Brisante Frage zum Datenschutz und der innerbetrieblichen Bekanntgabe von Namen der Brandschutzhelfer

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  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    in meinem Betrieb habe ich eine eigene Intranet Seite auf der ich auch die Ehrenämtler hinweise und über deren Stellung etwas festhalte. Diese Seite ist verlinkt mit einer Liste der Brandschutzhelfer damit jeder ,in jeder Etage weiß wo er den Brandschutzhelfer findet. Nun wurde mir vorgeworfen, dass dadurch eine massive Datenschutzverletzung vorliegt, ist dass so ? Des Weiteren möchte man das ich das Wort Ehrenamt entferne da sie der Meinung sind dann können sie niemanden mehr dazu verpflichten. Manchmal frage ich mich, wo ich hier bin. Aber wichtig ist, zu wissen ob tatsächlich eine Datenschutzverletzung vorliegt.

    Vielen Dank für die Antwort

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  • Hallo Andre,

    also das mit dem Ehrenamt würde ich auch rausnehmen, macht keinen Sinn. Denn der Arbeitgeber könnte so eine Ausbildung auch anweisen (ob das sinnvoll ist müssen wir jetzt nicht diskutieren)

    Datenschutz = Nö, liegt nicht vor. Der Mitarbeiter muss ja wissen an wen er sich wenden kann / muss. Wie soll das ohne Liste funktionieren. Dreh doch den Spieß um. Frag denjenigen der das behauptet, welche Regelung / Gesetz er da in der Datenschutzgrundverordnung heranzieht. Da würde mich interessieren was da kommt. Wenn wir eine Begehung der Feuerwehr, der BG, Gewerbeaufsicht oder Audit haben, wird danach gefragt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle keine Ahnung haben.

    Gruß

    Michael

  • Hallo Andre,

    zum einen ist die Benennung von Brandschutzhelfern Pflicht, soweit ich weiß. (§10 ArbSchG)
    Die Benennung setzt zum einen die entsprechende Weiterbildung voraus, bedingt dann aber auch die Bekanntgabe der benannten BSH.

    Soweit sehe ich auch keine Probleme mit dem Datenschutz, da die entsprechenden Gesetze in der Interessenabwägung höher einzustufen sind. Grundlage aus meiner Amateursicht könnte hier Art 6 (1) c) DSGVO sein.

    (Zur tatsächlichen Beratung bitte den DSB fragen)

    Die Frage wäre dann noch, welche personenbezogenen Daten Du auf Deiner Intranetseite hast. Name, Standort, Durchwahl würde ich erstmal unkritisch sehen; die sind nötig, damit andere Mitarbeiter die BSH auch finden bzw. kontaktieren können. Alles weitere müßte gemeinsam mit dem DSB abgewogen werden.

    Im Zweifel ließe sich bei der Ernennung eine zusätzliche Einwilligung nach Art. 7 DSGVO einholen. Die muß aber tatsächlich freiwillig sein. Viele dieser Einwilligungen im betrieblichen Umfeld halten da einer genaueren Betrachtung nicht stand, besonders wenn die Rolle des BSH durch Vorgesetzte angewiesen wird.

    Desweiteren würde ich den "Mahner" fragen, welche Grundlage bzw. Rechtsnorm er verletzt sieht. Dann kann man konkret darauf reagieren.

    Zu "Ehrenamt": Hier vermute ich eine Marketingmaßnahme, um die Rolle attraktiver zu machen. Deren Wirksamkeit hängt sicher von der Unternehmenskultur und der Haltung der einzelnen Personen ab.

    Ich persönlich finde den Ansatz gut, verstehe aber, daß andere das anders sehen.


    Anscheinend sehen die BGen die Mitarbeiter auf Basis von §15 und §16 ArbSchG grundsätzlich in der Pflicht, sich als Brandschutzhelfer weiterzubilden.

    Zitat: "Unserer Einschätzung nach, haben die Beschäftigten die Pflicht, sich zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen, außer sie sind z. B. körperlich nicht in der Lage dazu. Wenn möglich, sollte aber eine freiwillige Lösung gefunden werden." (>Link)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Die namentliche Bekanntgabe in einem nur betrieblich aufrufbaren Netzwerk (Intranet) ist da nicht der Einschlagpunkt. Wäre nur, wenn "jeder" von extern auf die Namensliste zugreifen kann.

    Frag die Person doch mal, ob sie das Telefonregister des Betriebes auch gleich gemeldet hat. ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die Nennung der Namen der Ersthelfer ist Pflicht (DGUV-Information 204-022, 4.3 Information der Versicherten). Auf dem Poster zu Erste Hilfe (DGUV Information 204-001) ist ein Feld für die Namen vorgesehen.

    Gegen die Bekanntgabe von Brandschuzhelfern kann nichts sprechen. SIe müssen schließlich jedem bekannt sein. Es gibt bei den BGn ebenfalls entsprechend gestaltete Vordrucke für Aushänge.

    Ich würde den Eintrag im Intranet auf die Namensliste ggf. mit Telefon-Durchwahl kürzen und die Ehrenamt-Aspekte mit den Kollegen bei der Unterweisung besprechen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Du hast das ja im Intranet veröffentlicht, und da sollten nur Mitarbeiter/Personen mit berechtigtem Interesse zugreifen können... somit wäre für mich das Thema Datenschutz erledigt - sonst würden wir auch über die Erst-Helfer diskutieren müssen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Moin,

    ich sitze hier im meinem Büro.

    Ist es wichtig für mich, zu wissen, wer Ersthelfer ist? Ja, damit ich im Fall der Fälle einen Ersthelfer hinzuziehen kann.

    Ist es wichtig für mich zu wissen, wer Brandschutzhelfer ist? Eher nein. Bei einem Entstehungsbrand renne ich nicht erst durch die Gegend und suche den nächsten Brandschutzhelfer. Melder drücken, Löschen wenn möglich - durch die Alarmierung wissen die Brandschutzhelfer dann schon, was sie zu tun haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ist es wichtig für mich zu wissen, wer Brandschutzhelfer ist? Eher nein. Bei einem Entstehungsbrand renne ich nicht erst durch die Gegend und suche den nächsten Brandschutzhelfer. Melder drücken, Löschen wenn möglich - durch die Alarmierung wissen die Brandschutzhelfer dann schon, was sie zu tun haben.

    Im Grunde genommen hast du Recht. Allerdings ist es in §10 Abs gefordert. Aber was gibt man denn bekannt?

    Den Namen und die Aufgabe BSH. So what? Die Namen meiner Kollegen kenne ich eh.

    Den Namen müsste ich noch nicht einmal wissen, wenn die Brandschutzhelfer mit einer orangenen oder gelben Weste auf den Flur treten und ihre Aufgaben im Notfall verrichten. Dann sehe ich als Mitarbeiter oder FK, dass alles seinen Gang läuft. Bei uns heißt es sogar in der BSO, dass wenn keine Weste herumläuft, dass die verbliebenen FKs diese Aufgaben übernehmen oder sich selbst organisieren.

    Oder darf ich jetzt auch aus Datenschutzgründen den BSH keine Weste anziehen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Oder darf ich jetzt auch aus Datenschutzgründen den BSH keine Weste anziehen?

    Da sehen wir mal, wohin diese Debatte wieder führt.

    Wir wissen nicht, ob der Kritker bei Andre S. ein Dauernörgler ist, der nur die Polemik sucht; oder ein Witzbold oder jemand mit ernsten Bedenken, der es nur nicht besser weiß.

    Als SiFas sind wir aber auch nicht in der Position, solche Debatten auszufechten. Wir sind nur Berater, auch wenn wir meistens alles machen.

    Wie oben schon vorgeschlagen: Der Bedenkenträger soll klar benennen, auf Basis welcher Vorschrift er die Daten im Intranet kritisiert.

    Falls er das kann, soll Andre S. mit den neuen Erkenntnissen zum zuständigen Vorgesetzten gehen und den entscheiden lassen, was im Intranet stehen soll und was nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Im Grunde genommen hast du Recht. Allerdings ist es in §10 Abs gefordert.

    Moin Mick,

    nicht ganz. In §10 (2) ArbSchG ist die Benennung gefordert, nicht die Bekanntgabe. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Wenn man die Sache elegant machen möchte, hängt man im Betrieb Plakate aus mit den Namen + evtl. Foto der Kolleginnen und Kollegen, bei denen man sich bedankt, dass sie sich in ihrer Funktion als XYZ für die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftuigten einsetzen.

    Die "Ehrenamtler" fühlen sich gewertschätzt, die Belegschaft weiß Bescheid, und etwas Werbung für den Arbeitsschutz wird auch noch gemacht. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje stimmt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Gegen die Bekanntgabe von Brandschuzhelfern kann nichts sprechen. SIe müssen schließlich jedem bekannt sein.

    Also ich frage mich da wie Guudsje, wozu?

    Ist es wichtig für mich zu wissen, wer Brandschutzhelfer ist? Eher nein.

    Eine Liste der Brandschutzhelfer und deren Ausbildungsstatus wird eigentlich nur intern benötigt, um notwendige Auffrischungsschulungen rechtzeitig zu veranlassen. Eine Veröffentlichung ist nicht notwendig.

    Im Zuge von Datensparsamkeit usw. halte ich daher die Liste im Intranet mit Zugriff durch alle Beschäftigten für verzichtbar.

    Zum Ehrenamt, das erwähne ich in der Regel sowohl bei den Brandschutzhelfern, als auch bei den SiBe. Man kann ja auch ein Ehrenamt als positive Einstellung hervorheben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei uns war mal ein Betriebsrat, der wollte den Ersthelfer-Aushang aus Datenschutzgründen verbieten. Manche Leute haben einfach zu viel Zeit.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Also ich frage mich da wie Guudsje, wozu?

    Wir haben eine Anforderung der Feuerwehr zum Aushang vorliegen. Mir ist bewusst, dass das jede Feuerwehr anders sehen kann. Machmal staune ich, wie sehr bestimmte Aspekte von unterschiedlichen Hauptbrandmeistern unterschiedlich bewertet werden.

    Wie auch immer setzen wir die Forderungen der Feuerwehr um.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wie auch immer setzen wir die Forderungen der Feuerwehr um.

    Na, da kann die Feuerwehr bestimmt auch die Rechtsgrundlage dazu liefern. ;)

    Oder ist die Feuerwehr so schlecht besetzt, dass sie dann im Notfall die Brandschutzhelfer als Hilfsfeuerwehrmänner verwenden möchte?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • "massive Datenschutzverletzung" - Als Fachkraft für Datenschutz kommen mir bei einer solchen Fehlinterpretation des Datenschutzrechts die Tränen, da wie so häufig der positive Grundgedanke des Datenschutzes mit Schwachsinn untergraben wird.

    Ich würde hier einfach mit dem berechtigten Interesse nach Art.6(1)f) DSGVO argumentieren, dass bei einem Kleinstbrand bekannt ist/schnell jemand gefunden werden kann, der auch halbwegs sicher mit einem Feuerlöscher umgehen kann.

    Wenn man sich 1000% absichern will, holt man sich halt noch eine Einwilligung der Betroffenen ein.

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  • Oder ist die Feuerwehr so schlecht besetzt, dass sie dann im Notfall die Brandschutzhelfer als Hilfsfeuerwehrmänner verwenden möchte?

    Off Topic:

    Interessante Idee;).

    Heute bildet die FW bei uns nur noch BSH für den Eigenbedarf der Stadtverwaltung und Eigenbetriebe aus. Zu Zeiten, als noch BSH beliebiger Betriebe ausgebildet wurden, hatte die FW sicher besseren Zugriff auf die Dinge, die in den Betrieben umgesetzt wurden. Leider habe ich das Schulungsprogramm der FW nie herausgefunden. Würde mich mal interessieren.

    Aber nochmal zurück zum Thema:

    - Besucher werden die Aushänge der Namen nie lesen. Besucher sind nie allein im Gebäude und bekommen Hilfe vom Ansprechpartner des Betriebs. Trotzdem müsste man jeden namentlichen Aushang vor Besuchern und sonstigen Externen verbergen, oder nicht?

    - Wenn's brennt, kommt der BSH und hilft. Wer sich verletzt, ruft um Hilfe und der Ersthelfer kommt und hilft.

    Es ist also nie wirklich wichtig, die Namen zu kennen. Warum also sollen Ersthelfer-Namen aushängen, BSH-Namen aber nicht? An der Stelle verstehe ich die Inkonsequenz der Vorschrift nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wir haben die Brandschutzhelfer von hinten fotografiert und die Namen rückwärts geschrieben.

    Da war unsere IT-Abteilung dann einverstanden. Die brauchen halt auch eine Daseinsberechtigung.

  • Wer sich verletzt, ruft um Hilfe und der Ersthelfer kommt und hilft.

    Bei entsprechenden Verletzungen ist ja jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet, aber der Ersthelfer hat ja in der Regel auch noch weitergehende Aufgaben. Auch ist das Erste Hilfe Material oft nicht für jeden frei zugänglich usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.