Praktikumsarbeit: Sicherer Betrieb einer Dampfkesselanlage

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  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite gerade meine Praktikumsarbeit zum oben erwähnten Thema.

    Nun habe ich eine Frage zur weiteren Vorgehensweise.

    Ich habe bereits alle Gefährdungen nach Teiltätigkeiten aufgelistet. Nun möchte ich jeweils das Risiko nach Nohl beurteilen.

    Da es sich aber um eine schon länger betriebene Anlage handelt weiß ich nicht, ob ich die schon umgesetzten Maßnahmen mit in die Beurteilung einfließen lassen muss und wenn ja, wie ich die bereits umgesetzten Maßnahmen in der Tabelle von den möglichen Maßnahmen separiere.

    Ich sage schon Mal Dankeschön!

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  • Moin,

    das ist wie im richtigen Leben. Du hast mehrere Möglichkeiten.

    Entweder ignorierst Du die bereits umgesetzten Lösungen, oder aber Du beanspruchst die Lösung für Dich und konntest sie während des Praktikums teilweise umsetzen. (Dann würde ich das auch kenntlich machen).

    Das schlimmste wäre wenn Du gar nicht darauf eingehst.

    Aber Du kennst den Prüfer und weißt doch was er hören will, oder?

  • Wenn es schon umgesetzte Maßnahmen gibt, kannst Du da ja schön eine Wirksamkeitsüberprüfung durchführen.

    Warum möchtest Du hier alles nach Nohl beurteilen? Gibt es keine anderen Beurteilungssysteme für die diversen Faktoren?

    Bei Dampfkesselanlagen bist Du ja im formal gut geregelten Bereich der BetrSichV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zum einen stimme ich Axels zu bezüglich der Wirksamkeitsanalyse.

    Ich möchte aber hier noch einen Aspekt und Erfahrung aus meinem Alltag mit einbringen:

    Ich habe hier für Werkstattbereiche/Tätigkeiten/Maschinen Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, da stehen nur 1-2 Punkte drin... Großes Fragezeichen meinerseits... Erklärung der Verantwortlichen: Ja das wurde vor 5 Jahren schon umgesetzt und muss nicht mehr da drin stehen... Auf meine Frage der Wirksamkeitsprüfung - vor allem wenn ich eine gnadenlos veraltete und bei weitem fehlerhafte Betriebsanweisung dazu in den Händen halte UND obendrein keine Unterweisungen stattfinden... nur Schweigen im Walde.

    Da muss die Einsicht kommen, dass eine Behörde nach sowas fragt und man mit einer vollständigen GBU den Punkt schon erledigt hat. Da muss die Erkenntnis kommen, dass dieses Gerät vielleicht umzieht und woher will man wissen, dass relevante Punkte auf einmal Maßnahmen erfordern?

    Und: Der Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung fachgerecht durchgeführt wurde lässt sich auf diese Weise leichter erbringen - nur wer schreibt, der bleibt...

    Ich würde das in die Praktikumsarbeit mit einfließen lassen: Eure Anlage existiert ja schließlich und so kannst du dich auf relevante Punkte konzentrieren.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Guten Abend zusammen,

    danke für eure Rückmeldung.

    Ich werde es jetzt so machen, dass ich die GBU von stand heute (also inklusive momentanen Maßnahmen) erstelle und dann schaue wo es noch Potential gibt. Ich denke dass das Thema befahren des Kessels alleine noch auf rot steht, weshalb ich mich dann auf diesen Punkt konzentrieren werde. Lösung wäre hier ein Rettungskonzept, wobei ich dieses dann nicht weiter bearbeiten werde. Zu uns hieß es wir müssen den Wirkungskreis nicht komplett durcharbeiten sondern können zb bei Auswahl der Lösungen aufhören aber halt dann mit einer Aussicht in die Zukunft usw.

    Nach Nohl würde ich ehrlich gesagt nehmen, weil uns kein anderes gezeigt wurde.

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