Welche Unterlagen werden bei der Herstellung von geschweißten Kranösen/ geschraube Kranösen benötigt?

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen Kunden, welcher Kranösen auf Containern schweißt und bei einigen Modellen auch verschraubt. Nun hat mir der Kunde Prüfunterlagen von einem zertifizierten Betrieb bzgl. Zugversuche zukommen lassen. Das reicht in meinen Augen nicht aus. Könnt ihr mir sagen an wen man sich da wenden muss oder alternativ weiß das jemand von euch, was da noch vorzulegen ist?

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  • Servus,

    verstehe ich das richtig? Versuchst du gerade das Prüfverfahren (CE-Norm, oder was auch immer) für die Tätigkeit deines Kunden her zu zaubern.

    Im Normalfall bewertest du doch die Tätigkeit des Anschweisen, oder des Verschrauben der Kranösen. Ob das was er da Zusammenbaut CE-, oder Gesetzeskonform ist, sollte sicher nicht deine Baustelle sein. Das sollte dein Kunde schon selbst vorab geklärt haben.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Servus,

    verstehe ich das richtig? Versuchst du gerade das Prüfverfahren (CE-Norm, oder was auch immer) für die Tätigkeit deines Kunden her zu zaubern.

    Im Normalfall bewertest du doch die Tätigkeit des Anschweisen, oder des Verschrauben der Kranösen. Ob das was er da Zusammenbaut CE-, oder Gesetzeskonform ist, sollte sicher nicht deine Baustelle sein. Das sollte dein Kunde schon selbst vorab geklärt haben.

    Gruß Andy

    Naja, ich bin ja schon mit im Boot wenn es darum geht, dass die Mitarbeiter auf den Baustellen, die damit arbeiten bestmöglich zu schützen und was ist daran verkehrt mir diese Unterlagen dann zukommen zu lassen?

  • Das reicht in meinen Augen nicht aus.

    Hhhhmmm,

    Dir reicht es Deinen Augen nicht aus? Warum? Welche Unterlagen wären denn in Deinen Augen ausreichend? Wenn Du mir als Kunden sagen würdest: "Das reicht mir nicht aus" würde ich Dich fragen, was denn für Dich ausreichend wäre und wie Du Deine Forderung begründest.

    Das Argument des bestmöglichen Schutzes würde bei mir verfehlen, wenn Du mir keine fundierte Grundlage nennen könntest.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ok, nochmal von vorne: Dein Kunde schweißt, oder schraubt also Kranösen an seine eigenen Container, die er dann auf der Baustelle rauf und runterheben lässt, wie es benötigt wird? So habe ich das jetzt vor Augen.

    Du hast also von deinem Kunden ein Gutachten über die Zuglast der Kranöse. Steht da irgendwo, das diese Kranöse an das Containermodell wie anzuschlagen ist? Wo steht das dieser Container an der Stelle angeschlagen werden kann? Wenn ja, welche Last hat der Container zum Zeitpunkt des Liftens in sich und wieviel Kilo hält jeder einzelne Anschlagpunkt? Der Schweißer hat die Berechtigung solche Tätigkeiten durchzuführen? Ich bin mir sicher, dafür gibt es genormte Prüfverfahren.

    Vielleicht bin ich dir keine Hilfe, weil ich die Aufgabe nicht gänzlich verstanden habe, hoffe aber du verstehst, was ich dir vermitteln möchte.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Das dürfte somit ein Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtline sein, somit der 9. ProdSV unterliegen.

    Für den Betrieb dann BetrSichV, Anhang 1, Nr. 2

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das dürfte somit ein Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtline sein, somit der 9. ProdSV unterliegen.

    Für den Betrieb dann BetrSichV, Anhang 1, Nr. 2

    Genau so sehe ich das auch.

    Da steht dann auch, was zu beachten ist.

    Wichtig: ohne die vorgeschriebene Konformitätsbewertung, Betriebsanleitung, CE-Kennzeichnung etc. ist eine Verwendung nicht zulässig.