Brandschutzbeauftragter Fortbildung

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  • Hallo zusammen,


    ich würde gern eure Meinung zu folgendem Thema erfahren:

    Es geht um die DGUV 205-003 alte Version 2014 und neue seit 2020.


    In der alten steht: "Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und / oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne dieser DGUV erforderlich."


    In der neuen Version steht: "Liegt der Erwerb der Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten länger als drei Jahre zurück und kann eine Fortbildung nach Kapitel 8 nicht nachgewiesen werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne dieser DGUV Information erforderlich." Die Übergangsfrist für diese Regelung läuft am 01.01.2024 ab.


    Nun zu mir: Ich bin seit Ende 2010 Brandschutzbeauftragter und Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen mit entsprechender Ernennung, Ausbildung etc. und habe diese Tätigkeit seitdem ununterbrochen ausgeübt. Ich hatte immer im Hinterkopf das man die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nicht mehr aberkannt bekommen kann (Stand 2010). Natürlich ist klar, sollte man sich regelmäßig fortbilden lassen. Da ich neben meinem Hauptjob, quasi zusätzlich Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragter war, gab es immer irgendwo einen Lehrgang, meist aber mit Fokus auf Arbeitssicherheit. Nun um nicht jedes Jahr die gleichen Diskussion ums Geld und wer welchen Lehrgang buchen darf zu führen, fügte man sich dem Chef. Nun ist es so, das die Ausbildung 2010 und die Weiterbildung 2018 stattfand (was rein den Brandschutz angeht, natürlich war ich zwischendurch auch auf Lehrgängen bezüglich Sicherheit). Dann kam ab 2020 das Corona Thema und es war wieder kein Lehrgang verfügbar. Nächste Lehrgänge dieses Jahr stattfindend.


    Nun zur Frage: Nach der neuen Regelung wäre eine neue Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten notwendig. Nach der alten Regelung ist meine und die Auslegung der externen SiFa, dass keine neue Ausbildung notwendig ist, solang wir noch in diesem Jahr die 36UE Fortbildung absolvieren.

    Wie wird das von euch gesehen? Hattet ihr vielleicht schon den gleichen Sachverhalt?


    MfG der Neue

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  • Ich, für meinen Fall, z.B. Gewässerschutzbeauftragter, habe es immer so gehalten, dass ich einen erneuten Komplettlehrgang besucht habe, wenn mir eine Fortbildung arbeitstechnisch nicht im geforderten Zeitraum (2 Jahre) möglich war.

    Der Arbeitgebeber hat einem ja auch die Fortbildung zu ermöglichen... gelingt ihm das nicht, dann eben der längere Lehrgang.

    Falls da irgendwas wie ein Audit auftaucht, stehst du damit immer sicher da. Schlecht sind da 8 Jahre nichts in dem Fachgebiet zu machen. SiBe ist da nicht Brandschutz.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Du zitierst ja die DGUV -Information 205-003. Dort steht in Abschnitt 8 der Richtwert für den Fortbildungsumfang (16 UE innerhalb von 3 Jahren, maximaler Abstand 3 Jahre). Daran halte ich mich. Ich plane meine Fortbildungen zum Glück selbst.

    In Abschnitt 8 steht auch, das der AG die Fortbildung (unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange) ermöglichen muss. Wenn dein Chef einen Brandschutzbeauftragten haben möchte, muss er die Kosten dafür tragen.

  • Moin,


    der thematische Rahmen in dem die Fortbildung liegen muss ist ebenso in der DGUV I 205-003 beschrieben und relativ weit gefasst. In der Regel sind Fachtagungen für SiFa fast immer auch mit Brandschutzthemen oder Methodik Didaktik gespickt, sodass hier eine Anerkennung gleichfalls machbar wäre.


    Konkret gilt aber immer das Verlangen der aktuellen DGUV Information, egal wann deine primäre Ausbildung war.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • natürlich war ich zwischendurch auch auf Lehrgängen bezüglich Sicherheit). Dann kam ab 2020 das Corona Thema und es war wieder kein Lehrgang verfügbar.

    Da dürften doch dann auch entsprechende Nachweise vorhanden sein. Corona hat Präsenzveranstaltungen verhindert, dafür gab es aber eine Unzahl an online Veranstaltungen. Ich hatte in den Jahren deutlich mehr Fortbildungen besucht als in normalen Jahren. Meine Frau behauptet schon immer, ich wäre dauernd auf Fortbildung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Abgesehen von dem im Stand der Technik (wie z.B. der DGUV-I 205-003) empfohlenen Prozedere bestellt (oder benennt) der Unternehmer geeignete und qualifizierte Personen (die manchmal auch "zuverlässig" sind), um bestimmte Aufgaben im Unternehmen wahrzunehmen.

    Daraus kann man jetzt folgern, dass die Person die benannt oder bestellt ist, grundsätzlich erstmal als geeignet und qualifiziert anzusehen ist und eventuelle Zweifel an der Qualifikation, die von Behörden Versicherungen, Auditoren oder wem auch immer geäußert werden, von der zweifelnden Institution bewiesen oder zumindest belegt werden müssten.


    In meiner persönlichen Erfahrung hat in den letzten knapp 20 Jahren niemand nach einem Nachweis einer Fortbildung als Brandschutzbeauftragter (oder Sifa) gefragt.


    Das einzige Mal, dass jemand ein Fortbildungszertifikat sehen wollte, war die Strahlenschutzbehörde anlässlich der Verlängerung einer §25 StrlSchG -Genehmigung - und das ist gesetzlich festgelegt, dass der Erhalt der Fachkunde auf Anfrage der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden muss.


    Also: Wenn jemand meint ich sei als BSB mit mehr als 3 Jahren Lücke zwischen zwei Fortbildungen nicht mehr geeignet oder qualifiziert, kann das gerne meinen, das interessiert außer ihm aber niemanden.


    Das Fortbildungsbusiness ist durchaus auch profitgetrieben - da muss man nicht alles mitmachen.


    Wichtig ist, dass man weiß was man tut, auf dem neuesten Stand ist und wenn man sich selbst auf dem laufenden hält (ich habe u.a. ein "Feuertrutz"-Abo) können einem die Seminaranbieter gerne ghestohlen bleiben.


    Ich mache meine externen Fortbildungen in erster Linie um mal ein paar Tage aus dem Hamsterrad rauszukommen - nicht weil ich glaube sonst meinen Job nicht mehr machen zu können.

  • Moin,


    deine Meinung verstehe ich @Schmandhoff. Aber es ist wie immer, es wird erst gefragt, wenn was passiert ist - vom Richter. Dann ist es ja beim BSB so, ob ihm die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Kannst du dann die Fortbildungen nach Stand der Technik nicht nachweisen, bist du einige Zentimeter näher am Abgrund ... vollkommen egal, wie gut oder über "Zimmerpflanzen mit Löschwirkung" referiert wurde

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Ich werde die Tage meinen Dozenten aus dem BSB-Lehrgang bei der BG anrufen und nach seiner Meinung fragen. Ich habe regelmäßig VDSI-Punkte im Brandschutz und nehme am Kongress des vbbd Teil. Wenn er mir trotzdem den BG-Workshop im Herbst empfiehlt gehe ich gern auch da hin.


    Jeder entscheidet für sich, woher die Informationen kommen. Kontinuierliche Fortbildung ist selbstverständlich, sonst würde und sollte man sowas auch nicht beginnen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Guten Morgen, danke erstmal für die Antworten.


    grundsätzlich bin ich mit der Meinung bei jedem von euch. Allerdings muss ich Schmandhoff auch Recht geben. Die "Fortbildungsindustrie" lebt genau nach dem Grundsatz wie die Versicherer. Mit Angst lässt sich gut Kasse machen. Nun ist die Lage wie sie ist und das zählt und war auch der Grund für meinen post. Auf den aktuellen Stand zu sein bedeutet für mich nicht automatisch das man sich neu Ausbilden muss. Denn die Anbieter werben ja noch explizit mit ihren Fortbildungen auf dem Stand der Technik.


    Mich hätte hier interessiert, ob jemand schonmal den gleichen Fall hatte und was er da gemacht hat?


    Grundsätzlich muss ich sagen, seit ich SiBe (2005) und BSB (2010) bin, habe ich auf keinen einzigen Lehrgang erlebt, dass das Eine (SiBe) das Andere (BSB) ausgeschlossen hat. Es sind halt zwei Themen die irgendwo zusammen gehören.


    Nun ists so das ich das seit 13 Jahren im jetzigen Unternehmen mache. Bis letztes Jahr als Abteilungsleiter und nebenbei SiBe und BSB. Seit letztem Jahr nur noch SiBe und BSB. In dieser Zeit hatte ich genau 1x die BG im Haus, weil ich sie selbst geholt habe. Ca. 3x die örtliche Feuerwehr zur Begehung und Stellungsnahmen die ich veranlasst habe. Sonst keine Behörde, absolut nichts. Von Jedem kam die Aussage, hier ist alles prima, alles toll. Wenn jede Firma so wäre wie ihr. Auch die externen SiFas (seit meiner Zeit inzwischen 4!) stets gibt keine nennenswerten Probleme. Nun kommt die 4. (Mitte 30) mit einem Batzen an Infos und Änderungen und eben die Info mit dem BSB in 3 Jahren 16 UE. Schaue ich im Netz nach der entsprechenden DGUV und finde den alten Stand, den die SiFa so scheinbar auch nicht kannte. Nun forscht er nach und findet die Änderung der DGUV in 2020 und die Übergangsfrist heraus. Nun war er auch der Meinung, dass wir die Vorgaben erfüllen, wenn wir noch dieses Jahr die 16 UE durchführen.


    Nun bin ich mir nach wie vor nicht so richtig sicher, kenne aber keinen Sachverständigen mehr, den ich fragen könnte. Wenn ich einen Bildungsträger frage, zweifle ich schon ob er mir die richtige oder die ihm Gewinn bringende Antwort gibt.

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  • Hallo,


    die Sache mit der Fortbildung ist eigentlich mittlerweile ein

    alter Hut. Und ich persönlich verstehe in diesem Zusammenhang

    nicht das Problem. Ohne jeden Zweifel wird in diesem Bereich

    richtig viel Geld gemacht. Sind wir aber ehrlich, es betrifft nicht nur

    den Brandschutzbeauftragten. Es ist auch beim Brandschutzhelfer,

    Evakuierungshelfer usw. so. Ein Kurs BSH für teilweise bis zu 600

    Euro ist halt.... Auf der anderen Seite, es gibt genug die diese Preise

    bezahlen, dementsprechend besteht auch kein Handlungsdruck.


    Fortbildung muss nicht teuer sein, je nach Bereich kann sie sogar

    kostenfrei sein. Ich habe gerade in den letzten Wochen auf Sifaboard

    diverse Angebote gepostet, gerade auch mit Bezug Brandschutz.

    Und teilweise sind sie auch mit Punkten versehen, wenn dieses

    einem wichtig ist. Letztlich muss auf dem Zertifikat nicht

    Brandschutzbeauftragten-Fortbildung stehen und die 16 Stunden

    müssen auch nicht im Rahmen einer Fortbildung erreicht werden....


    Das auf Fortbildung nicht geachtet wird, kann ich nicht bestätigen.

    Mir sind diverse Fälle bekannt, in denen ein BSB in Ermangelung

    der Fortbildung nicht mehr von der Baurechtsbehörde/ Brandschutz-

    dienststelle anerkannt worden ist. Jetzt ist dieses natürlich so eine

    Sache mit der Anerkennung. Da es im Grundsatz schon keine

    anerkannte Brandschutzbeauftragten-Ausbildung gibt. Es wurde zwar

    viel in den letzten Jahren verbessert, doch letztlich will man den Kern,

    eine Ausbildung mit einem festen Rechtsrahmen nicht angehen. Was

    nicht verwundert, weil es da eine Vielzahl an Gründen und Interessen

    gibt.


    Ich hatte schon diverse BSB im Kurs sitzen, die es nochmals gemacht haben.

    Klagen wollte keiner, was vielleicht mal ganz interessant wäre. Und zum

    Haftungsthema... mir ist in D. kein einziger Fall bekannt, wo ein BSB in

    die Haftung genommen worden ist. In anderen Ländern, z.B. Österreich

    sieht das ganz anders aus, da sind mir Fälle bekannt.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe regelmäßig VDSI-Punkte im Brandschutz und nehme am Kongress des vbbd

    damit erfüllst du ja die anforderungen.



    Die "Fortbildungsindustrie" lebt genau nach dem Grundsatz

    natürlich steckt überall Lobby mit drin, genauso wie in jeder DIN ...


    Wer aber meint das sich im VB seit 13 Jahren nichts geändert hat, lebt auch aufm Mond ... Es ist total einfach und auch gar nicht wirklich teuer die 16 UE in 3 Jahren zu erreichen. Z.B. durch Fachzeitschriften, die mittlerweile auch Lese-Fortbildungs-Punkte-Online-Gedöns anbieten.


    Die Herausforderungen als BSB werden stetig mehr, die Grundausbildung mit 14 Tagen Unterricht und einer kleinen Prüfung werden dem schon schwerlich gerecht. Da ist eine Forderung nach Fortbildung im Sinne der Kostenträger/Versicherungen/Rahmengeber ja mehr als nachvollziehbar.


    (By the way) Versicherungsbedingungen der Sachverständiger / Rabattaktionen können auch Verpflichtungen zu Fortbildungen enthalten.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,

    natürlich steckt überall Lobby mit drin, genauso wie in jeder DIN ...

    Sorry, aber diese Aussage ist falsch. DIN-Normen sind teuer und

    vieles wird hinter verschlossenen Türen beraten und ausgehandelt.

    Doch am Ende des Tages wird ein Entwurf veröffentlicht und es

    gibt die Einspruchsmöglichkeit. Ich habe gerade gestern die

    Sitzungsunterlagen des NA Feuerwehrwesen zum Normentwurf

    Flächen für die Feuerwehr erhalten. Zu diesem Entwurf gab es 19

    Einsprecher mit vielen Einsprüchen zu den einzelnen Details. Von

    Lobby kann da keine Rede sein, oder würden Sie beispielsweise der

    Baubehörde Hamburg und der Feuerwehr Hamburg Lobby-Arbeit

    unterstellen? Diese haben nämlich umfangreich, wie andere Behörden

    und Ministerien, Planungsbüros etc. von der Möglichkeit Gebrauch

    gemacht. Und auch bei den oftmals kritisierten Sicherheitszeichen, ist

    im Grundsatz Lobby-Arbeit kaum möglich. Dazu ist der Abstimmungs-

    prozess mit anderen Ländern, wie es beispielsweise bei der ISO 7010

    der Fall ist, einfach zu groß. Von der Zusammensetzung des Ausschusses

    gar nicht zu reden. Und denken Sie einfach mal an das Thema

    Nebenfluchtweg und deren gesonderte Kennzeichnung (siehe Forensuche).

    Der Normentwurf, wohlbemerkt einer NATIONALEN NORM! konnte sich

    letztlich, gerade wegen den Einsprüchen nicht im NA durchsetzen.

    Die Herausforderungen als BSB werden stetig mehr, die Grundausbildung mit 14 Tagen Unterricht und einer kleinen Prüfung werden dem schon schwerlich gerecht.

    Das teile ich so nicht ganz. Sicherlich hat sich der Umfang der

    möglichen Aufgaben in den letzten Jahren deutlich erweitert.

    Man vergleiche nur mal die ganz alte BGI 847 vs. vfdb 12/09-01

    und letztlich die VdS-Richtlinie zum BSB. Gerade durch die

    Zusammenlegung dieser Richtlinien, kam es zu einem enormen

    Aufwuchs. Doch dieser ergab sich im Kern alleine durch die

    Zusammenlegung. Wesentlich für den normalen BSB gab es

    nur Änderungen u.a. durch die ASR A2.2 und hinsichtlich einzelner

    Gefahren, wie Akkus/Ladetechniken usw. Vieles was Baurecht

    betrifft, ist nur bedingt Sache eines BSB und zielt vor allem auf

    Fachplaner/SVs etc. ab.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Von

    Lobby kann da keine Rede sein, oder würden Sie beispielsweise der

    Baubehörde Hamburg und der Feuerwehr Hamburg Lobby-Arbeit

    unterstellen?

    selbstverständlich unterstelle ich es den beiden Behörden Lobbyarbeit zu machen, ich verlange es regelrecht von den Behörden als ihre Aufgabe. Lobbyarbeit bedeutet Interessensvertretung und die Behörden müssen selbstverständlich ihre Interessen einbringen.

    Und eine Interessensvertretung gibt es natürlich auch bei der Erstellung von DGUV Informationen.



    Sicherlich hat sich der Umfang der

    möglichen Aufgaben in den letzten Jahren deutlich erweitert

    auch hier die Aufgaben des BSB sind in der DGUV I 205-003 beschrieben, sehr umfänglich und mit weitreichenden Themen. Diese Themen in 14 Tagen zu unterrichten, sodass der Unternehmer durch den BSB beraten werden kann - aus meiner persönlichen Sicht unmöglich!


    Das sind aber Grundsatzdiskussionen - Fortbildungspflicht halte ich für legitim und im Falle des BSB sogar für sehr niederschwellig.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Hallo,

    selbstverständlich unterstelle ich es den beiden Behörden Lobbyarbeit zu machen, ich verlange es regelrecht von den Behörden als ihre Aufgabe. Lobbyarbeit bedeutet Interessensvertretung und die Behörden müssen selbstverständlich ihre Interessen einbringen.

    Das finde ich interessant. Warum soll das bei einer Behörde z.B. gut

    sein und bei der Wirtschaft nicht? Gerade das schwingt bei solchen

    Diskussionen nämlich immer irgendwie mit. Letztlich ist es ein schmaler

    Grad. Aber diese Diskussion führt zu weit bzw. ist falsch hier.


    auch hier die Aufgaben des BSB sind in der DGUV I 205-003 beschrieben, sehr umfänglich und mit weitreichenden Themen. Diese Themen in 14 Tagen zu unterrichten, sodass der Unternehmer durch den BSB beraten werden kann - aus meiner persönlichen Sicht unmöglich!

    Das kann man so sehen, unterm Strich sind aber die Änderungen

    in den letzten 15 Jahren so groß in diesem Bereich nicht gewesen.

    Es sieht nur so aus, wenn man die ehemals drei vorhandenen Richtlinien

    sich anschaut, war vieles schon da. Und es gibt Aufgaben, auch heute

    noch, die mit Unterrichtszeit gar nicht belegt sind. Änderungsversuche,

    auch generell die Ausbildung in eine andere Bahn zu kriegen, gab es

    unzählige. Ich selbst war schon vor 13/14 Jahren an Gespräche auf

    Ministeriumsebene und IHK-Tag beteiligt. Und das Ergebnis war immer

    das gleiche, u.a. weil die Sichtweise schon verschieden ist. Der BSB

    wie er heute und selbst damals schon verbreitet war, wird in dieser

    Notwendigkeit gar nicht gesehen....da sieht man vor allem die Fachkraft

    für Arbeitssicherheit in der Pflicht. Der BSB nur in einem engen Rahmen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Z.B. durch Fachzeitschriften, die mittlerweile auch Lese-Fortbildungs-Punkte-Online-Gedöns anbieten.

    Beispiel, Link?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • die Behörden müssen selbstverständlich ihre Interessen einbringen.

    Was soll denn das Interesse von Behörden sein?


    Behörden haben im wesentlichen die Aufgabe, die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu überwachen und dafür Sorge zu Tragen, dass Nichteinhaltung von Regelungen sanktioniert wird.

    Auch können Behörden dafür zuständig sein bestimmte Aufgaben praktisch umzusetzen- z.B. die Finanzbehörden

    Fachbehörden z.B. auf Länderebene haben die Aufgabe die Ministerialbehörden und ggf. die Kommunen auf fachlicher Ebene zu unterstützen und zu beraten.


    Behörden an sich haben kein Eigeninteresse - ganz zu schweigen von Profitinteressen.


    Lobbyarbeit fängt an, wenn Entitäten mit Profitinteresse versuchen, rechtliche Rahmenbedingungen zu ihren Gunsten (Profit!) zu beeinflussen oder die konsequente Erzwingung von Regeltreue (durch Behörden) zu behindern

    Manchmal machen sich Behörden auch zu Komplizen der Lobby - siehe die Rolle des Kraftfahrtbundesamtes in Zuge des Abgasbetrugs der Autohersteller- das wird dann aber politisch von höherer Ebene befördert, von sich aus macht das keine Behörde.


    Eine andere Variante von Lobbyarbeit ist das was z.B. die DUH macht. Sie versucht die Kommunen dazu zu zwingen, dafür zu sorgen dass die verbindlichen Grenzwerte für Schadstoffe tatsächlich eingehalten werden. Das ist aber Lobbyarbeit im Sinne des Gemeinwohls (Gesundheit und längeres Leben auch für Anwohner vielbefahrener Straßen) und nicht im Gewinninteresse börsennotierter Unternehmen.

  • Was soll denn das Interesse von Behörden sein?


    Behörden haben im wesentlichen die Aufgabe, die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu überwachen und dafür Sorge zu Tragen, dass Nichteinhaltung von Regelungen sanktioniert wird.

    Frage selbst beantwortet ... Primäres Interesse Einhaltung der Vorgaben und dass was theoretische gefordert wird bspw. Feuerflächen auch praktisch überhaupt umsetzbar ist.

    Lobbyarbeit fängt an, wenn Entitäten mit Profitinteresse versuchen, rechtliche Rahmenbedingungen zu ihren Gunsten (Profit!) zu beeinflussen oder die konsequente Erzwingung von Regeltreue (durch Behörden) zu behindern

    ja, das ist die "Klischee"Definition .... Lobbyismus ist aber rein sachlich eine reine Interessensvertretung - ohne Wertung. Daher müssen dies auch Behörden machen.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Hallo,

    Frage selbst beantwortet ... Primäres Interesse Einhaltung der Vorgaben und dass was theoretische gefordert wird bspw. Feuerflächen auch praktisch überhaupt umsetzbar ist.

    Dieser Argumentation könnte man folgen, wenn man dann eine Akzeptanz

    bei der gefassten Norm z.B. auch hätte. Doch, ob jetzt Feuerwehrplan,

    Freiflächen Feuerwehr oder Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge, am Ende

    wurschelt jeder für sich selbst und es kommt das Argument der

    "örtlichen Verhältnisse". Ist doch im Baurecht nicht anders, da schaffen es

    viele Bundesländer nicht, die MBO als LBO 1 zu 1 zu übernehmen. Von den

    Sonderbauvorschriften gar nicht zu reden, die mal 1 zu 1, mal abgeändert

    oder gar nicht eingeführt werden. Man könnte sich viel Zeit und Geld sparen,

    wenn es eine Einheitlichkeit geben würde. Doch am Ende will halt niemand

    sein persönliches "Königreich" aufgeben. Und die Einheitlichkeit von

    Feuerwehrfahrzeugen ist für so manchen Feuerwehrfürsten, der Untergang

    des Abendlandes....


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,

    kurze Frage zu dem Thema Fortbildung für BSB. Zählt die Sifa Ausbildung als Fortbildung? Lernfeld 6 Brand und Explosionsgefahren? Schnappe ich mir direkt alle 16 UE Weiterbildung oder gar keine?


    Besten Dank für eure Rückmeldung!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric



    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

  • Hallo,


    es ist kein Gesetz.....im Zweifelfall muss man die Geschichte

    mit der Versicherung/Bauamt/Brandschutzdienststelle ausmachen,

    sollte mal etwas geprüft werden.


    Letztlich wurden alleine hier auf Sifaboard schon unzählige

    Weiterbildungsangebote, auch kostenfrei genannt. Die "16

    Stunden" kann man problemlos erfüllen. Natürlich sollte

    die jeweilige Weiterbildung auch zum Aufgabengebiet

    passen, sonst macht es keinen Sinn.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010