SiFa-Ausbildung BG

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  • Hallo zusammen.


    ich hätte eine kurze Frage zur Ausbildung.

    Mein Chef ist der Meinung das ich die Ausbildung zur SiFa machen sollte, was ich sehr begrüße.

    Zu mir: Ich bin 48 Jahre jung, gelernter Dachdecker und seit 3,5 Jahren als SiGeKo unterwegs.

    Habe weder den Meister noch eine andere geforderte Quali. Muss ich da einen Ausnahmeantrag stellen oder meint Ihr das reicht als Quali zur Zulassung aus.


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.


    *Kaef*(~~)

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  • Am sichersten erfährst du das von deiner BG.

    Sprich doch mal mit eurer Aufsichtsperson.


    Meines Erachtens brauchst du eine Ausnahmegenehmigung wenn du die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllst.

  • Hallo Lolle1,

    Am sichersten erfährst du das von deiner BG.

    die Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige staatliche Behörde, üblicherweise das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Diese wird sich eine Stellungnahme der zuständigen BG einholen, aber ich sehe gute Chancen, dass du diese Genehmigung bekommst.

    Wie die Zusammenarbeit eurer Aufsichtsbehörde und eurer BG ist, weiß ich natürlich nicht. Da gibt es lokal sehr große Unterschiede (Ich stand einmal sprachlos daneben, als sich ein Beamter des Gewerbeaufsichtsamts und ein TAP der BG im Betrieb gestritten haben =O. Ist aber auch schon über 20 Jahre her, seither mache ich keine gemeinsamen Begehungen mehr mit staatlicher und BG-Beteiligung).


    Den Fachkundenachweis zum Arbeitsschutz musst du nicht bei der bzw. einer BG machen, aber dann ist es auch nicht kostenfrei.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Hilfe.

    Die Kosten würde mein Chef sogar übernehmen.

    Das wäre also nicht das Problem. Ich finde nur nicht über die Formulierung der Ausnahmeregel und den Nachweis das ich Meister- bzw Technikerähnliche Arbeiten ausgeführt habe.

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  • Hallo Lolle1,


    ich habe die Ausbildung auch mit einer Ausnahmeregelung absolvieren dürfen.

    Bei mir hat der Arbeitgeber diese bei der zuständigen BG eingeholt, war auch kein Problem.


    DGUV:

    mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.


    https://www.dguv.de/sifa-onlin…voraussetzungen/index.jsp

  • Moin Lolle.


    In unserem Kurs, der gerade im Lernfeld 2 ist, haben wir auch 2 Personen, die das Verfahren mit der Ausnahmegenehmigung durchlaufen sind. Beide haben ihren Ansprechpartner der BG angesprochen. Alles andere ging dann seinen Gang.


    LG

  • Hallo Kollegen,


    die Tätigkeit als SiGeKo von Lolle1 halte ich ohne entsprechende Ausbildung bedenklich.


    Ich zitiere mal aus Komnet:

    "Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige

    -baufachliche Kenntnisse,

    -arbeitsschutzfachliche Kenntnisse

    -Koordinatorenkenntnisse sowie

    -berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können."


    Unter der Nummer 5 ist nachzulesen, dass die Koordinatoren ihre baufachliche Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier erworben haben.


    MfG

    ASD Schäfer

  • Schon ein paar Jahre als Dachdecker unterwegs, da könnte ich mir vorstellen, dass man die Funktion des Vorarbeiters inne hat. Würde ich dann ähnlich sehen wie einen Meister, somit meisterähnliche Tätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Lolle1,

    an der Genehmigung wird es nicht scheitern. Nur danach wird es ein wenig intensiv mit dem Lehrgang.

    Alles Machbar, aber kein Sparziergang im Sommer mit einem Bier in der Hand. Es wird einiges gefordert.


    Gruß Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Alles-Sicher ()

  • DGUV:

    mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.


    https://www.dguv.de/sifa-onlin…voraussetzungen/index.jsp

    Hallo Halil,


    wo findest du den markierten Part mit den gleichwertigen Qualifikationen?


    Beste Grüße


    mbischoff


    EDIT:

    Ich sollte gründlicher lesen...

    Einmal editiert, zuletzt von MBischoff ()