2. Rettungsweg

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  • Guten Morgen Kollegen,

    mit folgender Problematik bin ich im Moment konfrontiert.

    In einer Verwaltungseinheit, welche sich in der Altstadt befindet, ist als 2. Rettungsweg in einer Höhe von bis zu ca. 15 m ab Dachgeschoss abwärts führend eine Aluminium Klappleiter montiert. Vom Dachgeschoss beginnend befindet sich in jeder Etage ein Fenster zum aussteigen.

    Zur Verdeutlichung. Die Klappleiter ist fest an der Fassade montiert, hat einen festen Holm und einen beweglichen verriegelten Holm. Der bewegliche Holm muss von Hand vom jeweiligen Fenster bzw. Ausstieg entriegelt und ausgeklappt werden. Dann ist die Leiter einsatzbereit.

    Im Zuge meiner ersten Begehung dort, konnte ich anhand von Schmutz und Laubablagerungen, feststellen, daß die Leiter seit "Jahren" nicht bewegt wurde. Ich hatte in diesem Zusammenhang empfohlen, die Leiter von einer Fachfirma überprüfen und reinigen zu lassen.

    Nun tauchte die Frage auf, ... Na, ist denn die Leiter überhaupt prüfpflichtig? Zu dieser Frage hatte ich nur die Antwort, daß das Rettungsgerät einsatzbereit zu halten ist, womit ich diese Frage hier im Forum zur Diskussion stellen möchte.

    Oder anders, wie würdet Ihr an die Lösung herangehen?


    Auch hier mein Dank für Eure Beteiligung.

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  • Siehe DGUV Information 208-032. Dort ist zu entnehmen: "Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers.

    Es empfiehlt sich die jährliche Prüfung; je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert (z. B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z. B. in aggressiver Umgebung) werden."

    Zur technischen Gestaltung der Notleiteranlage findet sich in der DGUV Information unter Kapitel 3.3 auch einiges.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Teil ist dann so, wie man es an älteren Hotels auch mal vorfindet. Mit dem gleichen Schmutz und Co.-Effekt. Meist lässt sich dazu die Bauunterlage auch nicht mehr finden, nach der es dereinst gebaut worden ist. Wer dann eine solche Konstruktion noch Prüfen kann/darf, wird sich auch finden lassen.

    Kollege Schmeisser hat dazu bestimmt auch noch ein paar erhellende Details in Bezug auf den 2. Fluchtweg.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Hafensifa ()

  • Moin,


    als Brandschutzingenieur hatte ich eine solche Situation mehrfach, in der diese Konstruktion nicht mehr als Rettungsweg bestehen weiter bestehen durfte. Bestandsschutz versagt, weil konkrete Gefahr unterstellt werden. Der Rettungsweg ist nicht für jeden (Rollstuhlfahrer zählen nicht, sehr wohl aber Kol.*innen >60 Jahre) nutzbar. Ferner kann es auch nicht real als Angriffsweg der Feuerwehr genutzt werden.


    In deiner GBU zu diesem Rettungsweg musst du echt mal sehen, ob du es für zumutbar hältst. Ich würde hier nicht nach einer Wartung fragen, sondern komplett nach einer Alternative ...

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Guten Morgen,

    erst einmal Danke für die Antworten.

    # J.: Du sprichts mir aus der Seele, denn auch ich hatte "rein gefühlsmäßig" eine instinktive Ablehnung dieser Konstruktion...

    Nun, ein weiterer, anderer Rettungsweg kann nicht - geht nicht usw...

    Ein Ende ist allerdings in Sicht. Es soll ein neues Verwaltungshaus gebaut werden. Erste Architekten- gespräche sind anberaumt.

    Ein wie auch immer gearteter Kompromiss ist bis zum Einzug in das neue Haus gefragt. Ich plädiere für eine frühzeitige Branderkennung und Alarmauslösung.


    Mal schauen, wieweit ich komme.


    IB-AZ

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  • Hallo in die Runde


    Allgemein: wenn ich richtig informiert bin, reden wir nicht mehr über 1. und 2. Rettungsweg, sondern über Haupt- und Nebenfluchtwege (vgl. ASR 2.3).


    Die Prüfpflicht ergibt sich aus BetrSichV und ggf. aus dem Bauordnungsrecht des Landes.


    Wesentlich dringender ist aber hier doch eine andere Frage: Ist eine Leiter als Fluchtweg für Mitarbeiter einer Verwaltung geeignet? Im 1.; 2. oder noch höheren Stockwerk aus dem Fenster auf eine Leiter zu steigen, ist nicht für jeden leistbar. Damit wäre dieser Fluchtweg nicht benutzbar und damit für einige MA faktisch nicht vorhanden.

  • Hallo,

    Allgemein: wenn ich richtig informiert bin, reden wir nicht mehr über 1. und 2. Rettungsweg, sondern über Haupt- und Nebenfluchtwege (vgl. ASR 2.3).

    was das Baurecht nicht kennt...


    Was sich in diesem konkreten Fall anbietet oder nicht, muss man

    im Einzelfall sehen. Ob jetzt, wie erwähnt Baugerüst und Treppe

    oder Spindeltreppe oder oder..führt in der Sache zu keinem Ergebnis.

    Im ersten Schritt muss man doch sehen, was hat man an Menschen

    im Gebäude? Ausschließlich Mitarbeiter oder aber auch Dritte?

    Dann wird man Menschen mit Beeinträchtigungen nicht ausschließen

    können. Aber auch selbst bei den Mitarbeitern muss man sehen, ob

    man Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen bei der Mobilität hat. Sicherlich

    könnten sich dann eventuell Maßnahmen anbieten, wie die Verlegung

    vom Arbeitsbereich ins Erdgeschoss oder die Vorhaltung von einem

    Evakuierungsstuhl und Evakuierungshelfer etc.


    Doch auch bei den einzelnen Maßnahmen selbst, muss man genau

    hinsehen. Auch bei einem Baugerüst muss man Punkte wie Ausstieg,

    Witterung, eventuell Höhenangst usw. beachten.


    Der im Eingangspost dargestellte Fluchtweg würde ich aber grund-

    sätzlich hinsichtlich seiner Eignung mal hinterfragen. Sofern es ein

    BSK gibt, kann dieses vielleicht Auskunft geben. Ich hatte schon

    ähnliche Konstruktionen, u.a. mal in einem Altenheim=O

    Besteht so auch noch bis heute, Stadt und Betreiber sehen kein

    Problem darin...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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