Guten Morgen Kollegen,
mit folgender Problematik bin ich im Moment konfrontiert.
In einer Verwaltungseinheit, welche sich in der Altstadt befindet, ist als 2. Rettungsweg in einer Höhe von bis zu ca. 15 m ab Dachgeschoss abwärts führend eine Aluminium Klappleiter montiert. Vom Dachgeschoss beginnend befindet sich in jeder Etage ein Fenster zum aussteigen.
Zur Verdeutlichung. Die Klappleiter ist fest an der Fassade montiert, hat einen festen Holm und einen beweglichen verriegelten Holm. Der bewegliche Holm muss von Hand vom jeweiligen Fenster bzw. Ausstieg entriegelt und ausgeklappt werden. Dann ist die Leiter einsatzbereit.
Im Zuge meiner ersten Begehung dort, konnte ich anhand von Schmutz und Laubablagerungen, feststellen, daß die Leiter seit "Jahren" nicht bewegt wurde. Ich hatte in diesem Zusammenhang empfohlen, die Leiter von einer Fachfirma überprüfen und reinigen zu lassen.
Nun tauchte die Frage auf, ... Na, ist denn die Leiter überhaupt prüfpflichtig? Zu dieser Frage hatte ich nur die Antwort, daß das Rettungsgerät einsatzbereit zu halten ist, womit ich diese Frage hier im Forum zur Diskussion stellen möchte.
Oder anders, wie würdet Ihr an die Lösung herangehen?
Auch hier mein Dank für Eure Beteiligung.