Unterweisung Nennung der gesetzlichen Grundlagen

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  • Ich möchte bei mir in der Firma das ganze Thema jährliche Unterweisung etwas auf Vordermann bringen und etwas vereinheitlichen. Dafür habe ich mir mal die ganzen Unterweisungen angeschaut, welche bei uns gerade so irgendwie verwendet werden. Mir ist dabei aufgefallen, dass überall auf irgendwelche gesetzlichen Grundlagen hingewiesen wird und die Texte mehrere Folien ausfüllen Am Beispiel Evakuierung Arbeitsschutzgesetzt §9 1-3 Besondere Gefahren, Arbeitsschutzgesetz §10 Erste Hilfe, DGVU Vorschrift 1 §21 und §22 Besondere Gefahren.......Das alleine sind schon 3 Folien voll mit Texten. Das sind doch alles Pflichten des Arbeitgebers und damit eigentlich total uninteressant für die Leute.

    Muss ich so etwas in der Präsentation haben und auch unterweisen? Ich würde das Thema eigentlich komplett weg lassen und mich auf andere Inhalte konzentrieren. Vielleicht noch eher Pflichten der Beschäftigten rein machen. Wie seht ihr das?

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  • Ich habe keine Paragraphen in den Unterweisungen.

    Man soll ja auf die Gefährdungen und die Maßnahmen hinweisen.

    Ein paar Pflichtangaben: Bei welcher BG versichert, wo kann man sich informieren (aushangpflichtige Gesetze, auch so ein überaltertes Zeugs, wo sich jeder im Internet informieren kann), wen kann man ansprechen usw., Rechte und Pflichten. Da braucht`s keine Paragraphen.

    Wenn es geht, lasse ich Folien eh weg und weise nur darauf hin, wo sie zu finden sind.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Moin.

    Die gesetzlichen Hintergründe würde ich nicht aufschreiben. Sowas kann man in einem Semiar bringen, aber in der Unterweisung am Arbeitsplatz ist das nicht zielführend und auch nicht erforderlich. Die Inhalte der Unterweisungen ergeben sich aus den Gefährdungsbeurteilungen zu den entsprechenden Arbeitsplätzen und die Leute müssen konkret wissen, welchen Gefährdungen sie ausgesetzt sind wie sie sich verhalten sollen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Kommt immer darauf an, wer unterwiesen wird. Geht es z.B. um eine Schulung der Führungskräfte kann es schon sinnvoll sein, die Rechtsgrundlagen zu nennen, nach dem Motto, wir setzen gesetzliche Vorgaben um und das ist nicht irgendein Wunschkonzert, bei dem man was weg lassen kann. Üblicherweise hat man den Führungskräften ja auch diverse Arbeitgeberpflichten übertragen und das wird damit untermauert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mal abgesehen von Axels Einschränkung... warum meinst du, dass der Gesetzesbezug in eine Unterweisung gehört? Z.B. bei der Ersten Hilfe ist es doch nicht entscheidend wo das steht. Das man für unterlassene Hilfeleistung "verknackt" werden kann, zieht auch ohne den Paragrafen.

    Die Frage nach dem "wo steht das?" kommt eh meist aus der Führungsriege. Der Mitarbeiter per se weist zumeist nur eine geringe Aufmerksamkeitsspanne auf, da sollte man ihn nicht noch mit Gesetzestexten schneller abschalten lassen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Ihr müsst ja, wie jeder andere Betrieb auch, aushangpflichtige Gesetze allen Beschäftigten zugänglich machen.

    Siehe hier:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/23595

    "Aushangpflichtige Gesetze müssen (in Papier- oder elektronischer Form) an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können. Dabei muss ein freier Zugang gewährleistet sein."

    Auf die entsprechenden Veröffentlichungen im Betrieb könntest Du verweisen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    warum meinst du, dass der Gesetzesbezug in eine Unterweisung gehört?

    §4 DGUV Vorschrift 1 Unterweisung der Versicherten Abs 2.

    Zitat

    Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

    Wie man dies bewerkstelligt bleibt nun jedem selbst überlassen. Dennoch haben die Mitarbeiter ein Recht zu erfahren wo etwas zu welchem Sachverhal steht. Meist geht es dann um Detailfragen.

    Gruß Mattes

  • Mal abgesehen von Axels Einschränkung... warum meinst du, dass der Gesetzesbezug in eine Unterweisung gehört? Z.B. bei der Ersten Hilfe ist es doch nicht entscheidend wo das steht. Das man für unterlassene Hilfeleistung "verknackt" werden kann, zieht auch ohne den Paragrafen.

    Die Frage nach dem "wo steht das?" kommt eh meist aus der Führungsriege. Der Mitarbeiter per se weist zumeist nur eine geringe Aufmerksamkeitsspanne auf, da sollte man ihn nicht noch mit Gesetzestexten schneller abschalten lassen.

    Darum ging es ja bei meiner Frage.

    Ich habe gesehen, dass die gesetzlichen Grundlagen bei unseren internen Schulungen immer in den Präsentationen waren, aber ich das für nötig erachtet habe. Das mit der Aufmerksamkeitsspanne sehe ich genauso und genau deswegen will ich die raus haben und mich auf das wichtigste konzentrieren. Ich bin nur noch sehr neu in dem Thema und hätte ja sein können, dass es irgendwo vorgeschrieben ist.

  • Es geht in der Hauptsache darum, dass du die relevanten Punkte rüber bringst. Bei jedem original Gesetzestext musst du ja erst einmal die Bedeutung erklären und den Inhalt verständlich übersetzen, um ihn dann noch an die Person zu bringen. Wenn du den Inhalt schon in verständliche Sprache "übersetzt" hast, dann kannst du damit arbeiten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Wie Axels schon gesagt hat... es kommt darauf an, wer unterwiesen wird.

    Auch ich habe hier Unterweisungen/Schulungen vorliegen, da kommen auf mehreren Folien ganze Listen mit Gesetztestexten bzw. eher mit Nennung der Paragraphen... Finde ich furchtbar und der Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zum Umfang...

    Ich versetze mich da immer in die Rolle eines Zu-Unterweisenden bei z.B. Techniker oder Laborant...

    Ziehe ich da einen Nutzen aus der Nennung der Paragraphen? Eher nicht...

    Reicht es mir, wenn ich weiß das es da Gesetze gibt und wie diese eventuell heißen? Schon eher...

    Oder kommt es mir eher darauf an, wie man gewisse Sachen umsetzen kann, was es praktisch zu beachten gibt und welche Erfahrungen der Dozent damit gemacht hat? Aber sicher doch...

    Eine höhere Führungskraft wird diese Sachen delegieren - sie muss aber wissen, was sie delegieren soll...

    Die Verantwortlichen für die Umsetzung hingegen müssen was praktisches in die Hand bekommen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich schreibe in meine Unterweisungs- oder Betriebsanweisungstexte nie irgendwelche §§. Da steigen die Leute direkt aus und es gibt keinerlei Erkenntnisgewinn. Ich schreibe immer klar, was zu tun oder zu lassen ist und was ggf. passieren kann.