Hallo allerseits,
ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
bei uns soll eine Maschine in Betrieb genommen werden, die mit einer überwachten und geregelten Zündungsapparatur arbeitet. Für die Zündung werden je 1 l/min Sauerstoff und Wasserstoff aus Gasflaschen (z.B. 5 l) zugeführt. Die Flamme wird manuell, z.B. mit Feuerzeug entzündet. Die Gasleitungen in der Maschine sind jeweils mit redundanter Sicherheitstechnik, Rückschlagventilen, Durchflusssensoren etc. ausgestattet. Die Flamme wird zusätzlich mit einem Temperatursensor überwacht, damit auf keinen Fall unkontrolliert Gas ausströmen kann.
Ein Kooperationspartner setzt die Technologie zur Zündung einer Flamme mit Wasserstoff und Sauerstoff bereits bei sich ein. In seiner Halle gibt es eine technische Raumluftabsaugung, die aber nicht an der Decke angebracht ist. Es gibt keine Gasdetektoren zur Überwachung oder einen Ex-Schutz-Bereich bzw. nach ATEX ausgelegte Geräte. Er begründet dies damit, dass die verwendeten Mengen sehr gering sind – anhand der Berechnung für das entspannte Volumen der Gasflasche auf das Gesamtvolumen der Halle. Die Bedingungen beim Kunden sind von einem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit abgenommen worden.
Ich habe gelesen, dass sich Wasserstoff an der Decke sammeln kann und damit auch Lampen, Kräne, etc. nach ATEX ausgelegt sein müssen. Ich kenne mich mit Ex-Schutz aber nur sehr sporadisch aus. Ehrlich gesagt, ist mir beim Gedanken an eine Inbetriebnahme bei uns mit Wasserstoff (Thema: Knallgasexplosion) und Sauerstoff (Thema: erhebliche Änderung des Brandverhaltens, auch von sonst nicht entzündbaren Stoffen) unwohl.
Kann man die Ex-Schutz-Maßnahmen tatsächlich umschiffen, wenn man mit ausreichend kleinen Mengen und einer ausreichenden technischen Raumlüftung argumentiert? Wo würde hierbei ein Grenzwert liegen? Oder wie groß müsste der Volumenstrom der Lüftungsanlage sein.
Ich wäre für Ratschläge von euch sehr dankbar.