Hallo zusammen,
heute habe ich auch mal wieder eine Frage mitgebracht, zu der ich Erfahrungen, Meinungen und Wissen suche.
Die Frage betrifft folgende Situation: Ein mittelständisches Ingenieurbüro hat sich übergangsweise (6 Monate) in einem sog. "Coworking Space" eingemietet. Gegenstand der Miete sind zwei Büroräume, die mit insgesamt 8 Arbeitsplätzen eingerichtet und für Bildschirmarbeitsplätze gedacht sind.
(Nach ersten Gesprächen mit Sifa und Betriebsarzt entwickelt sich die Frage zu einem recht großen Fragenkomplex mit vielen Unklarheiten )
Die Büroräume liegen in einem abgeteilten Korridor, in dem der Coworking-Anbieter noch etliche weitere Büros sowie temporäre Arbeitsplätze anbietet und sowohl kurz- als auch längerfristig vermietet. Mit dabei sind zentrale Einrichtungen wie Besprechungsräume, Kaffeeküchen, Toiletten usw.
Aufenthaltsräume oder Kantinen gibt es nicht.
Dieser Korridor befindet sich nun wieder in einem größeren Gebäude, in dem noch weitere Firmen ansässig sind, zu denen aber keine weiteren Informationen vorliegen. Das Gebäude gehört einem weiteren Unternehmen.
Jetzt die Einstiegsfragen:
Wie sind die Rollen zu sehen?
Eigentümer der Gebäudes, Betreiber des Coworking Space, Mieter der Büros sind mal die ersten. Wo schaue ich dann hin, um die genauer zu definieren und abzugrenzen?
Wer hat welche Aufgaben/Verantwortungen?
Für den generellen Zustand des Gebäudes, seine Eignung als gewerbliches Objekt mit Nutzung als Arbeitsräume, und natürlich auch Fluchtwege usw. sehe ich den Eigentümer des Gebäudes, sofern diese Pflichten nicht an den Betreiber des Coworking Space übertragen wurden.
Beim Thema Brandschutz wird es dann sicher das erste Mal interessant: Wer stellt die Brandschutzeinrichtungen her? Wer organisiert Flucht- und Rettungswege? Die kann ich doch nicht nur für einen Korridor oder ein Stockwerk betrachten, oder?
Aber wie geht es dann weiter?
Aus der ArbStättV und den ASR ergeben sich etliche Anforderungen, die der Arbeitgeber (hier erstmal der o.g. Mieter) erfüllen muß, ehe dessen Mitarbeiter ihre Arbeit überhaupt aufnehmen. Die meisten daraus erfordern aber ggf. bauliche Anpassungen, sei es in der Beleuchtung, der Belüftung, Heizung/Klima, oder auch der Unterteilung der Räume. Und die vom Betreiber gestellten Büromöbel müssen auch auf den Prüfstand.
Was muß der Betreiber hier von sich aus tun, und was erst, wenn der Mieter nachhakt?
Wer ist z. B. verantwortlich für die Organisation der Ersten Hilfe, umgebungsbezogene Unterweisungen usw.?
Zusätzlich interpretiere ich die Lage auch so, daß hier "Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig" werden (§8 ArbSchG), also eine entsprechende Koordination erforderlich ist. Wie muß die aussehen?
Kann der Betreiber zulassen, daß sich die Mieter außerhalb bestimmter Zeiten alleine im Bereich aufhalten, ohne daß Mitarbeiter des Betreibers (Erste Hilfe, Meldekette ...) vor Ort und erreichbar sind?
Insgesamt versuche ich die Kette zu verstehen, die vom Eigentümer/Bauherrn des Gebäudes über den Betreiber des Coworking Space bis hin zum Mieter/Nutzer geht.
Nebenfrage: Wenn sich Arbeitnehmer anderer Firmen temporäre Arbeitsplätze mieten - Wer ist da eigentlich für deren Beschaffenheit zuständig?
Annahme: Dort hat noch niemals jemand eine Betrachtung nach ArbStättV durchgeführt (oder den Begriff gehört)
Hinweis zur Eingrenzung: Die Unternehmerpflichten für das Ingenieurbüro an sich sind klar. Aus deren Wahrnehmung ergeben sich die o.g. Fragen, da nicht alle erforderlichen Maßnahmen in dem kleineren Kontext sinnvoll umsetzbar scheinen und das Konzept "Coworking Space" insgesamt in Frage stellen.
Habt Ihr zum Thema "Coworking Space" Erfahrungen und/oder geeignete Quellen?
Ich habe da inzwischen das Gefühl, daß bei dem Komplex der Schwanz mit dem Hund wedelt und man als Arbeitsschutzmensch auf Mieter/Nutzerseite eine Büchse der Pandora aufmacht.
Danke für Euren Input!
Ergänzung:
Erste Quellen habe ich gefunden.
DGUV: Sicherheit und Gesundheit in Coworking Spaces (dguv.de)
Meine Wahrnehmung dabei ist, daß die Frage nach den Zuständigkeiten auch bei den UV-Trägern aufgekommen ist, sie aber auch rätseln, wer eigentlich für was verantwortlich ist. Letztlich zeigen sie auf den jeweiligen Arbeitgeber, der sich mit den anderen Arbeitgebern abstimmen muß.