Hallo,
vielleicht habt ihr eine Idee. Es geht um den Straßentransport von ungereinigten 20 oder 25 kg - Gasflaschen, die Gefahrstoff enthalten.
Diese sind geleert, aber nicht gereinigt.
Jetzt sagt die Regelung nach ADR 3.4, dass 120 ml freigestellt sind.
Das ist hier nur etwas schwer zu beurteilen, oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße,
Olli