Hallo zusammen,
wieder eine Frage an den Sifa-Schwarm.
Nach halbwegs erfolgreicher LEK1 bin ich an der Nachbereitung bzw. Korrektur für PRA2 und LEK3 und stolpere immer wieder über die Arbeitsschutzziele und die Frage, wie man die richtig formulieren soll.
Gemäß der Instruktion unserer LB ("Da müssen Sie halt recherchieren!") habe ich fleißig recherchiert, bin aber immer noch nicht schlauer, vor allem, weil ich bisher nur Dokumentation gefunden habe, die von den Einwirkungen direkt zur Maßnahmengestaltung springt. Der Zwischenschritt der Ziele kommt in der Literatur kaum vor, wohl auch, weil in der Praxis der BdA-Prozeß nicht nach den Arbeitsschutzzielen angehalten, sondern direkt mit der Maßnahmengestaltung fortgesetzt wird.
Also: Für Einwirkungen, für die spezifische Verfahren zur Beurteilung vorliegen, finde ich das relativ leicht. Bei Stäuben kann man zum Beispiel die TRGS 900 heranziehen und festhalten, daß der Staubgehalt in der Luft bis zu einem Datum unter die dort genannten Grenzwerte gebracht werden muß. Das ist meßbar, terminiert und wohl auch spezifisch genug.
Lärm funktioniert genauso, indem ich mit geeigneten Maßnahmen akut unter LEX,8h = 85 dB(A) und mittelfristig (terminiert) unter LEX,8h = 80 dB(A) reduziere. So steht es auch in meinem Feedback als Vorschlag.
Für einige Einwirkungen mit qualitativen Verfahren gilt dasselbe analog, etwa bei Verkehrswegen, die eine bestimmte Breite haben und hindernisfrei gehalten werden müssen. Da kann man schön die Werte aus der ASR A1.8 ziehen und diese bis zu einem Datum herstellen lassen.
Schwierig wird es für mich zum Beispiel bei natürlicher UV-Strahlung:
Angenommen, ich habe für mein Arbeitssystem festgestellt, daß in dem Zeitraum, in dem Arbeiten stattfinden, ein UV-Index größer 5 zu erwarten ist. Damit befinde ich mich gemäß BAuA (vereinfachter Stufenkalender) im Gefahrenbereich.
Wie formuliere ich hier ein sinnvolles SMT-Ziel?
Auf den UV-Index habe ich keinen Einfluß, kann also nur an den Auswirkungen der UV-Strahlung ansetzen. Was ist dann das meßbare Ziel und wie formuliere ich das, ohne gleich Maßnahmen mit zu verwursten?
Habt Ihr da ein Rezept, wie man solche Ziele herleitet und sauber formuliert?
Oder ziehe ich mich auf ein Muster wie "Bis zum xx.xx.xxxx sind für die Mitarbeiter Schutzmaßnahmen gegen schädigende UV-Strahlung bei Tätigkeit y zu treffen." zurück?
Das klingt mir aber eigentlich zu platt und dürfte bei den LB auch kaum durchgehen.
Danke für Euren Input!