegen schädigende UV-Strahlung bei Tätigkeit y zu treffen." zurück?

    Das klingt mir aber eigentlich zu platt und dürfte bei den LB auch kaum durchgehen.

    Danke für Euren Input!

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Hallo Thilo,

    ich würde als meßbares Ziel bei der zum Schluß von dir als Beispiel genannten Möglichkeit die Verringerung der UV-Belastung als Ziel hernehmen und nach TOP vorgehen. Wenn ihr technisch keine Möglichkeit habt, den Mitarbeiter vor der UV-Strahlung zu schützen (Sonnenschutz), dann solltet ihr prüfen, ob organisatorisch etwas zu ändern ist, sprich ob andere Zeiten zum ausführen der Tätigkeit möglich sind (frühmorgens, oder später am Abend). Wenn das auch nicht geht bleibt nur die PSA und die würde aussehen wie die 3H in Australien: Hut, Hemd und lange Hose, sowie Hautschutzcremes.

    Mein Vorschlag. ;)

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Moin Thilo,

    was gut messbar ist, ist z.B. folgendes:

    • Erhebung der grundsätzlichen UV-Belastung gemäß Erhebungsbogen UV-Belastungen (findest Du hier im Downloadbereich) gemäß AMR 13.3
    • Auswertung der Erhebungsbögen bis zum xx.xx.2023
    • Angebotsvorsorge UV-Belastung für alle Beschäftigten, bei denen sich aus dem Erhebungsbogen die Notwendigkeit einer Vorsorge ergeben hat bis zum xx.xx.2023.
    • Ganz SMART wäre dann noch: "Durch aktive Aufklärung und Bewerbung der Angebotsvorsorge UV-Belastung soll eine Teilnahmequote der Beschäftigten von xx% erreicht werden."
    • Auswahl geeigneter Hautmittel unter Einbeziehung der Beschäftigten bis zum xx.xx.2023.

    Dir wird bestimmt noch mehr einfallen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Thilo,

    ich würde als meßbares Ziel bei der zum Schluß von dir als Beispiel genannten Möglichkeit die Verringerung der UV-Belastung als Ziel hernehmen und nach TOP vorgehen. ...

    Hallo Andy,

    danke für den Input!

    Bei TOP bin ich aber schon bei den Maßnahmen. Die sind bei BAuA und BfS auch im Detail aufgeführt. In die Ausarbeitung LEK1 (Grundlage für LEK3) sollen die aber nicht rein.

    Was ich mich also frage, ist, wie ich vorher die UV-Belastung quantifiziere, also meßbar mache und in ein Ziel knete.

    Die Exposition kenne ich ja aus der Arbeitssystemerfassung bzw. der Ermittlung. Vielleicht kann ich die den empfohlenen Maximalzeiten gegenüberstellen?

    Denkbar wäre ja, daß ich als Akutmaßnahme die Expositionsdauern reduziere, z. B. auf die bei der BAuA genannten 60 Minuten, und weiterhin eine arbeitsmedizinische Vorsorge einfordere. Aus der könnten dann die konkreten Maßnahmen folgen.

    Die Meßbarkeit wäre dann einmal über die 60 Minuten gegeben, andererseits über die ArbMedV (ist erfolgt oder nicht).

    Moin Thilo,

    was gut messbar ist, ist z.B. folgendes:

    • Erhebung der grundsätzlichen UV-Belastung gemäß Erhebungsbogen UV-Belastungen (findest Du hier im Downloadbereich) gemäß AMR 13.3
    • Auswertung der Erhebungsbögen bis zum xx.xx.2023
    • Angebotsvorsorge UV-Belastung für alle Beschäftigten, bei denen sich aus dem Erhebungsbogen die Notwendigkeit einer Vorsorge ergeben hat bis zum xx.xx.2023.
    • Ganz SMART wäre dann noch: "Durch aktive Aufklärung und Bewerbung der Angebotsvorsorge UV-Belastung soll eine Teilnahmequote der Beschäftigten von xx% erreicht werden."
    • Auswahl geeigneter Hautmittel unter Einbeziehung der Beschäftigten bis zum xx.xx.2023.

    Dir wird bestimmt noch mehr einfallen.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    das ist gefühlt schon um die Ecke gedacht. Finde ich gut!

    Die Angebotsvorsorge ist bestimmt ein guter Ansatz, um mein Problem zu umschiffen, ohne direkt Maßnahmen zu stricken.

    Wenn wir unseren Lernbegleiterwechsel durchhaben, frage ich mal nach, wie die so eine Lösung einschätzen.

    Den Erhebungsbogen habe ich schon ausprobiert/bearbeitet. Der ist aber für meine Zwecke (noch) nicht nötig, da ich die Exposition bereits im Arbeitssystem betrachte und auf dasselbe Ergebnis komme. Dort weiß ich also, daß die Mitarbeiter eine Zeit T in der Mittagssonne mit UV>5 herumlaufen. Wenn ich das nochmal gesondert hinterfrage, verzettele ich mich, fürchte ich.

    Für die Praxis habe ich den Erhebungsbogen auf jeden Fall dabei; das werde ich parallel zum PRA2 bei meinem Chef und unserer Sifa bzw. Betriebsärztin einwerfen.

    In LEK1/2 paßt der noch nicht direkt, glaube ich. Der könnte aber in der Arbeitssystemgestaltung bzw. Maßnahmenplanung LEK3/4 gut reinpassen. :/

    Mein Hauptproblem ist noch dieses ganze "Keine Maßnahmen in den Zielen!", an das sich unsere LB selber nicht halten. Das trennt Dinge, die nur in der "Ausbildung" wirklich getrennt sind.

    Andererseits ist die ArbMed Vorsorge aufgrund der Belastung durch UV-Strahlung eigentlich keine Maßnahme in dem Sinne, oder?

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Moin Thilo,

    du kannst ja mal feststellen, wie lange überhaupt ein MA der Sonne ausgesetzt ist. Dann lässt sich über die Dauer auch schon erkennen, wo es bei den Maßnahmen losgehen sollte.

    Die Einwirkdauer auf den MA ist dabei der Zeiger . Im Straßenbau hocken sie den ganzen Arbeitstag auch in der Sonne. Ein Büromensch kommt vielleicht mal nach draußen und bei der Verladung auf den LKW werden Kontrollen gemacht. Wenn du dir deine Arbeiten aus der Richtung anschaust, sollte sich auch ein Weg ergeben.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Andererseits ist die ArbMed Vorsorge aufgrund der Belastung durch UV-Strahlung eigentlich keine Maßnahme in dem Sinne, oder?

    Moin Thilo,

    sorry, ich kann Dir nur mit dem gesunden Menschenverstand antworten, da ich keine SiFa bin, sondern der, der Euch die Kohle rüberschiebt. :doppelthumbsup: Vorsorge ist Prävention. Für mich ist das eine Maßnahme im Sinne des Arbeitsschutzes. Da ich aber von der ganzen Ausbildung, ihren Inhalten und Anforderungen keine blassen Schimmer habe, kann ich Dir leider wahrscheinlich nicht wirklich weiterhelfen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallöchen zusammen,

    also nach den Skripten P14 gibt es einige Beispiele, die hier erstmal zum grundsätzlichen Verständnis beitragen. Vielleicht hilft das schon einmal für Überlegungen.

    Weitere Beispiele sind:

    Reifenwechsel in der Pkw-Werkstatt – mögliches Getroffen werden durch herabfallenden Reifen

    Ziel: „Das Risiko, dass ein Beschäftigter beim Reifenwechsel von einem her-abfallenden Rad getroffen und verletzt wird, …“ (spezifisch)

    "...soll...“ (Optimierungsziel, s. o.)

    "...ab 1. März ..." (terminiert)

    „… sehr gering sein (Risikowert 2 oder kleiner).“ (messbar)

    Hier wurde nur die Risikomatrix nach Nohl als Beurteilungsgrundlage verwendet, die dann auch als Grundlage der Messbarkeit dient.

    Beispiel - Zielen zur Gesundheitsförderung:

    "Um körperliche Leistungspotenziale besser nutzen zu können und gegenüber körperlichen Belastungen besser gewappnet zu sein, sollen die Beschäftigten mit Bildschirmarbeit über 2 Stunden täglich bis Mai ihren Stützapparat durch geeignete Maßnahmen kräftigen und lockern können."

    Beispiel aus dem Seminar - Auswahl und Anschaffung neuer Feuerlöscher:

    "1 Monat nach der Präsentation wird im Unternehmen die richtige Art und Menge an Feuerlöschern bis 01.06.23 am richtigen Ort zur Verfügung stehen."

    Ich glaube, dass die Ziele von Guudsje auch schon zu sehr nach Maßnahmen klingen. Die ArbMedV ist für mich schon eine Maßnahme.

    Ein Ziel könnte lauten:

    Mindestziel: Bis xx.xx.xxxx soll die Gefährdung der Mitarbeiter bei Tätigkeit Y durch UV-Belastung dauerhaft auf ein akzeptables Risiko (UV-Index < 5) gebracht werden.

    Optimierungsziel: Bis xx.xx.xxxx soll die Gefährdung der Mitarbeiter bei Tätigkeit Y durch UV-Belastung auf ein Minimum (UV-Index < 3) gebracht werden.

    Ob das Optimierungsziel überhaupt realistisch ist, und überhaupt so formuliert werden kann, ist zu prüfen. Die Messbarkeit kann mit dem UV-Index umgesetzt werden. Der UVI wird auch von der baua als Hilfsmittel für die Gefährdungsbeurteilung empfohlen.

    Weitere Links:

    Bausteine-Webversion zu UV

    Baua zur Beurteilung und Maßnahmen zu UV

    BFS zu Wirkung und Schutz

    Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viel Erfolg!

  • Da ich das Lösungsblatt von P14 gerade nicht hochladen kann, ist hier der Text. Ich finde die Beispiele hilfreich, wenn man Schutzziele aufstellen soll.

    1. Gefährdungen/ Belastungen

    Zugluft

    Merkmale

    Gelber Besorgnisbereich (Optimierungsziel)

    Zielformulierungen

    Belastungen durch Zugluft, Hitze (im Sommer) bzw. Kälte (im Winter) durch offenstehende Hallentore, insbesondere bei der Pkw-Inspektion, sollen bis zum … (konkretes Datum innerhalb von vier Wochen nennen) auf ein gesundheitlich zuträgliches Maß beschränkt sein, um die in ASR A3.5 geforderten Maßnahmen bei Überschreitung von 30°C zu vermeiden. Bei Kälte soll die Luftgeschwindigkeit in der Halle 0,3 m/s nicht überschreiten.


    2. Gefährdungen/ Belastungen

    Abgase aus Dieselmotoren

    Merkmale

    Roter Gefahrenbereich (Mindestziele erforderlich)

    Zielformulierungen

    Das Einatmen giftiger und krebserzeugender Abgase aus laufenden Dieselmotoren ist bis ... (Termin z. B. in drei bis vier Wochen) unter Beachtung der TRGS 554 (entsprechende Passagen beifügen) so zu gestalten, dass der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) zu jedem Zeitpunkt sicher eingehalten wird.

    Da auch Konzentrationen unterhalb des AGW krebserzeugend wirken können, soll der AGW mittelfristig weiter und möglichst weit verringert werden.


    3. Gefährdungen/ Belastungen

    Unergonomisch verdrehte Körperhaltung

    Merkmale

    Grüner Akzeptanzbereich (Optimierungsziel wegen Verbesserungspotenzialen angezeigt)

    Zielformulierungen

    Das Einrichten der Hebebühne unter dem positionierten Fahrzeug soll ab (Termin z. B. in zwei bis sechs Wochen) so durchführbar sein, dass Belastungen durch unergonomische, verdrehte Körperhaltung und mögliche Verspannungen oder Verrenkungen allenfalls in ergonomisch vertretbarem Maß entsprechend § 4 Betriebssicherheitsverordnung auftreten können.


    4. Gefährdungen/ Belastungen

    Getroffenwerden von herabfallendem Fahrzeug

    Merkmale

    Roter Gefahrenbereich (Mindestziel erforderlich); qualitative Anforderungen in ArbStättV

    Zielformulierungen

    Unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 2.1, muss ab sofort sicher ausgeschlossen sein, dass Beschäftigte von der Hebebühne herabfallenden Fahrzeugen getroffen werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrzeug von der Hebebühne abstürzen kann, muss auf „praktisch unmöglich“ verringert werden.


    5. Gefährdungen/ Belastungen

    Getroffenwerden von herabfallendem Rad

    Merkmale

    Gelber Besorgnisbereich (Optimierungsziel angezeigt); qualitative Anforderungen

    Zielformulierungen

    Das Risiko, bei der Rad(de-)montage von einem herabfallenden Rad getroffen und verletzt zu werden, soll bis zum … (konkretes Datum innerhalb von z. B. vier Wochen) unter Beachtung von ArbStättV, Anhang 2.1, auf maximal „möglich, aber unwahrscheinlich“ (Risikowert 2) reduziert werden.


    6. Gefährdungen/ Belastungen

    Schwere dynamische Arbeit beim Handhaben von Rädern

    Merkmale

    Gelber Besorgnisbereich für ältere Männer und Beschäftigte bis 20 Jahre (Optimierungsziel angezeigt);

    Roter Gefahrenbereich für Frauen (Mindestziel erforderlich)

    Zielformulierungen

    Ab sofort muss sichergestellt sein, dass Frauen Lasten nur bis 15 kg (häufig: 10 kg) und insbesondere Schwangere Lasten bis 10 kg (häufig: 5 kg) heben oder tragen. Beide dürfen keine Räder heben oder tragen.

    Die Belastung durch das Handhaben von Rädern soll insbesondere für minder belastbare Personen (z. B. Männer über 40 bzw. unter 21 Jahre, Leistungsgeminderte, Neulinge, Frauen) auf Punktwerte unter 10 nach Leitmerkmalmethode verringert werden.

  • Ich habe gerade gefunden, dass es ein Messprogramm gibt:

    GENESIS-UV Messprogramm (mit weiterführenden Infos)

    Es wird die Tagesdosis in der Bewertungseinheit SED (Solare Erythem Dosis: 100 J/m2 = 1 SED) ermittelt.

    Für jeden Hauttyp werden unterschiedliche SED-Werte angegeben (nach DIN EN 14255-3), um eine Hautrötung hervorzurufen.

    So könntest du noch die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten bei der Beurteilung miteinbeziehen.

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  • ...Vorsorge ist Prävention....

    Hallo Frank,

    da hast Du völlig Recht!

    Und ich bin eher der operative Typ. Dieses Auseinanderklamüsern zwischen Ziel und Maßnahme, das wir in der Ausbildung treiben, irritiert mich extrem. Deswegen tu ich mich auch so schwer.

    Deine Hinweise sind hochwillkommen und kommen auf jeden Fall auf die To-Do-Liste. Vielen Dank dafür!

    In der LEK muß ich leider noch etwas anderes rangehen.

    Aber ich kann schon was zusammenbasteln, das den Punktabzug etwas reduziert. ;)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Da ich das Lösungsblatt von P14 gerade nicht hochladen kann, ist hier der Text. Ich finde die Beispiele hilfreich, wenn man Schutzziele aufstellen soll.

    ...

    Ich habe gerade gefunden, dass es ein Messprogramm gibt:

    GENESIS-UV Messprogramm (mit weiterführenden Infos)

    Hallo Primel,

    das ist in der Tat sehr hilfreich! Vielen Dank!

    Das Problem, vor dem wir immer stehen, ist, in extrem kurzer Zeit alle möglichen Beurteilungsverfahren zu finden und dann aufzulisten. Deswegen wählen viele vermutlich dann auch die Einwirkungen, zu denen sie die Verfahren schon kennen. Ich habe in der LEK1 nun schon die Sonne drin, also muß ich für die LEK3 auch gescheite Ziele nachformulieren. Ansonsten hätte ich das auch weggelassen.

    Nohl nutzen wir in den SOL und LEK auch, kriegen das aber regelmäßig unter die Nase gerieben.

    Das ist zwar berechtigt, aber so alleine auch nicht hilfreich, um sich zu verbessern.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Und ich bin eher der operative Typ. Dieses Auseinanderklamüsern zwischen Ziel und Maßnahme, das wir in der Ausbildung treiben, irritiert mich extrem. Deswegen tu ich mich auch so schwer.

    Hi Thilo,

    das geht mir genauso. Im normalen Alltag für die Arbeitssicherheit kenn ich keinen, der noch Ziele so entwirft und vor allem noch in einem Meeting mit den Führungskräften und Betriebsarzt.

    Nohl nutzen wir in den SOL und LEK auch, kriegen das aber regelmäßig unter die Nase gerieben.

    Das ist zwar berechtigt, aber so alleine auch nicht hilfreich, um sich zu verbessern.

    Ohja, da tu ich mich auch schwer. Ich habe für Beurteilungen von Gefährdungsfaktoren bisher nur die Seite der Baua gefunden, wo auf manchen Unterseiten der Gefährdungsfaktoren auch etwas zu den gesetzlichen Grundlagen und Grenzwerten für die Beurteilung steht.

    Bei der Sonneneinstrahlung und natürlicher UV-Strahlung findet man höchstens beim Punkt Optische Strahlung, aber dort auch nur die OStrV und TROS IOS zu künstlicher optischer Strahlung.

    Und weiter unten ist der altbekannte UV-Index. Ich würde den für die Beurteilung nehmen, und damit auch für die Schutzziele, die ja auch messbaren Größen basieren müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Primel (28. März 2023 um 14:44)

  • Hallo

    Die Ziele stiften immer wieder Verwirrung. Das liegt m.E. an zwei Dingen, die nicht richtig erklärt werden:

    1. Arbeitsschutzziele müssen nicht SMART formuliert werden; hier reicht SMT. Grund: Hier geht es um Mindeststandards, also das Einhalten von Vorschriften. Das muss nicht "attraktiv" oder "akzeptiert" sein. Die Vorschriften beinhalten den Stand der Technik und daher Dinge, die von Fachkreisen bereits als realisierbarer Mindeststandard akzeptiert sind.

    Wichtig ist auch, dass man mit der Formulierung etwas anfangen kann. "In den Akzeptanzbereich verschieben" oder "auf eine RMZ von max. 3 reduzieren" sagt keinem Menschen etwas und lässt unsere Arbeitsergebnisse wie Gelaber wirken.

    Die SMART Formulierung wenden wir auf die Gestaltungsziele an. Bevor die Sifa-Ausbildung "weiterentwickelt" wurde, sprach man von "Mindestzielen" (SMT) und "Optimierungszielen" (SMART), das war m.E. viel klarer.

    2. Die Ziele beschreiben einen Soll-Zustand und dieser ist bei den Arbeitsschutzzielen ein Mindeststandard. Die Erreichung des Zieles ist oft auf mehreren Wegen möglich. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer festlegen. Wenn wir die Zielsetzung überspringen, und Maßnahmen formulieren, treffen wir Entscheidungen, die dem Unternehmer obliegen. Außerdem holen wir uns die Meinungen und Ideen anderer nicht ab, schränken uns also ggf. ein.


    Am Beispiel UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien:

    Gefährdungsfaktor: UV Strahlung

    Gefahrenquelle: Sonne

    Gefahrbringende (heute: vorhersehbare) Bedingung: UV Strahlung trifft auf ungeschützte Haut

    Beurteilungsverfahren: spezifisch, UV Index

    Ergebnis: Gefährdung; ab März Handlungsbedarf, ab April dringender Handlungsbedarf

    SOLL-Zustand: kein inakzeptables Krebsrisiko durch natürliche UV-Strahlung.

    => Falsche Zielformulierung: Ab sofort tragen alle MA lange Kleidung (D.as ist eine Maßnahme; höherwertige Maßnahmen werden dadurch kategorisch ausgeklammert).

    => SMT (schlecht): Ab einem UV Index von 3 wird die Exposition gegen UV-Strahlung verringert (Schlecht weil: 1. Was bedeutet "UV Index 3"? und 2. was ist "verringert"?).

    => SMT (besser): Ab März wird ein direktes Auftreffen von Sonnenstrahlen auf die Haut wirksam verhindert. (Besser weil: 1. klar ist, wie der Soll Zustand aussieht, 2. beurteilt werden kann, ob eine Maßnahme das erreicht,. 3. mehrere Maßnahmen/Maßnahmekombinationen gemäß STOP möglich sind), der Zusatz "wirksam" führt zu höherwertigen Maßnahmen (S,T oder O)).

    Maßnahmevorschläge:

    Verlagerung von Tätigkeiten in Innenräume/in den Schatten

    Beschattung von Arbeitsbereichen

    Verlagerung der Arbeiten in Zeiten geringerer Sonneneinstrahlung

    Pausen in der Mittagszeit

    Lange Kleidung, ggf. kombiniert mit Kühlwesten, breitkrämpigerHut/Helm mit Nackenschutz

    UV-Schutzcreme LSF mind. 30

    In der Praxis wird man situationsbezogen eine Kombination von Maßnahmen wählen, weil z.B.

    - ein Gärtner nicht immer im Innenraum und auch nicht nur nachts oder im Winter arbeiten kann.

    - man den Sortierbereich einer Abfallannahmestelle leichter beschatten kann, als eine Baustelle

    - .....

    So zumindest mein Verständnis vom Wesen und Sinn von Arbeitsschutzzielen.

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  • Die Ziele stiften immer wieder Verwirrung.

    Hallo Regelwerk,

    da stimme ich Dir zu. Das hängt meines Erachtens erstmal damit zusammen, daß der Zielbegriff bei DGUV/BG/UK anders verwendet wird als in anderen Gewerken und daß in der "Ausbildung" sehr wenig geübt und diskutiert wird.

    Die Feedbackschleife ist im wesentlichen ein ungelenktes Ausprobieren in den SOL und LEK, gefolgt von magerem Feedback im Nachgang. Würde das unter Anleitung und mit konstruktivem Feedback erprobt, wäre es definitiv leichter, den Anforderungen der DGUV gerecht zu werden und vielleicht sogar einen sinnstiftenden Transfer in die Arbeit der Sifa zu gestalten.

    So wie es aktuell gehandhabt wird, bin ich immer noch skeptisch, ob der Zwischenschritt der Zieldefinitionen in der Praxis eine greifbare Rolle spielen wird.

    Deine Vorschläge nehme ich auf jeden Fall mit und baue meine Ziele in der Nacharbeit entsprechend um.

    Mal sehen, ob die Bewertung dann nach und nach besser wird.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Danke, JS!

    Das ist schon um einiges weiter als manche GBU, die hier so aufschlägt.

    Es bestätigt aber auch ein Stück weit meinen Punkt. Als Arbeitsschutzziel würde das weder von der BG akzeptiert, noch ist das allzu hilfreich in der Praxis.

    Bei den besseren Dokumentationen, die ich sehe, steht meist eine konkrete Maßnahme drin, etwa "Ausgabe von Schutzbrillen nach EN 166 an alle in X tätigen Mitarbeiter bis zum tt.mm.jjjj. Unterweisung und Kontrolle der richtigen Benutzung durch Baustellenleiter im Rahmen der Unterweisungen (vor Aufnahme der Tätigkeit), Tool-Box-Meetings und Baustellenbegehungen.".

    Das ist sicher kein Arbeitsschutzziel im Sinne der Sifa-Ausbildung, dafür aber als operatives Ziel (im Sinne der Maßnahmenumsetzung) spezifisch, umsetzbar, meßbar und terminiert. (Luft nach oben ist natürlich immer.)

    Dabei muß ich auf Auftraggeberseite natürlich annehmen, daß irgendwo ein Schutzziel definiert wurde und die Schutzbrillen als valide Maßnahme übriggeblieben sind.

    Diesen Prozeß möchte man von Seiten der BG herauskitzeln, schätze ich, auch um Abkürzungen oder Auslassungen zu vermeiden. Aber irgendwann muß ich den Ablauf halt auch mal explizit aufdröseln und den Kursteilnehmern erklären. Ansonsten komme ich nie auf die gewünschte Good Practice.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Und noch was gefunden:
    SGU-Leitfaden®: Haben Sie die Schutzziele für die einzelnen Betrachtungseinheiten festgelegt bzw. ermittelt und die Risiken bewertet? (Metall)

    Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

    Als Gefährdungspotenzial wurde eine mechanische Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Teile beim Drehen an einer Drehbank festgestellt.

    Mit einer Sichtprüfung (Begehung) wird das Vorliegen einzelner, konkreter Gefährdungen untersucht. Dazu dienen die Kriterien:

    • Sind die Werkstücke sicher eingespannt?
    • Wird eine Gefährdung durch wegfliegende Späne verhindert?
    • Werden hervorstehende, umlaufende Werkstücke auf der gesamten Länge durch einen feststehenden Schutz gesichert, wenn diese in den Verkehrsbereich hinein ragen?

    Das Schutzziel lautet hier:

    "Verletzungen durch Herausschleudern oder Herunterfallen des Werkstücks, durch wegfliegende Späne sowie durch das Einziehen von Körperteilen und Kleidung verhindern."

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Das sind die Formulierungen, die ich bei der Recherche auch immer wieder finde. Ich werte die zum Teil als vereinfachte Ansätze, die auch die operative Umsetzung erleichtern sollen.

    In dem Beispiel mit den Spänen ist der Weg zum Arbeitsschutzziel auch nicht gar so weit. Immerhin ist man da schon an der Quelle.

    Ein Beispiel aus der LEK1:

    "Die Gefährdung durch gehörschädigenden Lärm bei den Reinigungsarbeiten mit dem Laubbläser muss

    bis zur Wiederaufnahme der Arbeit auf einen Tages-Lärmexpositionspegel von unter 85 dB (A) und bis

    zum xx.yy.zzzz (mittel-/langfristigen Termin nennen) auf einen Tages-Lärmexpositionspegel von unter 80

    dB (A) reduziert werden."

    Dabei bringen sie eine Abstufung hinein: Was muß unmittelbar passieren, um aus dem roten Bereich zu kommen, und was ist mittelfristig das Ziel, damit der Akzeptanzbereich sicher erreicht wird?

    Bei diesem Formulierungsvorschlag verstehe ich durchaus, wo die BG damit hin will. Und für viele Einwirkungen kann ich die Ziele auch in dieser Art formulieren. Allerdings gibt es auch Einwirkungen, wie z. B. natürliche UV-Strahlung oder auch Zecken, wo ich einfach nicht genug über das Thema weiß, um Ziel und Maßnahme abzugrenzen. Die entsprechenden Formulierungen, wie z. B. "Infektion verhindern", resultieren in verständlichen Abzügen.

    Aber das kriege ich auch noch raus. Der nächste Termin mit unserer AP ist nicht mehr lange hin. ;)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Allerdings gibt es auch Einwirkungen, wie z. B. natürliche UV-Strahlung oder auch Zecken, wo ich einfach nicht genug über das Thema weiß, um Ziel und Maßnahme abzugrenzen.

    In der späteren betrieblichen Praxis wird man eher selten konkrete Ziele definieren. Da hat man dann als Ziel immer im Kopf, Arbeitsunfälle und (Berufs)krankheiten sowie Sachschäden zu vermeiden. Wer mag, kann diesen Satz im Kopf seiner GBU anbringen, dann erspart man sich die Erklärung, was z.B. die Schutzbrille leisten soll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • => SMT (besser): Ab März wird ein direktes Auftreffen von Sonnenstrahlen auf die Haut wirksam verhindert. (Besser weil: 1. klar ist, wie der Soll Zustand aussieht, 2. beurteilt werden kann, ob eine Maßnahme das erreicht,. 3. mehrere Maßnahmen/Maßnahmekombinationen gemäß STOP möglich sind), der Zusatz "wirksam" führt zu höherwertigen Maßnahmen (S,T oder O)).

    Ich habe zwischendurch wieder mal über diesem Punkt gebrütet.

    Für das Thema natürliche UV-Strahlung bin ich auf "Bei den Arbeiten zur Dachreinigung wird ab März ein direktes Auftreffen von Sonnenstrahlen auf die ungeschützte Haut wirksam verhindert." gekommen.

    Das "ungeschützte" läßt dann auch Raum für z.B. Sonnenschutzmittel, die (als persönliche Maßnahme) auf die Haut aufgetragen werden, aber natürlich auch die höherrangigen Maßnahmen wie Verschattung (technisch) oder Verlegung der Arbeitszeiten (organisatorisch). Den Termin habe ich aus dem UV-Kalender der BAuA entnommen.

    Ich denke, wenn ich nach dem Muster weitergehe, bekomme ich das mit den SMT-Zielen auch dort auf die Kette.

    Auch interessant: Ich habe letztens immer mal wieder in die UV Tagesverläufe vom BfS geschaut. Zwischen den Meßstationen klaffen ja doch einige große Lücken. Vor allem in den nördlichen 3/4 von BaWü, wo unsere Baustellen sind, gibt es keine Meßwerte.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"